Das hatte jemand hier im Forum zweimal berichtet. Allerdings gilt laut https://bibeltext.com/deuteronomy/19-15.htm dass das noch keine Gültigkeit besitzt.
Ich habe diese Frage einmal bei der congstar-Hotline vorgelegt und die Antwort bekommen, dass diese Praxis, zumindest wenn dann reklamiert würde, unbekannt sei. Die Aussage der Kundenberaterin war verbindlich.
Klarmobil will es durchdrücken, bei congstar weiß man nichts davon, folgt: Da würde ich mir keinen Kopf machen, und auch klarmobil hat AFAIK immer eingelenkt, wenn der Kunde sein selbst aufgeladenes Guthaben zurück haben wollte.