Congstar Prepaid Thread

  • *räusper* Das ist doch alles Korinthenkackerei... Geschenktes Guthaben ist im Prepaidbereich nur als Startguthaben anzusehen, oder wann bekommt man noch Guthaben einfach so gutgeschrieben? Imho ist diese Diskussion völlig sinnlos ;)
    Natürlich hätte man annehmen können, das Congstar diesbezüglich angeben könnte was geschenkt und was eingezahlt worden ist. Aber das sei nun dahingestellt. Denn bei den ganzen Freaks hier, darf man ja wohl annehmen, dass sogut wie jeder ganz genau weiß wie die Finanzbewegung auf jeder einzelnen Karte die er/sie besitzt, ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von 111452
    ... wann bekommt man noch Guthaben einfach so gutgeschrieben?

    Zum Beispiel bei Kunden-werben-Kunden-Aktionen.
    Oder aus "Kulanz" bei Beschwerden oder sonstigen Unannehmlichkeiten.
    Da gibt es genug Möglichkeiten.


    Außerdem haben die meisten für das Startguthaben bezahlt. Es ist eine große Ausnahme, dass man überhaupt nichts für eine Prepaid-Karte mit Startguthaben bezahlt.

  • Zitat

    Original geschrieben von 111452
    *räusper* Das ist doch alles Korinthenkackerei... Geschenktes Guthaben ist im Prepaidbereich nur als Startguthaben anzusehen, oder wann bekommt man noch Guthaben einfach so gutgeschrieben? Imho ist diese Diskussion völlig sinnlos ;)


    Hallo Korinthenkacker, wenn es so einfach wäre, hätte man in die AGB schreiben können "Startguthaben wird nicht erstattet" - das steht aber nicht so dort.
    Es ist eine willkürliche Auslegung des Anbieters, genauso wie Kündigungen willkürlich erfolgen (denn Begründungen werden verweigert).

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    ... genauso wie Kündigungen willkürlich erfolgen (denn Begründungen werden verweigert).

    Fristgerechte Kündigungen brauchen NICHT begründet zu werden.
    Ansonsten hast du völlig Recht.

  • Schon klar, aber willkürliche Kündigungen werden auch nicht angenehmer wenn sie fristgerecht ausgesprochen werden. Dass sie nach AGB zulässig sind wird nicht bestritten.

  • Hallo in die Runde,


    bei einem Discount-Anbieter kann man nun mal keinen Super-Luxus Service erwarten und von irgendwas wollen die auch leben :-)


    Vielleicht sollten wir das Projekt TT-Service-Provider doch mal in Angriff nehmen und uns einen eigenen Service-Provider schnitzen. Da müßte es noch irgendwo auf TT einen Thread dazu geben.

  • Zitat

    Original geschrieben von hrgajek
    bei einem Discount-Anbieter kann man nun mal keinen Super-Luxus Service erwarten und von irgendwas wollen die auch leben :-)


    Das ist unbestritten, aber die Aussage "Congstar-Guthaben verfällt nicht" ist angesichts der Praxis - gelinde gesagt - irreführend, und so muss es auch bei einem Discount-Anbieter nicht sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Das ist unbestritten, aber die Aussage "Congstar-Guthaben verfällt nicht" ist angesichts der Praxis - gelinde gesagt - irreführend, und so muss es auch bei einem Discount-Anbieter nicht sein.

    Und wenn man das im congstar-Forum sagt/schreibt, sollte man auch keine Verwarnungen dafür bekommen und auch die kritischen Beiträge sollten nicht gelöscht werden...

  • Es dreht sich hier nur noch um nur das eine Thema: Startguthaben und das Problem, sich dieses ausbezahlen zu lassen. Die redmania-Aktion mit dem "geschenkten" Startguthaben war bei Aufsetzen der AGB wohl noch nicht geplant und deshalb wurden die AGBs nicht angepasst.


    Den Usern viel Erfolg bei der Rückforderung Ihres eingezahlten oder geschenkten Startguthabens, aber viel Neues ist in den letzten Tagen dbzgl. nicht dabei herausgekommen. Lasst es dabei bewenden.

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