Congstar Prepaid Thread

  • Re: Congstar verweigert Auszahlung von Prepaid-Guthaben


    Zitat

    Original geschrieben von juerglein


    Betroffen ist ein weiteres Familienmitglied mit dem gleichen Sachverhalt und Mail von Congstar. So fühlen wir uns von Congstar um insgesamt 30 € abgezockt. :flop:


    Ich will dir ja persönlich nichts unterstellen. Aber falls du die Karten über eine Aktion kostenlos mit Startguthaben bekommen hast, kann man wohl kaum von "Abzocke" reden. Ich wäre in dem Fall nur fassungslos. :flop:


    <Kopfschüttel>

  • Also es ist keine Abzocke wenn man Startguthaben, für das man ja beim Kartenkauf bezahlt hat, nicht zurück erhält ? Zumal ja der Anbieter einem mitgeteilt hat, zur Auszahlung müsse man die Karte selbst kündigen.


    Ich finde es eine Unsitte, das Startguthaben als "Geschenk" zu bezeichnen, das nicht ausgezahlt wird.
    Nach sMobil durfte ich nun schon den zweiten Anbieter kennenlernen.


    Aber einem zur Kündigung aufzufordern und die Auszahlung nach 45 Tagen anzukündigen, dann aber mitzuteilen, ätsch, ist nur Startguthaben und wird nicht ausgezahlt, ist mindestens Kundenverarsche.

  • Du "darfst" das Startguthaben halt abtelefonieren, nur nicht bar ausgeben. Im Ernst, darin sehe ich grundsätzlich nichts Verwerfliches, zumal das fast alle Provider/Discounter so praktizieren. Durch Rückfordern des Startguthabens hat jeder Provider einen materiellen Schaden, in dem er Dir 10 € cash auszahlt, durch Nichtnutzung des Startguthabens Deinerseits eben nicht, von daher ist am Nichtauszahlen nichts auszusetzen.


    Dass man es Dir anders kommuniziert hat, ist natürlich nicht in Ordnung, aber vielleicht ist man bei congstar davon ausgegangen, dass es sich - zumal Du ja das vehement eingefordert hast - um "Dein" eingezahltes Geld handelt und nicht um deren "geschenktes" (geschenkt zum Abtelefonieren, nicht zum cash inne Täsch).

  • Vehement eingefordert habe ich es jetzt im Februar 2009.
    Am 14.11.08 hatte mir Congstar mitgeteilt, die Guthabenauszahlung MEINES Guthabens, unter Nennung meiner Kundennummern, erfolge 45 Tage nach der von uns auszusprechenden Kündigung.


    Ich erwarte von einer Kundenbetreuung, wenn ich eine Frage schriftliche stelle, dass diese korrekt beantwortet wird.
    Wenn mir dann geraten wird, die Karte zu kündigen und mir das Guthaben auszahlen zu lassen, hätte Congstar eben damals prüfen müssen, um was für Guthaben es sich handelt. Nicht erst die Kündigung durch den Kunden veranlassen, und dann sagen, ätsch, es gibt doch keine Auszahlung.

  • Hallo Juerglein,


    ich kann Deinen Frust nachvollziehen, aber Congstar ist Discount, das heißt, es funktioniert (irgendwie) dann freue Dich drüber.


    Wenn Du die Karte länger als 1 Jahr nicht benutzst und nicht auflädst, bekommst Du eine SMS (die verloren gehen kann, wenn Karte aus) und Deine Karte wird ausgeknipst. Eine Wiedereinschaltung ist offiziell nicht vorgesehen,


    Wenn Du guten Service willst, mußt Du mehr ausgeben (und hast leider keine Garantie, daß dann der Service besserist (seufz)


    Immerhin hat es Congstar jetzt geschafft, einen Online-EVN zu aktivieren, hat ja fast ein Jahr gedauert.


    Also nutzen, über die günstigen Preise freuen, bei Problemen hier auf TT nachfragen oder evtl. im (unübersichtlichen) Congstar Forum unter http://www.congstar.de

  • Früher hat congstar sämtliches Restguthaben incl. Startguthaben ausgeszahlt, auch wenn es wirkich "geschenkt" wie aus der Redmania-Aktion war. Davon ist
    man nun aber wohl abgekommen -, angekündigt wurde es auf Nachfrage im Congstar-Forum, dass Startguthaben als "geschenktes" Guthaben angesehen wird und gemäß AGB bei Kündigung nicht rückerstattet wird.


    Wenn du dein Starterpaket gekauft hast, würde ich protestieren, denn in den AGB ist nur von nicht erstattbarem "geschenkten" Guthaben die Rede.


    Ein Thread im Congstar-Forum mit entsprechenden Nachfragen was denn "geschenktet Guthaben" konkret bedeutet wurde von den dortigen Moderatoren nach der Klarstellung, Startguthaben gehöre dazu, geschlossen...

  • Für mich ist Congstar mittlerweile ein absolutes NO GO.


    Nochmal kurz zum Ablauf: Bei Congstar angefragt, ob wie bei CallYa, oder sMobil nach Kartendeaktivierung, das Guthaben von einer Karte auf eine andere umgebucht werden kann. Infolge familiärer Veränderungen soll die Kartenanzahl reduziert werden. Antwort am 14.11.: dies sei für UNSERE Karten (alle Kundennummern werden im Antwortschreiben aufgeführt) nicht möglich, nur über den Umweg der Kündigung und das nach 45 Tagen ausgezahlte Guthaben wieder auf die andere Karte laden.


    Erst fordern die mich auf die Karte zur Guthabenerstattung zu kündigen, auf das nachhaken wurden immer nur Textbausteine als Antwort verschickt, ohne auf das eigene Schreiben vom 14.11., in dem ich ja zur Kündigung aufgefordert wurde, einzugehen. Sollen Sie halt mit dem einbehaltenen Startguthaben glücklich werden. Oder doch nicht ?


    Aber auch der Kunde ist lernfähig ! Das man die Verpackung von Handy`s, etc aufhebt ist klar, dies werde ich zukünftig auch mit der Umverpackung von Handykarten machen. Steht denn auf der Umverpackung derzeit überhaupt, dass das Startguthaben geschenktes Guthaben ist ? Oder noch besser: hat jemand eine Umverpackung aus Januar 2008 und kann zum damaligen Aufdruck etwas sagen ?
    Wenn ich eine Karte für 10 EUR mit 10 EUR Guthaben erwerbe, sind diese 10 EUR meiner Auffassung nach kein "Geschenk", denn ohne die 10 EUR Guthaben würde ich keine 10 EUR für die Karte zahlen.


    Auf der Congstar-Seite http://www.congstar.de/Prepaid--904d.html steht jedenfalls nur "Startguthaben" und nichts von "Geschenk". Daher müsste Startguthaben als Guthaben zählen und somit gemäss der aktuellen Rechtsprechung auszuzahlen sein. Die Eigendefinition von Congstar als "geschenktes Guthaben" ist für mich nicht haltbar.


    Aber auch sonst weiss bei Congstar die rechte Hand nicht was die linke macht. Nach mehreren Aussagen wird der LOGIN zu "Mein Congstar" 80 - 90 Tage nach Deaktivierung der Karte gelöscht.


    Nachdem es bei mir teilweise mehr als 220 Tage sind, habe ich Congstar aufgefordert meine Daten zu löschen, bisher natürlich ohne Erfolg. :flop:


    Und ich wollte bis vor ein paar Wochen im November zu Congstar-DSL wechseln. Aber so besoffen kann ich gar nicht werden, dass ich mir dies nach den neuesten Erfahrungen noch antue. :D

  • Ich sehe nicht wo dich hier jemand "aufgefordert" hat deine Karte(n) zu kündigen - das ist deine sehr subjektive Meinung.
    Die Art der Formulierung das "Startguthaben" ein "Geschenk" sein soll ist aber in der Tat ewas seltsam und ich glaube das du dsa wirklich einfordern kannst.
    Aber andererseits ist es in vielen Aktionen der Discounter eigentlich üblich ein bestimmtest Guthaben nciht auszuzahlen - gerade mit Partnern wie Bild oder COM! - aber dort steht immer recht klar das es ein "nicht auszahlbares Bonusguthaben" ist. Das ist finde ich auch okay so.

  • Schreiben 14.11. von Congstar:


    Gern haben wir Ihr Anliegen für Sie geprüft.


    Eine Auszahlung des Restguthabens Ihrer Prepaid-Karte kann erst erfolgen, wenn für die von Ihnen genannten Kundennummern 21017yyxxy und 21018xxyyx eine Kündigung erstellt wurde. Die Auszahlung des Restguthabens erfolgt 45 Tage nach Kündigung der Prepaid-Karte.


    Die Kündigung können Sie schriftlich per Fax oder per Post einreichen. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre congstar Kundennummer anzugeben."

  • Zitat

    Original geschrieben von chris.b556
    Die Art der Formulierung das "Startguthaben" ein "Geschenk" sein soll ist aber in der Tat ewas seltsam und ich glaube das du dsa wirklich einfordern kannst.
    Aber andererseits ist es in vielen Aktionen der Discounter eigentlich üblich ein bestimmtest Guthaben nciht auszuzahlen - gerade mit Partnern wie Bild oder COM! - aber dort steht immer recht klar das es ein "nicht auszahlbares Bonusguthaben" ist. Das ist finde ich auch okay so.


    Problem bei Congstar ist, dass auf der Formulierung "Guthaben verfällt nicht" bzw. "Guthaben ist unbegrenzt gültig" bestanden wird. Es ist völlig unklar, wie "geschenktes Guthaben" genau definiert ist - z.B. könnte auch die Aufladekarte, die mir meine Oma gekauft hat darunter fallen.
    Ich würde die Auszahlung verlangen mit der Begründung, das Startguthaben war Teil des angepriesenen Produkts, welches gerade deswegen erworben worde.

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