Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Zitat

    Original geschrieben von hurgh
    Das kann aber keiner beweisen


    Was ist denn das für ein merkwürdiges Rechtsverständnis? Es ist doch völlig egal, ob es beweisbar ist - ein Straftatbestand bleibt es trotzdem! Es hat schon seine Gründe, warum vermögenswirksame Leistungen ausschließlich einen echten Arfbeitgeber voraussetzen. Ansonsten würde man sich nämlich die Arbeitnehmersparzulage erschleichen, und eben das ist schlichtweg nicht erlaubt.

  • Du musst doch keine arbeitnehmersparzulage beantragen..... aber lassen wir das thema doch einfach. Und konzentrieren uns auf das wesentliche.

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • Zitat

    Original geschrieben von hurgh
    Du musst doch keine arbeitnehmersparzulage beantragen.....

    gibt es sowieso nicht mehr für reine Sparpläne, muss schon Bausparvertrag oder ähnliches sein


    Gibt es außer der Informationsübersicht noch andere relevante Dokumente, z.B. Sonderbedingungen oder AGB speziell für diese Anlage?


  • DiBa 2% p Jahr
    Degussa 0,25% p Jahr / Prämie am Ende 14%
    Edeka Bank 2,5 % p Jahr / Prämie am Ende 14%
    VTB-Sparplan 2,5 % p Jahr (max. 480€/a + bis zu 5520€ im Zeitaum Nov/Dez jedes Jahr)


  • VTB 2,5% pa

  • Re: Re: VL-Konto Edekabank


    Zitat

    Original geschrieben von migolf
    Leider nein. Das ginge nur, wenn Du Dein DiBa Guthaben ab sofort in einen Bausparer steckst. Ansonsten bist Du verpflichtet Deinen Vertrag zu erfüllen.


    Aber bei einem VL-Sparplan sollte man doch einfach einen zweiten abschliessen können. Der erste
    ist halt erst nach 7 Jahren fällig, aber man ist nicht verpflichtet weiterhin einzahlen zu lassen.
    Man teilt dem Arbeitgeber dann die Daten von dem neuen Sparplan mit und ab wann er auf diesen einzahlen soll. Ich meine das Vorgehen hätte ich auch schon irgendwo so gelesen, finde
    aber gerade den Link nicht.

  • Re: Re: Re: VL-Konto Edekabank


    Zitat

    Original geschrieben von joee10
    Aber bei einem VL-Sparplan sollte man doch einfach einen zweiten abschliessen können. Der erste
    ist halt erst nach 7 Jahren fällig, aber man ist nicht verpflichtet weiterhin einzahlen zu lassen.
    Man teilt dem Arbeitgeber dann die Daten von dem neuen Sparplan mit und ab wann er auf diesen einzahlen soll.

    Das sehe ich genauso. Habe auch nochmal in den Bedingungen des laufenden VL-Vertraganbieters Diba nachgesehen, da steht nichts von einer Verpflichtung von regelmäßiger oder ununterbrochener Einzahlung. Geht ja auch gar nicht, da das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der 7 Jahre enden kann. Für diesen Fall erlaubt die Diba sogar eine Fortführung der Einzahlungen aus eigenen Mitteln, aber eine Verpflichtung dazu besteht nicht.


    Werde dann wohl auch auf Edeka umsteigen, danke für den Tipp migolf :top:


    Zinsrechner für das Edeka-Angebot, kann auf beliebige Sparrate angepasst werden (40 ist jedoch das Maximum laut Angebot) - der 14% Bonus kommt noch obendrauf :) ==> Renditerechner (5,48%!)

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Gibt es für die Edekabank eine Einlagensicherung?
    Beim Bankenverband habe ich hier und hier nichts gefunden. :rolleyes:


    Wenn die pleite gehen, bekommst du dein ganzes Kapital in Form von Naturalien zurück. :D


    Okay, im Ernst: Weiß ich auch nicht, ist aber i.d.T. nicht ganz unwichtig...

  • Verbraucher-Info-pdf:

    Zitat

    Die EDEKABANK AG ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen (vgl. Nr. 20 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“).

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