Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Re: Re: Re: Postbank Gewinnsparen


    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Hättest du dir die offiziellen Bedingungen für die Bonusaktion durchgelesen (Reiter "Bonus-Aktion") würdest du die Frage nicht stellen. Im Gegensatz zu den meisten anderen KIs ist die PoBa hier sehr genau und macht es anhand getätigter Verfügungen fest. Die Formulierung ist alles andere als schwammig, sondern absolut konkret.

    Hättest du meinen Beitrag genau gelesen, wäre dir vielleicht aufgefallen, dass ich mich nicht auf die von dir zitierte Klausel beziehe (die in der Tat sehr konkret formuliert ist), sondern auf die von blacksun ins Gespräch gebrachte Regel: "Das neue Spargeld darf in den letzten 3 Monaten vor Beginn der Aktion nicht bei der Postbank oder einer der Tochtergesellschaften angelegt gewesen sein."
    Damit ist ausdrücklich der Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2011 gemeint.


    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Die Bedingung ist identisch mit der beim Quartalssparen vor einigen Jahren. Damals wurde definitiv JEDE diesbezügliche Verfügung vom bonusfähigen Betrag abgezogen. Selbst wenn man einen Betrag verfügt hatte und anschließend diesen Betrag auf dasselbe Sparkonto wieder eingezahlt hatte, bevor man begann "quartal zu sparen", wurde der bonusfähige Betrag vermindert! Insofern reicht Neugeld allein nicht, es darf zudem im betreffenden Zeitraum auch nicht verfügt werden bzw. worden sein.

    Trifft dies auch auf den besagten Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2011 zu?


    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Aber so ist das halt, wenn bestimmte Leute hier "Angebote" posten und bewerten, ohne sie zu kennen bzw. sich damit wirklich auseinander gesetzt zu haben...

    Ich habe mich sehr ausführlich mit dem Angebot auseinandergesetzt. Das mache ich grundsätzlich.
    Das nächste Mal also bitte nicht so überheblich sein! Danke.

  • Re: Re: Re: Re: Postbank Gewinnsparen


    Zitat

    Original geschrieben von The Muppet
    Ich habe mich sehr ausführlich mit dem Angebot auseinandergesetzt. Das mache ich grundsätzlich.
    Das nächste Mal also bitte nicht so überheblich sein! Danke.

    Glaube nicht, dass du gemeint warst - denn du hast das Angebot ja nicht gepostet ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Ich hatte das immer mit dem Mindesteingang begründet, bei anderen Banken gibt es den nicht. OK, das habe ich vorher gewußt.


    Eben. ;) Und da ist die Postbank auch nicht allein, wie man am Beispiel Onvista Bank sieht. Ich gehe davon aus, dass sich das zukünftig eher weiter in diese Richtung bewegen wird als umgekehrt.

  • Re: Re: Re: Re: Postbank Gewinnsparen


    Zitat

    Original geschrieben von The Muppet
    Trifft dies auch auf den besagten Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2011 zu?

    Ob dieser Zeitraum überhaupt derjenige ist, der mit "in den letzten 3 Monaten vor Beginn der Aktion" gemeint ist, wage ich noch zu bezweifeln, spielt aber auch keine Rolle. Sofern etwaig bei der PoBa angelegtes Geld den Konzern noch im KJ 2011 verlassen hat, kann ohnehin nicht geprüft werden, ob es neues oder ehemaliges Geld ist (es könnten theoretisch zwar (Höchst)Kontostände in bestimmten Zeiträumen festgestellt und für eine derartige Klausel zugrunde gelegt werden, davon ist aber in den Bedingungen keine Rede). In 2012 greift hingegen die Verfügungsklausel als Prüfinstrument.

    Zitat

    Ich habe mich sehr ausführlich mit dem Angebot auseinandergesetzt. Das mache ich grundsätzlich...

    S. Beitrag von rmol ;)

  • Re: Re: Postbank Gewinnsparen


    Zitat

    Original geschrieben von The Muppet
    Und zwar in den letzten 3 Monaten vor Beginn der Aktion, bzw. der Einzahlungsperiode, d.h. vor dem 1. Januar 2012 - also alles Geld, das seit dem 1. Oktober 2011 bei der Postbank angelegt war.


    Dabei stellt sich mir schon seit längerem die Frage, wie die Postbank genau überprüfen will, dass es sich tatsächlich um das bereits bei der Postbank angelegte Geld handelt, welches in der Zwischenzeit zu einer anderen Bank überwiesen worden war. Ich könnte genau dieses Geld ja bereits ausgezahlt, bzw. ausgegeben haben. Meiner Meinung nach ist die Formulierung sehr schwammig. Wie seht ihr das, bzw. habt ihr Erfahrungen, was die Überprüfung dieser Voraussetzung seitens der Postbank betrifft?


    Also für mich stellt sich diese Frage nicht wirklich.
    Man geht einfach davon aus dass man in den letzten 3 Monaten, also seit dem 1.10.2011, keine nennenswerten Beträge bei der PB hatte und fertig. Wenn jemand größere Summen in diesem Zeitraum bei der PB hatte sollte er einfach dieses Angebot nicht nutzen.


    Ich finde auch dass die Bedingungen in diesem Fall völlig klar formuliert sind. Nach Erfahrungen zu fragen ob die PB diese Regel kontrolliert erübrigt sich meiner Meinung nach da das Risiko dass sie es doch tut zu groß ist.


    Klar markiert sie das Giralgeld nicht um zu sehen, ob das genau der gleiche Euro ist der z.B. vor zwei Monaten auf einem Konto bei der PB war. Wie soll das auch gehen. Daher ist doch logisch dass die Kontobewegungen aller Anlagekonten der letzten drei Monate betrachtet werden. Sonst würde die Regel ja überhaupt keinen Sinn machen.


    Wie gesagt muss man das ganze als Festgeld sehen da das Geld auf dem Konto für einen maximalen Ertrag die vollen 6 Monate liegen muss, da sonst der Bonus endet.
    Daher ist das ganze im Grunde nichts anderes als ein Festgeld, nur dass eben nicht nur die Gelder auf dem Gewinnsparkonto fest angelegt sind und auch alles, was bereits auf anderen Sparkonten liegt.


    Ich sehe das Angebot für diejenigen als interessant an die eben in den letzen 3 Monaten keine Sparanlagen bei der PB hatten und die nun ein Festgeld mit >3,1% auf 6 Monate suchen.

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Re: Re: Re: Re: Postbank Gewinnsparen


    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Ob dieser Zeitraum überhaupt derjenige ist, der mit "in den letzten 3 Monaten vor Beginn der Aktion" gemeint ist, wage ich noch zu bezweifeln, spielt aber auch keine Rolle.

    Ich hatte der Postbank bereits vor einigen Wochen eine E-Mail geschrieben und folgende Antwort per Post erhalten:


    Zitat

    Neugeld ist das Geld, das in den letzten drei Monaten vor Beginn der Einzahlphase (01.01.2012) nicht bei der Postbank oder einer Tochtergesellschaft angelegt war. Unabhängig vom Tag der tatsächlichen Einzahlung. Somit wird ein Betrag, der im Dezember auf ein Konto einer anderen Bank und dann wieder zurück gebucht wird, nicht zum Neugeld gerechnet.


    Zinsgutschriften auf einem bereits bestehenden Gewinn-Sparkonto per 01.01.2012 würden als Neugeld auf dem teilnehmenden Gewinn-Sparkonto gezählt, nicht aber die Zinszahlungen auf anderen Spar- / Tagesgeldprodukten.


    Sofern Zinsgutschriften von Gewinn-Sparkonten oder auch die Zinsgutschriften von anderen Spar- und Tagesgeldkonten während der Einzahlphase verfügt werden, wird auch hierdurch das erbrachte Neugeld auf dem teilnehmenden Konto gemindert.

    Nun haben wir also zwei unterschiedliche Ansichten:


    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Sofern etwaig bei der PoBa angelegtes Geld den Konzern noch im KJ 2011 verlassen hat, kann ohnehin nicht geprüft werden, ob es neues oder ehemaliges Geld ist (es könnten theoretisch zwar (Höchst)Kontostände in bestimmten Zeiträumen festgestellt und für eine derartige Klausel zugrunde gelegt werden, davon ist aber in den Bedingungen keine Rede). In 2012 greift hingegen die Verfügungsklausel als Prüfinstrument.


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Klar markiert sie das Giralgeld nicht um zu sehen, ob das genau der gleiche Euro ist der z.B. vor zwei Monaten auf einem Konto bei der PB war. Wie soll das auch gehen. Daher ist doch logisch dass die Kontobewegungen aller Anlagekonten der letzten drei Monate betrachtet werden. Sonst würde die Regel ja überhaupt keinen Sinn machen.


    Ich tendiere dazu, Eldschis Auffassung zu vertreten, da die "3-Monats-Regel" in den Bedingungen nicht konkretisiert wird. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass die Postbank diese Regel als Instrument dafür verwendet, findige Zinsjäger abzuschrecken, aber dass dieser Regel im Zweifelsfall keine rechtliche Handhabe zugrunde liegt. Außer vielleicht, es handelt sich um einen identischen Betrag von z.B. €10.000, der zu einer anderen Bank und genau von dieser Bank wieder zurück zur Postbank überwiesen wird.

  • 1822 direkt


    Habe heute erst gemerkt, welch hohe Gebühren 1822 direkt für eine Order ab 5000 Euro verlangt: 29,90 Euro.


    Dazu kommen dann noch Abwicklungskosten Börse, Transaktionsentgelt Börse und Maklercourtage.


    Bei einem Kurswert von 5147,50 Euro beliefen sich die Gebühren damit insgesamt auf 35,39 Euro, das entspricht fast 0,7 % vom Kurswert.

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