herbert1960: Du unterschlägst dabei den techn. Aufwand. Aber selbst, wenn Du den genau beziffern könntest, wäre damit noch nicht einwandfrei geklärt, ob Du das Guthaben nun gekauft hast oder eine Karte, zu der Dir Congstar Guthaben dazu schenkt.
Congstar Prepaid Thread
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Zitat
Original geschrieben von Jochen
[...] wäre damit noch nicht einwandfrei geklärt, ob Du das Guthaben nun gekauft hast oder eine Karte, zu der Dir Congstar Guthaben dazu schenkt.
Das sollte aus der Produktbeschreibung und/oder den AGB hervorgehen. Bei Congstar steht auf der Packung "incl. 5€ Startguthaben", also hat nach meiner Überzeugung der Kunde dies mit dem Kaufpreis erworben.
Es steht nicht wie bei anderen Anbietern "incl. x Freiminuten" oder "enthält 5€ Gratis-Guthaben".
In den AGB ist nur von nicht erstattbarem "geschenkten Guthaben" die Rede, die Definition des Startguthabens als "geschenktes Guthaben" ist willkürlich. -
Zitat
Original geschrieben von rmol
also hat nach meiner Überzeugung der Kunde dies mit dem Kaufpreis erworben.Nach Deiner Überzeugung. Aber ist das auch die Auffassung der Rechtssprechung?
In meinen Augen ist das Guthaben, das Congstar Dir schenkt und das Congstar keine 5 Euro kostet, sondern vielleicht ein - frei von mir erfunden - Zehntel davon. Demnach werden sie Dir diese 5 Euro auch nicht als 5 Euro auszahlen.
Bei Vodafone z.B. kannst Du auch kein Startguthaben auf andere Karten übertragen, mit dem gleichen Argument.
Du zahlst den Kaufpreis für die Karte. Der beinhaltet auf jeden Fall techn. und "bürokratischen" Aufwand. Die SIM selbst ist fast zu vernachlässigen.Ich will damit nur sagen, daß ich die Sache nicht so eindeutig sehe, wie ihr und man auch versuchen sollte, die Sache aus einem anderen Blickwinkel zu sehen.
Wenn Du hin gegangen wärst, hättest einen Coupon über 10 Euro gekauft, diesen aber nie verbraucht und wolltest das Guthaben dann zurück gezahlt haben, könnte ich Eure Argumentation deutlich eher bzw. eindeutiger nachvollziehen.
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Zitat
Original geschrieben von Maloja
Ich möchte hier nicht streiten, aber irgendwie habe ich den Eindruck das Du absolut keine Ahnung hast. Der Prepaid Mobilfunk Vertrag besteht ja nicht nur aus der Simkarte selber, sondern auch aus den ganzen Service Leistungen die dahinter stehen. Und die werden durch die 5 Euro ganz sicher NICHT abgedeckt.Gruß
Maloja
Hmm, man sollte evtl. daran denken, dass congstar mit dem Guthaben außerdem einen zinslosen Kredit bekommt. Das summiert sich. Außerdem gibt es immer wieder Karten mit 1-2 € Restguthaben, die sich niemand mehr auszahlen läßt, weil es vergessen wird oder der Aufwand bei 1,-€ zuviel ist. Auch das summiert sich.
Wie groß der Aufwand einenr selten genutzten SIM tatsächlich ist, weiß niemand so genau.ZitatOriginal geschrieben von rmol
Das sollte aus der Produktbeschreibung und/oder den AGB hervorgehen. Bei Congstar steht auf der Packung "incl. 5€ Startguthaben", also hat nach meiner Überzeugung der Kunde dies mit dem Kaufpreis erworben.
Es steht nicht wie bei anderen Anbietern "incl. x Freiminuten" oder "enthält 5€ Gratis-Guthaben".
In den AGB ist nur von nicht erstattbarem "geschenkten Guthaben" die Rede, die Definition des Startguthabens als "geschenktes Guthaben" ist willkürlich.Das sehe ich auch so. Z. B. bei Bildmobil wurden mir Freiminuten zusätzlich zum Startguthaben online angezeigt. Zuerst wurden die Freiminuten verrechent.
ZitatOriginal geschrieben von Jochen
Nach Deiner Überzeugung. Aber ist das auch die Auffassung der Rechtssprechung?
In meinen Augen ist das Guthaben, das Congstar Dir schenkt und das Congstar keine 5 Euro kostet, sondern vielleicht ein - frei von mir erfunden - Zehntel davon. Demnach werden sie Dir diese 5 Euro auch nicht als 5 Euro auszahlen.
Bei Vodafone z.B. kannst Du auch kein Startguthaben auf andere Karten übertragen, mit dem gleichen Argument.
Du zahlst den Kaufpreis für die Karte. Der beinhaltet auf jeden Fall techn. und "bürokratischen" Aufwand. Die SIM selbst ist fast zu vernachlässigen.Ich will damit nur sagen, daß ich die Sache nicht so eindeutig sehe, wie ihr und man auch versuchen sollte, die Sache aus einem anderen Blickwinkel zu sehen.
Wenn Du hin gegangen wärst, hättest einen Coupon über 10 Euro gekauft, diesen aber nie verbraucht und wolltest das Guthaben dann zurück gezahlt haben, könnte ich Eure Argumentation deutlich eher bzw. eindeutiger nachvollziehen.
Ein Urteil gibt es zu dem Thema anscheinend noch nicht. Ich denke, man kann die Urteile zum Guthabenverfall hier anwenden.
Bei vodafone wird auch Startguthaben problemlos ausgezahlt. Erst heute kan eine Gutschrift von vodafone bei mir an. Z. T. waren es Karten, die nach 15 Monaten deaktiviert wurden, z. T. aber auch aktive Karten.
Noch einfacher geht es bei Fonic. Da kann man im persönlichen Onliezugang das Guthaben einfach auszahlen lassen. Ca. 3 Wochen Später ist es auf dem Konto.
:top: -
SIM wurde reaktiviert
Am 27.12. habe ich festgestellt, dass meine Congstar-Prepaid-SIM deaktiviert wurde. (Handy nur selten an - Schubladenkarte; Vermutung: Kündigungs-SMS verpasst.)
Im Congstar-Forum fand ich folgenden Beitrag:
http://www.congstar-forum.de/m…d/7783-unregistrierte-sim--> Offenbar wurde zumindest in einem Fall am selben Tag, an dem die Kündigungs-SMS 'rausging, die SIM bereits deaktiviert (14.12.)! Evtl. kam die SMS genau aus diesem Grund nicht mehr an.
Dadurch motiviert habe ich per Email-Kontaktformular am Abend des 30.12. um die Reaktivierung meiner SIM gebeten.
Heute morgen kam die Email, dass die SIM reaktiviert sei, dass ich aber zum Abschluss des Vorgangs per Cashcode aufladen müsse. Die SIM buchte sich ein, aber das Kartenguthaben war bei 0,00 EUR.
Nach Einlösen eines 15 EUR-Cashcodes war dann das ursprüngliche Guthaben auch wieder voll da.
D.h., falls einem die SIM deaktiviert wurde und man weiterhin Interesse an ihr hat und bereit ist, 15 EUR zu investieren, lohnt es sich durchaus, beim Support um eine Reaktivierung zu bitten.
... wobei ich jetzt nicht weiß, ob und wann eine Kündigungs-SMS an mich 'rausgegangen ist.
oxiphon
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Re: SIM wurde reaktiviert
ZitatOriginal geschrieben von oxiphon
Dadurch motiviert habe ich per Email-Kontaktformular am Abend des 30.12. um die Reaktivierung meiner SIM gebeten.
Heute morgen kam die Email, dass die SIM reaktiviert sei, dass ich aber zum Abschluss des Vorgangs per Cashcode aufladen müsse. Die SIM buchte sich ein, aber das Kartenguthaben war bei 0,00 EUR.
Exakt dasselbe bei mir! Im Moment wird 0 EUR angesagt, ich werde dann auch mal aufladen und hier berichten. Heute (nachdem also eigentlich alles schon gelaufen ist) kam auch noch eine Kündigungs-SMS von Congstar.
Ich will und werde mich hier aber nicht beschweren, schließlich habe ich die Karte damals von Congstar geschenkt bekommen... :top:
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Re: Re: SIM wurde reaktiviert
ZitatOriginal geschrieben von George99
....Ich will und werde mich hier aber nicht beschweren, schließlich habe ich die Karte damals von Congstar geschenkt bekommen... :top:
Dennoch ist dieses Verhalten von congstar sehr ärgerlich. Wenn eine SIM im Notfall nicht funktioniert, weil sie willkürlich abgeschaltet wurde, taugt sie nichts.
Ich habe auch Ärger mit congstar, denn die wollen "geschenktes" Guthaben nicht auszahlen. Deshalb habe ich heute noch mal eine deutliche Mail geschrieben.
Es gibt bereits Urteile, dass Guthaben nicht "verfallen" darf. Die Frage ist, ob das auch auf StGuth. angewendet werden kann. Ich meine ja!
Ich werde nach dem Ärger bestimmt keine SIM von congstar kaufen und auch nicht aufladen.
Übrigens, schon als Kind habe ich gelernt:
Geschenkt bleibt geschenkt, wieder holen ist gestohlen!Edit:
Diese Mail habe ich heute auf meine Beschwerde wg. "geschenkten" Guthaben bekommen:
>>>
Sehr geehrter Herr XXX,vielen Dank für Ihre Nachricht vom 31.Dezember 2009.
Das Restguthaben der Karte wird 45 Tage nach Beendigung des Vertrags ausgezahlt.
Voraussetzung ist, dass wir eine gültige Bankverbindung von Ihnen haben.
Sollte das Guthaben nach den 45 Tagen nicht an Sie ausgezahlt werden, setzen Sie sich bitte per E-Mail an kundenservice@congstar.de mit uns in Verbindung.
Wir werden dann umgehend die Auszahlung veranlassen.
<<<
Schaun wir mal, ich glaube das erst, wenn das Geld auf meinem Konto ist. -
... wird schon klappen, war bei mir ähnlich, musste allerdings nochmal was nachlegen ...
BTW war es dem Support Mitte des letzten Jahres nicht möglich, eine bereits gekündigte, aber noch aktive SIM zu "reaktivieren", m.a.W. die bereits für einen bestimmten Termin vorgesehene Abschaltung aufzuhalten. Guthaben konnte noch aufgeladen werden, aber die SIM war dann zum angekündigten Zeitpunkt komplett tot ... da scheint man inzwischen einen Minischritt voran gekommen zu sein ...
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Re: Re: Re: SIM wurde reaktiviert
ZitatOriginal geschrieben von herbert1960
Diese Mail habe ich heute auf meine Beschwerde wg. "geschenkten" Guthaben bekommen:
>>>
Sehr geehrter Herr XXX,vielen Dank für Ihre Nachricht vom 31.Dezember 2009.
Das Restguthaben der Karte wird 45 Tage nach Beendigung des Vertrags ausgezahlt.
Voraussetzung ist, dass wir eine gültige Bankverbindung von Ihnen haben.
Sollte das Guthaben nach den 45 Tagen nicht an Sie ausgezahlt werden, setzen Sie sich bitte per E-Mail an kundenservice@congstar.de mit uns in Verbindung.
Wir werden dann umgehend die Auszahlung veranlassen.
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Schaun wir mal, ich glaube das erst, wenn das Geld auf meinem Konto ist.
So eine Mail hatte ich (und andere) auch schon, selbst wenn es nur um Startguthaben ging.
Dann passierte lange Zeit gar nichts, und auf nochmalige Nachfrage kam besagter Startguthaben-Textbaustein. -
Deaktivierung nach 9 Monate nach Aufladung
Inzwischen habe ich in meinen Unterlagen nachschauen können:
Letzte Aufladung meiner Congstar Prepaid um 15 EUR: 18.03.2009
(Deaktivierung bemerkt am 27.12.2009, s.o.)
--> Dann war die SIM also spätestens ca. 9 Monate nach der letzten Aufladung deaktiviert. Sofern eine SMS zur Kündigung 'rausgegangen und mir eine 4-Wochen-Frist zur Aufladung eingeräumt worden ist, wäre diese SMS spätestens ca. 8 Monate nach der letzten Aufladung gekommen (wenn das Handy eingeschaltet gewesen wäre).
Es verstärkt sich der Eindruck, dass Congstar für die "Rasterfahndung" nach wenig genutzten SIMs auch die "Verkehrsdaten" und nicht nur das Datum der letzten Aufladung nutzt.
(Wie war das mit der "Nutzung der Verkehrsdaten zur bedarfsgerechten Gestaltung von Kommunikationsdienstleistungen"? Also in etwa so: "bedarfsgerechte Gestaltung von Kommunikationsdienstleistungen" = "Der Nutzer hat offenbar gar keinen Bedarf, wenn er unser Angebot so wenig nutzt, also gestalten wie die Kommunikationsdienstleistung, indem wir sie abschalten.")
oxiphon
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