Das werde ich am Montag mit dem Anwalt besprechen... ich werde probieren was möglich ist... wenn nicht gegen HVS, denn gegen den Ebay Verkäufer topmobile4u... einer muss haften.
Handyversandservice Reseller verweigern bei VF Studententarif Leistung
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LOL, ja das ist klar. Aber du willst ja unbedingt HVS killen. Also verklage die bitte auch (und nicht den Händler), darum geht es ja hier. Egal was der Anwalt sagt. Du hast ja sowieso recht.
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Ich bin auch im Recht,manche verstehen hier die Lage überhaupt nicht... geht mal an die frische Luft... ob ich mit dem Recht auch etwas erreichen kann, werde ich zumindest probieren.
HVS macht häufiger Probleme, diese könnte man anderen ersparen... -
Wenn man nun den juristischen Weg einschlägt und HVS "killen" will,
dann geht das leider nur über den Händler.Händler verklagen, der verklagt daraufhin HVS. Anders gehts nicht!
Andererseits gibt es genügend Händler die keine Kooperationspartner von HVS sind.Vom menschlichen Standpunkt aus würde ich so vorgehen, dass ich das verlorene
Schnäppchen zu den Akten lege (Zwar schade, aber was solls).
Und den nächsten Vertrag (steht sowieso noch aus, da der von HVS vermittelte
Vertrag nicht zustande kam) mit einem Händler schließe, der mit HVS nicht in
Kontakt steht (vielleicht sogar ausdrücklich fragen).Und HVS steht ganz schnell im Abseits. Sogar ohne eine Klage.
Und die Händler, die vorher Kooperationpartner von HVS waren, haben
eine zweite Chance erhalten sich zu besinnen -
Zitat
Original geschrieben von pryde
Wenn man nun den juristischen Weg einschlägt und HVS "killen" will,
dann geht das leider nur über den Händler.Händler verklagen, der verklagt daraufhin HVS. Anders gehts nicht!
Da wird vermutlich ein Bruch sein. Warum sollte der HVS verklagen können? Ich wüsste nicht, dass HVS seinen Händlern garantiert, bis Zeitpunkt x oder insgesamt Zahl x pro Aktion an Verträgen vom Händler anzunehmen. Es wird schlichtweg so sein, dass der Händler Verträge "verkauft" und im Zeitraum zwischen Verkauf und Eintreffen der Unterlagen bei HVS hat letzteres die Aktion beendet. Pech für den Händler.
Interessant ist übrigens auch noch DAS (§ 1 des Vermittlervertrages).
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Zitat
Da wird vermutlich ein Bruch sein. Warum sollte der HVS verklagen können?
Das ist genau das Problem. Im Moment weiß keiner genau, wo der Fehler jetzt im Endeffekt lag. Deswegen sind alle Spekulationen ziemlich fürn...
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Warum reden hier viele immer von Schadensersatz? Noch befinden wir uns auf Primärebene. Die Vermittlung des vereinbarten Vertrages ist weiterhin möglich. Allein die Konditionen für die Beteiligten haben sich verschlechtert, was aber noch lange nicht den Tatbestand des § 275 II BGB erfült.
Egal, ob man den Kaufvertrag über die Hardware nun als aufschiebend und auflösend bedingt wertet, beide Male kann sich der ebay-Verkäufer nicht herausreden, wenn bei der Weiterleitung der Unterlagen /Freischaltung "getrickst" wurde. Denn gem. § 162 BGB wird bei einer aufschiebenden Bedingung deren Eintritt, bei einer auflösenden Bedingung deren Ausbleiben fingiert, wenn der jeweils durch den Eintritt/Ausbleiben der Bedingung "Benachteiligte" treuwidrig und ursächlich auf das Ausbleiben bzw. den Eintritt einwirkt .
Liegt das treuwidrige Verhalten alleine bei HVS, so wird man die Vereitelung/Herbeiführung der Bedingung dem ebay-Verkäufer via § 278 BGB zurechnen können, da HVS wohl mit Wissen und Wollen des ebay-Verkäufers in dessen Pflichtenkreis ggü. dem Käufer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen eingesetzt wird, mithin Erfüllungsgehilfe des ebay-Verkäufers ist.
Nicht übersehen werden darf allerdings, dass jeder der Rechte ggü. seinem Vekräufer durchsetzen möchte wohl auf das Wohlwollen seitens VF angewiesen ist. Sagt VF nichts dazu, warum der Vertrag nicht zustande kam stehen die Chancen schlecht, da derjenige, der sich auf § 162 BGB beruft in der Beweispflicht steht.
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Zitat
Original geschrieben von bambi05
Warum sollte der HVS verklagen können?Der Händler könnte (konjunktiv!) HVS wegen treuwidrigem Handeln verklagen
(HVS hat Vertrag nicht an Vodafone weitergeleitet und teilt dem Kunden
gleichzeitig mit, dass der Vertrag abgelehnt wurde... etc.)Aber HVS macht das schon intelligent... agiert nicht als eigenständiger Händler,
sondern hat mehrere(!) Händler, die Kontakt zum Kunden herstellen. Gleichzeitg
erledigt HVS die Arbeit für den eigentlichen Händler.
Konsequenz: Wenn es mal juristische Schwierigkeiten gibt, dann kann der Kunde
nur gegen den Händler vorgehen, und nicht gegen HVS selber (Händler
als Schutzschild ;)) Gerade deswegen ist das Treiben von HVS nicht ganz Koscher.EDIT:
ZitatOriginal geschrieben von booner
Noch befinden wir uns auf Primärebene. Die Vermittlung des vereinbarten Vertrages ist weiterhin möglich. Allein die Konditionen für die Beteiligten haben sich verschlechtert, was aber noch lange nicht den Tatbestand des § 275 II BGB erfült.Und was ist mit 275 Abs.3 BGB?
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Zitat
Original geschrieben von pryde
Und was ist mit 275 Abs.3 BGB?
Nicht einschlägig, schon weil die Leistung nicht in Person zu erfolgen hat.
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k, hast recht...
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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