Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Dann vergiss einfach die Frühjahrsaktion (und hast dann auch nicht das Problem, den 'Goldklumpen' zu Geld machen zu müssen ;) ).


    Siehe meine Ergänzung, sollte doch klappen.


    Und den Gold"barren" hebe ich für alle Fälle auf - bin zwar kein Goldfan, aber wer weiß, was man damit noch mal anfangen kann. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    WKN 976683 sollte geeignet sein, dann muss ich nur noch einen zweiten suchen.


    Ich stehe auf dem Schlauch: Wieso brauchst Du zwei?

  • Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Ich stehe auf dem Schlauch: Wieso brauchst Du zwei?


    Einen, den ich übertrage und dann verkaufe, und einen, den ich anschließend kaufe. Wenn es derselbe wäre, könnte Wüstenrot das vielleicht übel nehmen...

  • Du bist beim Depotübertrag nicht an Fonds gebunden, sondern kannst beliebige WPs übertragen. Da die Haltebedingung von 6 Monaten zu beachten ist, dürften sich GM-Fonds wie der von Dir o.a. LBBW-Fonds für den Übertrag verbieten, da die Prämie relativ nur 0.25% ausmacht. Also besser ohnehin vorhandene WPs übertragen, 5k Geld später nachschießen und damit den LBBW-Fonds kaufen, 'Goldklumpen' kassieren, Fonds wieder verkaufen und Geld wieder abziehen.

  • Okay.


    Was anderes: Hat eigentlich jemand von VTB per Post eine Steuerbescheinigung erhalten? Ich nicht, sondern nur ein "Duplikat" in meine Postbox. Auf meine Nachfrage erhielt ich eine (m.E.) interessante Antwort:


    "Vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Für uns war es leider nicht möglich das Original, Elektronisch zu
    versenden.


    In der Regel nehmen Finanzämter, diese Art von Jahressteuerbescheinigungen
    an, da es sich um ein Duplikat und nicht um eine Kopie handelt.


    Wenn Sie das Original noch per Post zugesandt haben möchten, setzen Sie
    sich gerne


    Telefonisch unter der 069 66 55 8 99 99 oder per


    E-Mail Kundenservice@vtb-direktbank.de mit uns in Verbindung und wir
    versenden Ihnen das Original noch einmal per Post zu."



    Nach meiner Kenntnis wollen Finanzämter Steuerbescheinigungen im Original haben - ich bin skeptisch, ob das sich wirklich nicht am Wort "Duplikat" stört.

  • Re: VTB-Steuerbescheinigung


    Zitat

    Original geschrieben von ferris.b
    Die Original-VTB-Bescheinigung fehlt mir (wenn ich gerade richtig nachgesehen habe) auch noch.


    Auf der VTB-Webseite steht (noch?) die Aussage: "Wir werden Ihnen Ihre Jahressteuerbescheinigung für das Jahr 2014 bis Ende April 2015 postalisch zur Verfügung stellen."


    Quelle: http://www.vtbdirekt.de/de/Ser…Ihre_Steuerbescheinigung/


    Hm, da bei mir Steuern abgeführt wurden, widerspricht das ja der Antwort von VTB - anscheinend weiß da die linke Hand nicht, was die rechte tut... Okay, dann werde ich erst mal bis Ende April abwarten.

  • Wüstenrot Bank


    Diese Angaben stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis allerdings im Abschnitt "1.1. Universelles Depot (WBP-Depot)".


    Im Abschnitt "3.0. Top Depot direct" steht nur:


    "d. Fondsgeschäfte17
    ■ Kauf über Fondsgesellschaft19 .............................. Ausgabegebühr*
    ■ Kauf über Fondsgesellschaft bei Fonds ohne ............ 9,90 EUR
    Ausgabeaufschlag (No-Load-Fonds)
    ■ Kauf über Börse ................................................. Siehe Transaktionspreise
    ■ Verkäufe über Fondsgesellschaft ........................... Kostenfrei
    ■ Verkäufe über Fondsgesellschaft bei Fonds ohne....... 9,90 EUR
    Ausgabeaufschlag (No-Load-Fonds)
    ■ Verkäufe über Börse ........................................... Siehe Transaktionspreise


    * Bis zu 100% Rabatt auf den regulären Ausgabeaufschlag. Infos zu den einzelnen Fonds im Marktinformationssystem
    unter http://www.wuestenrotdirect.de"


    Vielleicht besser vorher abklären, ob die Sonderregeln für W&W- und LBBW-AM-Fonds auch für das "Top Depot direct" gelten.

    Quelle: http://www.wuestenrotdirect.de…_Leistungsverzeichnis.pdf


    Übrigens: Bei Fonds mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag werden beim Kauf und Verkauf über die Fondsgesellschaft keine Kauf- bzw. Verkaufgebühren berechnet, nur bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag.

  • Die Frage hatte ich auch an VTB gesendet, geantwortet wurde allerdings nicht. Ich hatte folgende Seite konsultiert, dort steht Ende März.


    Mein Finanzamt hat bei Duplikaten (die oft durch meine eigene Unordnung entstanden sind) bisher nicht gezickt, aber wenn's ein Original gibt, hätte ich das natürlich gerne.

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