Congstar Prepaid Thread

  • Also bei prepaid brauche ich nicht unbedingt einen EVN. da kann ich ja nach dem Gespräch sofort meinen Kontostand abfragen. Alle wollen billig telefonieren und beschäftigen dann den Kundendienst - das kostet.
    Bei Postpaid ist ein EVN ein muss.
    Gruß pepe1230

  • Zitat

    Original geschrieben von pepe1230
    Also bei prepaid brauche ich nicht unbedingt einen EVN...

    Und andere, so wie ich, brauchen auch bei Prepaid einen EVN.
    (Du kannst gerne nach jedem Gespräch und nach jeder Datenverbindung deinen Guthabenstand überprüfen. Mir ist meine Zeit dafür zu kostbar und zu schade)

  • Zitat

    Original geschrieben von pepe1230
    Also bei prepaid brauche ich nicht unbedingt einen EVN. da kann ich ja nach dem Gespräch sofort meinen Kontostand abfragen. Alle wollen billig telefonieren und beschäftigen dann den Kundendienst - das kostet.


    wenn es wie bei blau.de vernünftig im online-Portal gemacht wird, ist der Kundendienst nicht gefordert. Wenn der EVN für den Kunden aber nicht abrufbar ist, muss er aber auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden


    Zitat

    Original geschrieben von Charlie.Brown
    Meine Überlegung wäre nun, denen die Pistole auf die Brust zu setzen und den Fall der Bundesnetzagentur zu schildern. Aber klar, dies hätte natürlich nur dann Erfolg, wenn es mehr geben würde, die mitmachen. ;)


    ich würde mitmachen

  • EVN


    Die Verfügung der Bundesnetzagentur datiert vom 23.04.2008. Gemäß Abschnitt III (Übergangsfrist) muss sie innerhalb von sechs Monaten umgesetzt werden, Congstar hat also noch etwas Zeit. Danach muss der EVN gemäß Abschnitt II (Form) Punkt 1 in Papierform oder gemäß Punkt 3 in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, und zwar unentgeltlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von pepe1230
    Also bei prepaid brauche ich nicht unbedingt einen EVN. da kann ich ja nach dem Gespräch sofort meinen Kontostand abfragen. Alle wollen billig telefonieren und beschäftigen dann den Kundendienst - das kostet.
    Bei Postpaid ist ein EVN ein muss.
    Gruß pepe1230



    Das mag schon sein, dass das nicht unbedingt für jedermann wichtig ist.
    Für mich gibt es natürliches wichtigeres als einen fehlenden EVN bei Congstar, klar ! ;)



    Was ich Congstar doch mittlerweile übelnehme ist die Art und Weise, wie sie mit den Kunden umgeht: Anstatt reinen Wein einzuschenken und den Kunden offen zu sagen: "Liebe Leute, tut uns leid mit dem ( fehlenden) EVN, aber den gibt erst ab xx. September / Oktober / November...weil aus x-beliebigen Grund", wird entweder gesagt, der EVN werde es bei dem Prepaid-Angebot nie geben oder der EVN werde bald eingeführt oder nur auf Antrag einmal per Post rausgegeben.


    Zweitens steht ja nach Login des Accounts, dass man dort theorethisch die Rechnungen und / oder Verbindungsdaten angucken kann. Wenn man dann dort diesen Punkt einsehen will, ist nichts mehr davon zu sehen.


    Dann der dritte Punkt: Wenn es zum Beispiel "callmobile", "simply" oder "blau.de" schaffen, einen EVN einzurichten, warum nicht congstar ?
    Hier könnte man jetzt sagen: "Moment, hier bist Du bei einem Discounter, erwarte bloß nicht zuviel!"
    Das tue ich ja auch nicht; wie bereits erwähnt, für mich gibt es schlimmeres als sowas. Dennoch wäre es für Congstar finanziell machbar und auch gerade was Datenverbindungen betrifft, notwendig.

  • Re: EVN


    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Die Verfügung der Bundesnetzagentur datiert vom 23.04.2008. Gemäß Abschnitt III (Übergangsfrist) muss sie innerhalb von sechs Monaten umgesetzt werden, Congstar hat also noch etwas Zeit. Danach muss der EVN gemäß Abschnitt II (Form) Punkt 1 in Papierform oder gemäß Punkt 3 in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, und zwar unentgeltlich.

    Gilt das dann nur für Postpaid, oder auch für Prepaid?

  • Re: Re: EVN


    Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Gilt das dann nur für Postpaid, oder auch für Prepaid?


    ich fürchte §45e TKG schränkt es tatsächlich auf Postpaid ein...


    § 45e Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis
    (1) Der Teilnehmer kann von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit jederzeit mit Wirkung für die Zukunft eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung (Einzelverbindungsnachweis) verlangen, die zumindest die Angaben enthält, die für eine Nachprüfung der Teilbeträge der Rechnung erforderlich sind. Dies gilt nicht, soweit technische Hindernisse der Erteilung von Einzelverbindungsnachweisen entgegenstehen oder wegen der Art der Leistung eine Rechnung grundsätzlich nicht erteilt wird . Die Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.

  • dm verschenkt 2 Euro Guthaben für jeden Congstar Kunde wenn man sich bis zum 13.9 für deren SMS-Dienst anmeldet.


    Ich habe es mit mehreren Karten gemacht, mal schauen ob was kommt


    Lustigerweise kommt als Antwort auf die beschriebene SMS mit Text "CONGSTAR" an 85600 auch dann eine positive Antowort, dass das Geld ab dem 15.9 aufgebucht wird, wenn die Karte nicht für diesen SMS Dienst von dm angemeldet wurde. Und das auch mehrmals, habe mit einer Karte 4 SMS geschickt, jedes Mal kam die Antwort mit "Vielen Dank! Die 2 Euro..." Ob da 4 Gutschriften kommen :rolleyes::)

  • Siehe auch hier.


    Ich hatte mich übrigens angemeldet, und es kam keine SMS :rolleyes: Ich fand die Aktion dann aber doch nicht so interessant, daß ich nachgehakt hätte.


    Das heißt, man muss "CONGSTAR" an die 85600 simsen?

  • Ja, CONGSTAR an 85600, kostet normaler SMS Tarif. So stand es auch in dieser besagten SMS, die am nächsten Tag antreffen soll. Sobald man die SMS abschickt kommt Bestätigung, dass man an die Aktion teilnimmt auch wenn die Karte für den Dienst von dm gar nicht angemeldet wurde.


    Die Aktion ist für mich insofern interessant, weil ich so die angesammelten Congstar Karten über 5 Euro bringen kann und so mit Premium-SMS wieder leer bekomme.

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