Congstar Prepaid Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von Zimmer13
    rmol: Vodafone und T-Mobile sind nicht so die klassischen Discounter ;)


    Was willst du damit sagen? Discounter brauchen sich nicht an ihre AGB halten?


    Zitat

    Original geschrieben von Zimmer13
    Aber du musst zugeben, dass der verlgeich mit dem Geschenk der Oma kindisch ist.
    würde dazu sagen, dass es sich um Startguthaben und Gutschriften von congstar handelt.


    Der Vergleich ist überspitzt, und meiner Auffassung nach fällt das Geschenk der Oma eher unter "geschenktes Guthaben" als das Startguthaben, welches der Kunde mit der Karte erworben hat.
    Zu den "Gutschriften von Congstar" hat drSeehas schon was geschrieben, solche werden manchmal z.B. als Vertröstung wegen langen Wartens etc. erteilt, beruhen also auch auf einer Gegenleistung und sind somit m.E. bezahlt.


    @juergilein: ich habe keine Umverpackung, aber einen Flyer von damals: dort steht eindeutig "Preis 9,99 EUR, incl. 5 EUR Startguthaben".
    Wenn ich mal viel Zeit habe kann ich ihn einscannen, gegen Übernahme der Portokosten kannst auch gern das Original von mir haben (bitte per PN)

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    ... "Preis 9,99 EUR, incl. 5 EUR Startguthaben"...

    Das ist eindeutig.
    Das Startguthaben ist NICHT geschenkt, sondern der Käufer hat dafür mit einem Teil der 9,99 Euro BEZAHLT.
    Ich würde das als zugesicherte Eigenschaft sehen und bei Fehlen des Startguthabens reklamieren/vom Kauf zurücktreten.

  • Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Ich habe schon einmal geschrieben: Das Startguthaben ist meistens NICHT unentgeltlich!


    Genau, und wenn auf der Verpackung "Startguthaben" und nicht etwas von "Geschenk" steht ist dieses Guthaben auszuzahlen.


    Hatte das gleiche Theater vor Monaten mit sMobil. Nach fast 3 Monaten Bombardierung mit Mails und Briefen (praktisch wenn man vom Anbieter Freiumschläge hat nachdem diese ausgingen, ein Postfach in der gleichen Anlage hat wie der Anbieter) hat sMobil, ohne Anerkennung ..., das strittige Guthaben doch noch auf eine andere Karte umgebucht.



    rmol
    Danke für das Angebot. Werde erstmal Congstar weiter mit Mails bombardieren. Ggf. melde ich mich bei Dir per PN.
    Wobei natürlich eine Umverpackung sicherer wäre als ein Flyer, nicht dass dort irgendwo ein "Geschenk"-Zusatz steht.

  • Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    ... welches von IHM, dem Moderator, stammte!
    Wenn, dann müsste er sich selbst verwarnen...


    ich will das eigentlich nicht sezieren, aber der Mod hat ein Zitat gebracht und dann was dazu geschrieben und du zitierst das alles. Also auch den alten Beitrag.
    Wenn ich die Relativitätstherorie zitiere kommt sie noch lange nicht von mir ;)


    Zitat

    Original geschrieben von rmol Was willst du damit sagen? Discounter brauchen sich nicht an ihre AGB halten?

    willich nicht, nein. Willst du damit sagen, dass es Vodafon oder T-Mobile tun? :D
    Ich will damit nur sagen, dass es kaum Discounter gibt, die das Startguthaben zurückbezahlen. Vodafone und T-Mobile sind keine Discounter und somit nicht gut vergleichbar.


    Du scheinst eine sehr komische Auffassung zu haben, wenn für dich das Geschenk der Oma eher unter "geschenktes Guthaben" bei congstar fällt als das Startguthaben. Wenn man Verträge abschließt ist es ab und zu sinnvoll seinen Kopf einzuschalten. Nicht übel nehmen, aber das finde ich totalen Quatsch.


    "Dem Kunden unentgeltlich überlassenes Guthaben..." darunter würde ich auch die 5 € sehen. Du kaufst das Paket für 9,99 und man überlässt dir 5 €. Ich habe keine Idee wie da die Rechtsprechung ist, aber 1. würde ich dafür nicht vor Gericht gehen und 2. ist sowas bestimmt rechtlich gesichert.

  • Zitat

    Original geschrieben von Zimmer13
    ...
    "Dem Kunden unentgeltlich überlassenes Guthaben..." darunter würde ich auch die 5 € sehen. Du kaufst das Paket für 9,99 und man überlässt dir 5 €. Ich habe keine Idee wie da die Rechtsprechung ist, aber 1. würde ich dafür nicht vor Gericht gehen und 2. ist sowas bestimmt rechtlich gesichert.

    Das wäre dann rechtlich gesichert, wenn irgendwo vor dem Kauf dem Käufer bekannt ist bzw. gemacht wurde, dass es sich beim Startguthaben explizit um unentgeltlich überlassenes Guthaben handelt. Beweispflichtig wäre congstar.


    Die Anbieter spekulieren doch damit, dass wegen 5 Euro niemand vor Gericht geht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Zimmer13
    willich nicht, nein. Willst du damit sagen, dass es Vodafon oder T-Mobile tun? :D
    Ich will damit nur sagen, dass es kaum Discounter gibt, die das Startguthaben zurückbezahlen. Vodafone und T-Mobile sind keine Discounter und somit nicht gut vergleichbar.


    ich weiß nicht ob sie es tun, kam noch nicht in die Verlegenheit es zu überprüfen.
    Solange die Auszahlung oder auch die Nicht-Auszahlung des Startguthabens nicht gegen die AGB verstößt ist wohl nichts dagegen einzuwenden.


    Zitat

    Original geschrieben von Zimmer13
    Du scheinst eine sehr komische Auffassung zu haben, wenn für dich das Geschenk der Oma eher unter "geschenktes Guthaben" bei congstar fällt als das Startguthaben. Wenn man Verträge abschließt ist es ab und zu sinnvoll seinen Kopf einzuschalten. Nicht übel nehmen, aber das finde ich totalen Quatsch.


    es behauptet doch keiner, Congstar erstattet das Oma-Geschenk nicht.
    Will ja nur sagen, dass das Beispiel im Lichte der AGB so ausgelegt werden könnte, dass es "geschenktes Guthaben" und als solches nicht erstattbar ist. Leider sind die AGB an dieser Stelle völlig unklar und an anderer Stelle habe ich kaum klareres gefunden.


    Zitat

    Original geschrieben von Zimmer13
    "Dem Kunden unentgeltlich überlassenes Guthaben..." darunter würde ich auch die 5 € sehen. Du kaufst das Paket für 9,99 und man überlässt dir 5 €.


    es steht nicht da "5€ Gratis-Startguthaben"


    BildMobil macht es an dieser Stelle übrigens geschickter, da gibt's für Freundschaftswerbung Freiminuten, aber kein Guthaben.


    @juerglein: auf dem Flyer steht nichts von einem Geschenk-Zusatz.
    Habe noch einen anderen Flyer aus späteren Zeiten, da steht gar nichts über Kaufpreis oder Startguthaben. Der Ausgabezeitpunkt der Flyer ist leider für mich nicht erkennbar, aber der ältere dürfte von Dez.07/Jan.08 sein

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    es behauptet doch keiner, Congstar erstattet das Oma-Geschenk nicht.
    Will ja nur sagen, dass das Beispiel im Lichte der AGB so ausgelegt werden könnte, dass es "geschenktes Guthaben" und als solches nicht erstattbar ist. Leider sind die AGB an dieser Stelle völlig unklar und an anderer Stelle habe ich kaum klareres gefunden.


    Wie gesagt, die Argumentation ist kindisch. An manchen Stellen einfach mal den Kopf einschalten :top:


    btw Startguthaben = Freiminuten macht Congstar auch. Sieht so aus, als wäre das seit der letzten Aktion so. 10€ = 111Minuten

  • Zitat

    Original geschrieben von Zimmer13
    Wie gesagt, die Argumentation ist kindisch. An manchen Stellen einfach mal den Kopf einschalten ...

    Das tun wir.
    Nur kommt dabei ein anderes Ergebnis raus als bei dir...

  • Keine Aufladung mit XTRA-Cash mehr möglich?


    Seit gestern abend versuche ich Congstar mit einer XTRA-Cash-Karte aufzuladen. Als Fehlermeldung kommt: "Telefonscheck. Aufladung nicht möglich". Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

  • Zitat

    Original geschrieben von Zimmer13
    btw Startguthaben = Freiminuten macht Congstar auch. Sieht so aus, als wäre das seit der letzten Aktion so. 10€ = 111Minuten


    auf der Website steht beides, also auch "Starterpaket nur 9,99 € inkl. 10 € Startguthaben".


    Die Aussage "10€ = 111Minuten" ist physikalisch unsinnig. :p und erinnert mich an den Elferrat beim Karneval.


    Muss den von mir gestern zitierten Flyer-Text etwas korrigieren, dort steht nicht "Preis 9,99€" sondern ebenfalls wie nun auf der Website "Starterpaket nur 9,99 €" - der Rest meines Zitats stimmt aber.

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