ZitatOriginal geschrieben von RA Fries
Das widerspricht aber dem expliziten Wortlaut auf dem Portierungsformular! Dort heißt es "Mir ist bekannt, daß ein auf dem Guthabenkonto vorhandenes Guthaben mit einer der folgenden Mobilfunkrechnungen verrechnet wird (...)".
Da hat du recht, habe den Passus noch nie so gelesen. Da hier und in anderen Foren immer die Rede von Gesprächsguthaben war, hab ich mich nie darum gekümmert und das als gegeben hingenommen. Werde vielleicht mal bei o2 nachfragen.