Re: Münchener Hypothekenbank + Berliner Volksbank
ZitatOriginal geschrieben von herbert1960
Für beide Banken gilt: Anteile sind haftendes Eigenkapital und damit im Konkursfall nachrangige Forderungen. Es gibt auch eine Haftsumme in diesem Fall. Da eine Genossenschaft aber gründlicher geprüft wird, als eine private Firma und bei Schieflage durch den Einlagensicherungsfonds gestützt wird
Letzteres höre ich zum ersten Mal - die Einlagensicherung haftet auch für Beteiligungen an einer Bank?!