Danke für den Tipp, klingt erst mal interessant.
Und schön, endlich mal eine konkrete Angabe zur Notwendigkeit der Versteuerung:
"Da bei der Prämienausgabe keine Abführung von
Steuern durch die Degussa Bank GmbH vorgenommen wird, sind Sie verpflichtet,
den Gegenwert der Prämie in Ihrer Steuererklärung anzugeben.
Stand: 01.05.2014. Hierbei handelt es sich um Werbung gemäß § 31 Abs. 2
WpHG."
So einen Hinweis würde ich mir auch von anderen Banken wünschen.