Polizei übergibt Bewismittel an die Musikindustrie

  • Ohne mich jetzt detailliert im Prozessrecht auszukennen, meine ich, dass unter diesen Umständen die Chance relativ gut sein sollte, dass eine entsprechende Anklage abgewiesen werden würde.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Denke auch, eher Glück für den Angeklagten. Sowas ist rechtlich nicht zugelassen. Der Computer hätte von der Staatsanwaltschaft untersucht werden müssen.

  • Es geht IMHO nicht nur um die Untersuchung. Beweismittel dürfen doch IMHO überhaupt nicht an eine der Streitparteien ausgehändigt werden, weder vor noch nach einer Analyse.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Stimmt- wenn ein Beweismittel an eine der beteiligten Parteien weitergereicht wird oder sonstwie in deren Besitz gelangt ist dieses Beweisstück hinfällig- aber: Was passiert mit evtl. vorhandenen anderen Beweisen auf diesem Beweisstück???- Eine bislang vollkommen ungeklärte- mag also sein, dass ein Angeklagter Glück hat und freigesprochen wird, aber eine Menge anderer Pech hat und angeklagt werden könnte.

  • Zitat

    Original geschrieben von dantist
    daher einfach nur ein großes LOL @ Deutschland.


    Deutschland verkommt wohl nun doch zur Bananenrepublik. Schade eigentlich.



    So wie sich der Heise Artikel ließt (1.Absatz), scheint die Vorgehensweise ja auch üblich zu sein. Nach Panne oder Irrtum klingt mir das nicht:

    Zitat

    schicken Polizeibehörden in Verfahren gegen Personen


    MfG Kai

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