Handyversandservice Reseller verweigern bei VF Studententarif Leistung

  • Zitat

    Original geschrieben von cibo
    DANKE für dein ERLEUCHTENDEN Post...

    Gerne. Soll ich dir auch noch ne funktionierende Tastatur dazugeben? ;)

    Zitat

    aber leider bist du kein MOD und ich denke deren Aufgabe ist das und die machen das sehr gern...

    Man wird den Threadersteller doch auf etwas hinweisen duerfen, oder etwa nicht? Ob ich die Mods parallel dazu kontaktiert habe oder nicht laesst sich fuer dich nicht an meinem Posting ablesen. Also Vorsicht mit vorschnellen Schlussfolgerungen.

    Zitat

    brauchen wir keine kinder die davor stehen und sagen... HAHA das ist falsch...

    Hm, dein Post sieht im Vergleich zu meinem ziemlich sinnfrei aus - das alles haettest du mir auch gerne per PN mitteilen koennen :p

  • harlekyn
    das klang mir nicht nach einem NETTEN hinweis aber egal...
    mach was du willst aber nicht hier bitte :P
    Hab dich ach ganz doll lieb :top: hehehehe



    BTT: hat einer mal die AGB von Katrin unter die Lupe genommen...?

  • Juristisch ist das nicht ganz so einfach.


    Es kann sich in diesem Fall um einen sogenannten Wegfall der Geschäftsgrundlage (jetzt in § 313 BGB geregelt) handeln, da ja die Provisionszahlungen nach Vertragsschluß seitens VF gekürzt wurden.


    Ich hab jetzt nur nicht die Zeit das in alle Einzelheiten zu überprüfen, aber das ganze jetzt als "bodenlose Frechheit" etc. zu bezeichnen und gleich mit juristischen Schrittten zu drohen, dürfte etwas vorschnell sein :>




    PS.


    § 313 BGB


    Störung der Geschäftsgrundlage


    (1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

    Hier stand eine Signatur.

  • Hier zur Info:


    § 313
    Störung der Geschäftsgrundlage
    (1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.


    (2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.


    (3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Juristisch ist das nicht ganz so einfach.


    Es kann sich in diesem Fall um einen sogenannten Wegfall der Geschäftsgrundlage (jetzt in § 313 BGB geregelt) handeln, da ja die Provisionszahlungen nach Vertragsschluß seitens VF gekürzt wurden.


    Ich hab jetzt nur nicht die Zeit das in alle Einzelheiten zu überprüfen, aber das ganze jetzt als "bodenlose Frechheit" etc. zu bezeichnen und gleich mit juristischen Schrittten zu drohen, dürfte etwas vorschnell sein :>


    prinzipiell korrekt, allerdings wurde in meinem fall der Antrag aufgrund eines nicht angekündigten urlaubs, sprich verzögerung war bekannt und nicht mitgeteilt, rechtzeitig abgesand und schriftlich bestätigt! das der Antrag am 15.11. geschaltet wird. Ferner wurde auch nach Wegfall der Subvention bestätigt, dass trotzdem so geschaltet wird. Insofern ist das relativ eindeutig. War auch grad beim Anwalt, der die Chancen auf 75% einschätzt. Insofern werd ich es versuchen.

  • Zitat

    Original geschrieben von peteradolf86
    Hier nochmal mein Post, da es dafür ja jetzt einen eigenen Thread gibt:


    Selbst wenn das ganze für den Händler bindend ist und man als Käufer auf seinem Recht beharren könnte, sollte man es auch mal so sehen, dass angenommen der Händler hat 200 solche Verträge abgeschlossen, bekommt jetzt deutlich weniger Provision, und macht (als Beispiel) 100 Euro Verlust pro Kunde der auf seinem Recht besteht dadurch dass er das Handy für den Kunden ja selbst kaufen muss. Wenn jetzt von den 200 Kunden nur 100 Kunden auf ihr Recht beharren bedeutet das einen Verlust von 10.000 Euro für den Händler, was bei vielen kleinen Händlern das Ende bedeuten würde. Das muss doch auch nicht sein.
    Klar ärgert man sich darüber dass einem das Schnäppchen durch die Lappen gegangen ist, ich würde mich dadrüber auch ärgern, aber lieber verzichte ich dann darauf als mit dafür verantwortlich zu sein wenn ich dadurch jemand sein Geschäft ruiniert habe, nur weil ich auf meinem Recht beharre und der Händler sich etwas verkalkuliert hat.


    Da die Verträge ja erst am 15.11 geschaltet werden sollen/sollten, halte ich diesen Beitrag für den Besten. Kann mich der Meinung von peteradolf86 nur anschließen. Möglichkeiten für Widerruf oder einen Vertragsrücktritt sollten vorhanden sein. Es macht doch so oder so mehr Spaß seine Verträge hier bei TT abzuschließen. Da weiß man auch, woran man ist!

  • Zitat

    Original geschrieben von Paramounti
    prinzipiell korrekt, allerdings wurde in meinem fall der Antrag aufgrund eines nicht angekündigten urlaubs, sprich verzögerung war bekannt und nicht mitgeteilt, rechtzeitig abgesand und schriftlich bestätigt! das der Antrag am 15.11. geschaltet wird. Ferner wurde auch nach Wegfall der Subvention bestätigt, dass trotzdem so geschaltet wird. Insofern ist das relativ eindeutig. War auch grad beim Anwalt, der die Chancen auf 75% einschätzt. Insofern werd ich es versuchen.


    Wenn nach Wegfall der Subvention nochmals durch den Händler bestätigt wurde, ist es rechtlich natürlich deutlich aussichtsreicher ....

    Hier stand eine Signatur.

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