ZitatOriginal geschrieben von booner
@phoneparadies: Angenommen ihr habt ein Ladengeschäft, der Kunde schließt einen für euch lukrativen Vertrag mit Schrotthandy das noch nicht mitgegegeben wird. Am nächsten Tag kommt er reuig zurück und teilt mit, sein Hausdrache genehmige diese Tat nicht und habe sein Taschengeld gekürzt. Lasst ihr den Kunden aus dem Vertrag? Ich meine, Schaden ist euch bis auf die Internetverbindung für die Freischaltung keiner entstanden?
Kommt drauf an.
Teilweise muss der Händler Stornogebühren zahlen.
Ob Du es glaubst oder nicht, sowas kommt öfter vor als man denkt und in der Tat kommen wir dem Kunden in solch einem Fall entgegen.
Wenn die Hardware noch nicht ausgehändigt wurde sowieso.
Wird eine Stornogebühr berechnet ist es in der Verantwortung des Mitarbeiters eine Einigung mit dem Kunden zu erzielen.
Es gab schon so einige Fälle bei denen wir die Stornogebühr ( bis zu 40,- EUR ) getragen haben.
Kommt eben auf die Argumente des Kunden und die gesamten Umstände an.