ZitatOriginal geschrieben von hurgh
Das kann aber keiner beweisen
Was ist denn das für ein merkwürdiges Rechtsverständnis? Es ist doch völlig egal, ob es beweisbar ist - ein Straftatbestand bleibt es trotzdem! Es hat schon seine Gründe, warum vermögenswirksame Leistungen ausschließlich einen echten Arfbeitgeber voraussetzen. Ansonsten würde man sich nämlich die Arbeitnehmersparzulage erschleichen, und eben das ist schlichtweg nicht erlaubt.