Ob man jetzt allerdings ein Computersystem "ärgern" kann, ist eine andere Frage.
Ob man sich von einem Computersystem "ärgern" lässt, war ja die Frage davor... bevor man sich entsprechend "revanchiert".
Wie gesagt hat mir der Anwalt erklärt, dass mit dem Kauf des Startersets kein Mobilfunk-Vertrag mit dem Provider zustande gekommen ist. Rein rechtlich müsste der Einzelhändler entweder die Ware zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten oder funktionsfähige Ware liefern. Aber auch nur, sofern der Versuch der bzw. die Registrierung an sich in einer nachvollziehbaren Zeitspanne nach dem Kauf passiert, also z.B. innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf.
Abgesehen davon habe ich selber schon einmal auf eine Prepaid-Simkarte eines anderen Anbieters in Etappen und über Jahre hinweg weit über 2000 EUR (jeweils ca. 200 EUR) aufgeladen und habe mir dies immer wenige Tage oder Wochen später auszahlen lassen und es gab zum Glück bisher keine Probleme. Aber dies stellt (ich denke) keine vertragsgemäße Nutzung dar. Also wenn mir gekündigt werden würde, dann wüsste ich warum (zumal die Karte völlig umsatzlos ist).