Guthaben hat die Zahlung erstattet bekommen. Ein Vertrag kommt erst bei der Aktivierung zustande. So weit ist es bei sensemunne nicht gekommen.
Buchung neuer Optionen oder Tarifwechsel sind Vertragsänderungen. Diese sind in den AGBs nicht beschrieben. Es steht nirgendwo, dass man irgendwelche Rechte hätte, den Vertrag zu ändern oder abzuschließen. Nur eine Kündigung oder Verlängerung desselben Tarifs ist in den AGBs geregelt.
Ich will nicht sagen, dass es schön von Congstar/Telekom ist, sowas zu machen. Nur rechtlich sehe ich wenig, was man dagegen machen könnte, solange das Guthaben für die nicht aktivierten Startersets erstattet wird (durch die Vorauszahlung für Starterset ist noch kein Vertrag zustande gekommen) und die bestehenden SIMs in den momentanen Tarifen weitergeführt werden.