Congstar Prepaid Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von powerschwabe
    Ist eine automatische Aufladung möglich, wenn das Guthaben z.B. unter 5€ fällt soll automatisch z.B. wieder 10€ aufgeladen werden.


    Nein, das gibt es bei Congstar nicht.
    Man kann höchstens einen festen monatlichen Betrag aufladen, also jeden Monat beispielsweise 15 € (das wäre der Mindestbetrag).

  • Zitat

    Original geschrieben von ElaHü
    ....Geschenktes Guthaben (Bonus, Startguthaben) wird nicht ausgezahlt.


    Du redest schon genau so, wie diese Marionetten im congstar Forum.
    Ich schenke congstar Geld und dafür schenken die mir Startguthaben, oder was? :mad:
    Die Stiftung Warentest ist auch der Meinung, dass Startguthaben ausgezahlt werden muß, da die bisherigen Urteile auch dafür gelten, denn ich habe das mit dem Kauf bezahlt. test hat aber nicht die finanzielle Möglichkeit, hier einen Musterprozess zu führen. Die meinen, das wäre eher Aufgabe der Verbraucherzentralen. Allerdings haben die auch viel zu tun und nur ein begrenztes Budget für Musterprozesse.
    Naja, ich habe mittlerweile keine congstar Prepaidkarten mehr. Nachdem ich hier immer wieder von verschiedenen Problemen mit congstar lese, erspare ich mir in Zukunft unnötigen Ärger. :rolleyes:

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Die Stiftung Warentest ist auch der Meinung, dass Startguthaben ausgezahlt werden muß, da die bisherigen Urteile auch dafür gelten, denn ich habe das mit dem Kauf bezahlt.

    Das sagen die Urteile zur Verpflichtung der Auszahlung von eingezahltem Guthaben nicht. Die Urteile beschäftigen sich lediglich mit der Frage, ob die Nichtrückzahlung eine Kündigungsmöglichkeit unbillig erschwert, d.h. der Kunde von einer eigentlich beabsichtigten Kündigung abgehalten wird, weil er zunächst das auf das Mobilfunkkonto eingezahlte Guthaben abtelefonieren muss. Wenn ein paar Euro Startguthaben nicht ausgezahlt werden, sehe ich da keine unbillige Erschwerung einer Kündigungsmöglichkeit.


    Im übrigen ist ja nicht unüblich, dass mehr Startguthaben gewährt wird, als man für die SIM bezahlt hat. Ist das dann auch "mit dem Kauf bezahlt"? Sicher nicht. Anderes kann höchtens für Zwangsaufladungen bei Anmeldung gelten, so wie bei Fonic.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Das sagen die Urteile zur Verpflichtung der Auszahlung von eingezahltem Guthaben nicht. Die Urteile beschäftigen sich lediglich mit der Frage, ob die Nichtrückzahlung eine Kündigungsmöglichkeit unbillig erschwert, d.h. der Kunde von einer eigentlich beabsichtigten Kündigung abgehalten wird, weil er zunächst das auf das Mobilfunkkonto eingezahlte Guthaben abtelefonieren muss. Wenn ein paar Euro Startguthaben nicht ausgezahlt werden, sehe ich da keine unbillige Erschwerung einer Kündigungsmöglichkeit.


    Im übrigen ist ja nicht unüblich, dass mehr Startguthaben gewährt wird, als man für die SIM bezahlt hat. Ist das dann auch "mit dem Kauf bezahlt"? Sicher nicht. Anderes kann höchtens für Zwangsaufladungen bei Anmeldung gelten, so wie bei Fonic.


    Gekündigt wurde in den meisten Fällen völlig überraschend und nur mit einer angeblichen SMS von congstar, nicht vom Kunden. Über die genaue Laufzeit der SIM wurden die Kunden immer im unklaren gelassen. Wenn ich 10,-€ bezahle und 5,-€ Startguthaben drauf sind, habe ich es auf jeden Fall bezahlt. Bei 10,-€ Startguthaben könnte man darüber streiten, wie viel die SIM kostet und welcher Teil bezahltes Guthaben ist. Die SIM dürfte weniger als einen Euro kosten. Es ist eher selten, dass man mehr Startguthaben beommt, als man bezahlt hat. Vermutlich halten sich die Verbraucherzentralen zurück, weil der Ausgang eines Musterprozesses in dem Fall etwas unsicher ist.
    In der Argumentation von congstar ärgert mich das "geschenktes Guthaben" und nicht nur ich fühle mich dadurch vera..... :flop:
    Andere Anbieter wie z. B. vodafone zahlen das komplette Guthaben problemlos aus, ein Fax mit Angabe der SIM-Nr., Tel.-Nr. und der Bankverbindung genügt. Auch bei blau und eplus/BASE geht es 2 Monate nach Abschaltung relativ problemlos. Es geht also auch kundenfreundlich!
    Ich verstehe, dass wenig genutzte Prepaidkarten nach einer bestimmten Zeit abgeschaltet werden, da das dem Anbieter etwas Kosten verursacht, aber es darf nicht zum Nachteil des Kunden sein.

    Herbert

  • Die Formulierung in den AGB "Dem Kunden unentgeltlich überlassenes Guthaben (geschenktes Guthaben) wird nicht erstattet." ist tatsächlich daneben. Da sollte man das Startguthaben konkret bezeichnen. Sicher ist es kundenfreundlicher, auch das Startguthaben zu erstatten, eine rechtliche Verpflichtung sehe ich da aber nicht.

  • Bei Congstar gehts offenbar nur mit Chaos


    Zur allgemeinen Belustigung hier mein aktueller Mail-Verkehr mit dem Congstar-Kundenservice...


    Viele Grüße
    Denny


    --------------------


    Sehr geehrte Damen und Herren!


    JETZT REICHTS! Sie haben sowohl die Umstellung Vertrags-SIM als auch alle Prepaid SIMs storniert! Wer hat Ihnen gesagt, dass Sie die Umstellung der Prepaid SIMs auf die neue Generation stornieren sollen?? ICH NICHT! Ich erwarte eine UMGEHENDE Umstellung der Prepaid SIMs der Kundennummer xy auf die neue Generation OHNE die Umstellungsfrist.


    Mit sehr verärgerten Grüßen
    Dennis F.


    ---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
    Von: Dennis F. <dennis@f>
    Datum: 27. Februar 2012 12:51
    Betreff: Re: Ihre Frage an congstar [Vorgang: 120222-001271]
    An: congstar Kundenservice <kundenservice@congstar.de>



    Sehr geehrte Damen und Herren,

    was muß ich da lesen? Sie haben die falschen Tarif gebucht und sehen keine Möglichkeit das Rückgängig zu machen? Soll ich mich direkt an die Bundesnetzagentur wenden oder haben Sie doch noch eine Möglichkeit IHREN Fehler auszubügeln?

    Hochachtungsvoll,
    Dennis F.

    Vertragsnummer: xy / Tel. Nr. xxyyy


    Am 27. Februar 2012 10:35 schrieb congstar Kundenservice <kundenservice@congstar.de>:


    + Antwort 27.02.2012 10:35
    Sehr geehrter Herr F.,


    vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25.Februar 2012.
    Wir bitten Sie uns eine schriftliche Stornierung des Tarifwechsels zukommen zu lassen.
    Bitte beachten Sie, dass wir für die Stornierung die Angabe der Vertragsnummer benötigen.
    Nach der Stornierung können wir den Tarif erneut umstellen.
    Eine Umstellung während des Wechsels ist leider nicht möglich.
    Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

    + Ihre Anfrage vom 25.02.2012 11:40


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Sie haben leider den falschen Tarif gebucht. Ich wollte den Flex
    Tarif, Sie haben jedoch den 24-Monatstarif gebucht. Ich bitte um
    sofortige Korrektur!


    Mit freundlichen Grüßen
    Dennis F.
    Am 25.02.12 schrieb congstar Kundenservice <kundenservice@congstar.de>:


    + Antwort 25.02.2012 10:22
    Sehr geehrter Herr F.,


    vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22.Februar 2012.


    Gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft.


    Wir haben den Tarifwechsel wir gewünscht in Auftrag gegeben.


    Bitte beachten Sie, dass der Tarifwechsel 14 Tage dauert.


    Wir bitten um Ihr Verständnis.

    + Ihre Anfrage vom 22.02.2012 11:56
    Sehr geehrte Damen und Herren,


    bitte stellen Sie meinen Tarif "congstar 9 Cent Tarif flex" auf den gleichlautenden Tarif der neuen Generation um. Online ist dies leider nicht möglich.


    Mit freundlichen Grüßen
    Dennis F.

  • Zitat

    Original geschrieben von Renne04
    Aha. Fühle mich jetzt aktuell nicht so belustigt, kann aber auch an mir liegen.


    Das war auch eher ironisch gemeint. Congstar bekommt im Augenblick gar nichts richtig hin.

  • Zitat

    Original geschrieben von DennyBS
    Das war auch eher ironisch gemeint. Congstar bekommt im Augenblick gar nichts richtig hin.


    Im Augenblick? :confused:
    Das Chaos geht doch schon Monate bzw. Jahre. :D
    Es ist schon erstaunlich, das die immer noch Kunden haben. Das sind die ganz harten und leidensfähigen Kunden. :D

    Herbert

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