ZitatOriginal geschrieben von Desire
Wenn die es einschicken würden, würde es 4 Woche dauern! Aber wahrscheinlich wird daraus mehr.
Leider ist mir das zu spät aufgefallen, sonst hätte ich das N82 zurückgeschickt...
Oh Mann .. wieso akzeptiert ihr denn alle diese "gottgegebenen" Aussagen eines NSC? Es ist euer gutes Recht, in angemessener Frist ein akzeptables Gerät zu erhalten, also sorgt auch dafür! Und das geht so:
1. Was zum Teufel macht ihr beim NSC? Wo habt ihr euer Gerät gekauft? Der Händler ist euer Ansprechpartner. Stimmt etwas mit dem Gerät nicht, hat es also einen Mangel (unregelmäßige Beleuchtung wäre ein Mangel), dann habt ihr Gewährleistungsrechte.
2. Die Gewährleistungsrechte sehen für Käufer vor, dass dieser - nicht etwa der Händler! - sich aussuchen darf, ob er eine Reparatur oder eine Neulieferung haben möchte. Wollt ihr also lieber ein neues Gerät, dann fordert genau das von eurem Händler - am besten schriftlich!
3. Alles, was man im Rahmen der Gewährleistung machen kann, lässt sich stets mit einer angemessenen Fristsetzung verbinden. Also setzt für die Neulieferung - oder auch für die Reparatur - eine Frist von maximal 14 Tagen. Spätestens dann MUSS der Händler entweder repariert oder neu geliefert haben, wobei bei einer Neulieferung Zug-um-Zug zu tauschen ist, das heißt: Ihr gebt das alte Gerät erst ab, wenn ihr das neue bekommt.
4. Liefert oder repariert der Händler nicht innerhalb der Frist, könnt ihr ohne Weiteres vom Vertrag zurücktreten. Wenn ihr dann bspw. bei Amazon oder sonstwo ein neues N82 kauft, muss euch der Händler den Aufpreis, den ihr evt. zu tragen habt, im Rahmen des Schadensersatzes ersetzen. Der Schadensersatz kann auch neben dem Rücktritt verlangt werden. Für die Durchsetzung (und Formulierung) braucht man spätestens jetzt evt. Hilfe von einem Rechtskundigen, kann aber auch ein befreundeter Jurist oder guter Jurastudent sein ...
5. All das ist nichts anderes als die Übersetzung eurer Ansprüche aus den §§ 433, 434, 437, 439 BGB, ggf. i.V.m. §§ 475 ff. (Verbrauchsgüterkauf) sowie der §§ 323, 325, 280 I, 281 BGB. Nur für diejenigen, die das nachlesen wollen
Gut, ich bin selbst Jurist und weiß was zu tun ist in solchen Fällen. Aber eine anständige Reklamation und das Bestehen auf seinen Rechten kriegt wirklich jeder hin. Im Leben würde ich keine Reparaturzeit von 4 Wochen oder länger hinnehmen - die würden mich kennenlernen
Gruß ///Freak