Polizei übergibt Bewismittel an die Musikindustrie
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Ohne mich jetzt detailliert im Prozessrecht auszukennen, meine ich, dass unter diesen Umständen die Chance relativ gut sein sollte, dass eine entsprechende Anklage abgewiesen werden würde.
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Denke auch, eher Glück für den Angeklagten. Sowas ist rechtlich nicht zugelassen. Der Computer hätte von der Staatsanwaltschaft untersucht werden müssen.
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Es geht IMHO nicht nur um die Untersuchung. Beweismittel dürfen doch IMHO überhaupt nicht an eine der Streitparteien ausgehändigt werden, weder vor noch nach einer Analyse.
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Stimmt- wenn ein Beweismittel an eine der beteiligten Parteien weitergereicht wird oder sonstwie in deren Besitz gelangt ist dieses Beweisstück hinfällig- aber: Was passiert mit evtl. vorhandenen anderen Beweisen auf diesem Beweisstück???- Eine bislang vollkommen ungeklärte- mag also sein, dass ein Angeklagter Glück hat und freigesprochen wird, aber eine Menge anderer Pech hat und angeklagt werden könnte.
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Wieviele Prozesse wurden schon wegen Formfehlern o.ä. abgebrochen...
Denke das wird dann hier nicht anders laufen. -
Ich habe mich schon zu oft über sowas aufgeregt... daher einfach nur ein großes LOL @ Deutschland.
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Zitat
Original geschrieben von dantist
daher einfach nur ein großes LOL @ Deutschland.Deutschland verkommt wohl nun doch zur Bananenrepublik. Schade eigentlich.
So wie sich der Heise Artikel ließt (1.Absatz), scheint die Vorgehensweise ja auch üblich zu sein. Nach Panne oder Irrtum klingt mir das nicht:
Zitatschicken Polizeibehörden in Verfahren gegen Personen
MfG Kai
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