Nokia N82 - no more rumours


  • Danke für deine tolle Eklärung, hast dir echt Mühe gemacht! Aber ich habs nicht beim NSC gekauft.


    Die 2 Wochen sind schon längst um, außerdem wurde es nicht in Weiß geliefert wie bestellt, sondern in Warm Titanium. Was empfiehlst du da?


    Die Mängel sind mir halt später aufgefallen, durch ein anderes Theme usw.

  • Desire
    Danke mal für Deine nette Erklärung. Was aber machen, wenn Du das Handy im NSC abgegeben hast zwecks Reparatur ( in meinem Fall wars das E65 ) und erst nach 5 Wochen kommts zurück ? Da kannste doch rein gar nix machen.......wenns erstmal weg is und irgendwo im NokiaNirvana rumgeistert, würd es nochmal Wochen dauern bis die das erstmal zurückgeholt haben.


    Die machen das leider net so einfach wie vodafone....da gehste in den Shop, sagst hier mach mal und entweder sagt der, behalt das Ding bis das neue kommt oder Du hast es im Reparaturfall zwei Tage später wieder in der Hand. Im NSC wirds eingeschickt, wenn die das net machen können. Bei mir wars da so....wenn sie die Zeiten net akzeptieren wollen, gehen sie halt woanders hin.


    Gruß Spocky

    Der Sinn eines Krieges besteht nicht darin, für sein Vaterland zu sterben, sondern dafür zu sorgen, daß der Bastard auf der anderen Seite für seins stirbt.


    George S. Patton

  • Zitat

    Original geschrieben von Spocky76
    5 Wochen


    Gruß Spocky


    Bei den Reparaturzeiten die hier seitens Nokia genannt werden,wird mir ja Angst und Bange.Mein N82 ist auch vom NSC nach Nokia eingeschickt worden,da man es vor Ort wegen fehlender Ersatzteile nicht Reparieren konnte.

    iPhone 3g 8gb mit T-Mobile Combi Flat S
    Nokia N82 mit Congstar Prepaid

  • Ich hoffe mal, Du hast Dich anständig von Deinem Handy verabschiedet !!*g Ne lange ReparaturZeit muss nicht zwingend sein, is aber leider meisst der Standard das Du 3-5 Wochen warten musst. Jeder, der es schneller wiederbekommt, kann sich glücklich schätzen.


    Gruß Spocky

    Der Sinn eines Krieges besteht nicht darin, für sein Vaterland zu sterben, sondern dafür zu sorgen, daß der Bastard auf der anderen Seite für seins stirbt.


    George S. Patton

  • Zitat

    Original geschrieben von Desire
    Aber ich habs nicht beim NSC gekauft.


    Na und? Darauf bezog sich mein Posting doch gar nicht - gerade wenn man es nicht dort gekauft hat, gibt es keinen Grund, anschließend dorthin zu gehen! Sondern eben zum Händler - also sich bei dem melden, bei dem man es gekauft hat ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Desire
    Die 2 Wochen sind schon längst um


    Stopp, stopp - ganz langsam. Du meinst das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, durch das bei einem Online-Kauf (außer eBay) in der Regel 14 Tage (und nicht zwei Wochen!) lang Zeit ist, das Gerät zurückzuschicken bzw. sonst regelkonform einen Widerruf auszuüben (Mail, Brief, Fax) - und zwar ohne Angabe von Gründen (also reicht auch bloßes Nichtgefallen). Das Widerrufsrecht ist der Ausgleich dafür, dass du mittels Fernkommunikation gekaufte Ware nicht vor dem Kauf ansehen/anfassen/prüfen kannst und hat mit dem Gewährleistungsrecht oder Mängeln absolut überhaupt nichts zu tun.

    Zitat

    Original geschrieben von Desire
    außerdem wurde es nicht in Weiß geliefert wie bestellt, sondern in Warm Titanium. Was empfiehlst du da?


    Dasselbe wie im vorigen Post, denn das ist ein Mangel gem. § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB (Kaufsache hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit).


    Also reklamieren, auf Neulieferung bestehen, Frist von 14 Tagen setzen und Zug-um-Zug-Austausch (am besten mit voradressiertem Rücksende-Aufkleber) vorschlagen. Dabei immer schön sachlich bleiben und alles wird gut :)


    Gruß ///Freak

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

  • @EriccsonFreak
    Nehmen wir mal an, Du hast es bei einem OnlineHändler gekauft. Du musst ihm ja die Möglichkeit lassen, es zu reparieren und kannst net gleich nen Tausch fordern oder ? Was macht der Händler, wenn er keine Werkstatt hat.......er rennt genau wie Du zum nächsten NSC, womit wir wieder am Anfang wären oder ??*g


    Gruß Spocky

    Der Sinn eines Krieges besteht nicht darin, für sein Vaterland zu sterben, sondern dafür zu sorgen, daß der Bastard auf der anderen Seite für seins stirbt.


    George S. Patton

  • Zitat

    Original geschrieben von timolde
    Hi.


    Wie kann ich mir denn beim N82 während des Telefonierens die Anrufdauer anzeigen lassen?


    Versuchs mal mit System-> Einstellungen->Telefon->Anrufen->Gesprächsdauer anzeigen

  • Gestern ist mir das N82 das erste Mal aus der Hand gerutscht und natürlich hab ich gleich ein kleiner Riss in der Plastikhülle.


    Hab mir überlegt das mir mein altes d750i bestimmt 50 mal hinuntergefallen ist und das Cover war nie eingerissen (immer nur Schrammen und Abschürfungen).
    Aus diesem Grund (meine Geschicklichkeit) hab ich mir bei Ebay folgendes Angebot herausgesucht und wollte wissen ob irgendjemand von euch vielleicht schon so ein Teil hat und ob es zum empfehlen ist.




    http://cgi.ebay.at/Crystal-Cas…ZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem


    mfg
    Flizza

  • Ich kenn das von diversen anderen Handy´s. Die Dinger sind recht praktisch. Der einzige Nachteil ist, daß sie schnell verkratzen und man dann diverse Stellen nicht mehr richtig erkennen kann.


    Gruß Spocky

    Der Sinn eines Krieges besteht nicht darin, für sein Vaterland zu sterben, sondern dafür zu sorgen, daß der Bastard auf der anderen Seite für seins stirbt.


    George S. Patton

  • Zitat

    Original geschrieben von Spocky76
      ericssonFreak
    Nehmen wir mal an, Du hast es bei einem OnlineHändler gekauft. Du musst ihm ja die Möglichkeit lassen, es zu reparieren und kannst net gleich nen Tausch fordern oder ?


    Ich zitiere zur Beantwortung deiner Frage und zur Förderung der allgemeinen Bequemlichkeit gerne § 439 Abs. 1 BGB:

    Zitat

    Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


    In Abs. 2 steht dann, dass der Verkäufer (also in deinem Beispiel der Online-Shop) die vom Käufer getroffene Wahl ablehnen kann, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Will er das tun, muss er aber darlegen (zu deutsch: beweisen), warum das so ist. Dieser Nachweis wird einem Online-Shop i.d.R. nicht gelingen, und zwar wegen § 478 Abs. 1 BGB. Dort heißt es nämlich:

    Zitat

    Wenn der Unternehmer die verkaufte neu hergestellte Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, bedarf es für die in § 437 bezeichneten Rechte des Unternehmers gegen den Unternehmer, der ihm die Sache verkauft hatte (Lieferant), wegen des vom Verbraucher geltend gemachten Mangels einer sonst erforderlichen Fristsetzung nicht.


    Das ist der sogenannte Rückgriff des Unternehmers, der ihn in jedem Fall billiger (weil kostenlos) kommt als eine Reparatur. Dies erst Recht, wenn er keine Werkstatt hat :D


    Jetzt alles klar? Für viele ist es zwar schwer zu glauben, doch die EG-Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie hat seit dem 01. Januar 2002 viel für den Käufer gerade im Online-Bereich getan. Man muss seine Möglichkeiten halt auch nutzen!


    Gruß ///Freak

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

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