Congstar Prepaid Thread

  • Und wieso wurde Grow nur halbherzig übernommen? Falls dir das entgangen sein sollte: Es nennt sich bei Congstar GB+ und ist bei den Postpaid Tarifen Tarifbestandteil.

    Genau das meinte ich. Hier im Thread geht es aber um Prepaid. Da gibt es GB+ nicht. OK, jetzt könnte man argumentieren, bei O2 gibt es "Grow" ja auch nur bei Postpaid. Richtig, aber dafür gibt es bei O2 Prepaid bisher als Alleinstellungsmerkmal die WSG. Die gibt es bei Congstar Prepaid genau so wenig wie GB+

  • Genau das meinte ich. Hier im Thread geht es aber um Prepaid. Da gibt es GB+ nicht. OK, jetzt könnte man argumentieren, bei O2 gibt es "Grow" ja auch nur bei Postpaid. Richtig, aber dafür gibt es bei O2 Prepaid bisher als Alleinstellungsmerkmal die WSG. Die gibt es bei Congstar Prepaid genau so wenig wie GB+

    Wie jetzt? Congstar PREPAID hat das bei O2 PREPAID nicht vorhandene Grow nur halbherzig implementiert, weil es bei Congstar keine Weitersurfgarantie gibt?:/

    2 Mal editiert, zuletzt von hansi01 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von hansi01 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Das dürfen sie (in Grenzen) tun, bis sie dir das Starterpaket verkauft haben.

    Gute Frage: Ergibt sich aus dem Kauf eines Startersets ein Rechtsanspruch auf Aktivierung der Karte durch eine bestimmte Person? Ich meinerseits glaube das nicht. Das müsste man aber einen Fachjuristen fragen. Allerdings müsste IMHO in jedem Fall der Kaufpreis erstattet werden.

  • Wie jetzt? Congstar PREPAID hat das bei O2 PREPAID nicht vorhandene Grow nur halbherzig implementiert, weil es bei Congstar keine Weitersurfgarantie gibt?:/

    Der Gedanke war: Bei O2 Prepaid gibt statt dessen ein anderes Bonbon. Ich dachte das würde verstanden werden...

  • Gute Frage: Ergibt sich aus dem Kauf eines Startersets ein Rechtsanspruch auf Aktivierung der Karte durch eine bestimmte Person? Ich meinerseits glaube das nicht. Das müsste man aber einen Fachjuristen fragen. Allerdings müsste IMHO in jedem Fall der Kaufpreis erstattet werden.

    Das würde ich gerne mal rechtlich geklärt haben! Insbesondere dann, wenn der Händler gleich dem Provider ist, weil online bestellt wird. Nach der Eingabe von Name und Adressdaten könnte ja vor Aktivierung die Bestellung abgewiesen werden. Oder ist das nicht möglich, besteht hier etwa ein Kontrahierungszwang, so wie früher bei der Telekom oder wenn ich einen Brief in den Briefkasten werfe? Das wäre mal was für Teltarif.


    PS: Man kann ja online Bankkonten eröffnen oder Kreditkarten bestellen. Der Erfolg ist nicht garantiert, die Bank kann einen ablehnen. Der Unterschied: Bis dahin ist alles kostenlos. Kostenlose Startersets würden das Problem lösen. Die Supermärkte haben dann das Problem, aber theoretisch könnte ja für den Verkauf eine Provision gezahlt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von ThomasK ()

  • Gute Frage: Ergibt sich aus dem Kauf eines Startersets ein Rechtsanspruch auf Aktivierung der Karte durch eine bestimmte Person?


    Das lustige ist ja, sie sperren nicht die Registrierung mit bestimmten Personendaten, sondern lassen alles durchlaufen, auch das Ident, was ja Geld kostet, und schalten ihm dann die Karte nicht frei. Das Starterset ist danach "verbraucht", und für niemanden mehr registrierbar. Sie haben ihm dann auch den vollen Preis für das Starterset zurückerstattet. Also aus kaufmännischer Sicht der dümmste Weg. Sie bezahlen fürs Ident, die zahlen den Vollpreis zurück, egal ob er den Vollpreis bezahlt hatte, oder zum reduzierten Preis oder gar kostenlos via Payback.


    Wenn also das System so gestaltet ist, und ich als Firma schon Kosten hatte, würde ich dann wenigstens die Grundleistung erbringen, den aktivierten Tarif, Extras wie Boni zur Rufnummernmitnahme oder so nicht. Oder halt eien anständige Sperre basteln, wo ich dann keine Kosten habe.

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