ZitatOriginal geschrieben von bambi05
Richtig. Aber was offenbar alle nicht sehen wollen, ist doch: HVS ist gar nicht Vertragspartner. Wo hat HVS denn mit dem jeweiligen Kunden/Ersteigerer einen Vertrag geschlossen? Es gibt höchstens Verträge zwischen Kunde und eBay-Verkäufer x. x dürfte aber in allen Fällen nicht HVS sein.
So sehr alle also HVS auch hassen, die sind doch fein raus.
Bei mir steht, ein Angebot von HVS in Kooperation mit xxx. Somit ist HVS Vertragspartner. Und selbst wenn man dies verneint, wäre HVS Erfüllungsgehilfe des jeweiligen Vertragspartners. Dann muss man eben gegen den Vertragspartner vorgehen der kann ja dann HVS den Streit verkündigen, da Rückgriffsrechte gegenübe r HVS seitens der Beklagten Partei gegeben wären.