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  • ehemalige "Zins gegen Depot" Aktion der Targobank


    Habe bei der "Zins gegen Depot" Aktion (4% Festgeld auf das übertragene Volumen für 6 Monate) der Targobank im 3. Quartal teilgenommen.


    Hat sich jemand mal schlau gemacht, ob es für die Festgeldverzinsung schädlich ist, wenn ich jetzt drei Monate vor Ende der Festgeldlaufzeit das Depot weiterübertrage und schließe? Aus den (sehr knapp gehaltenen) Bedingungen der damaligen Aktion geht da nichts daraus hervor.


    Muß dringend dieses Jahr noch den allg. Verlustverrechnungstopf von der Targobank übertragen und denke, daß dafür ein Übertrag des gesamten Depots und Schließung desselben notwendig ist, oder?

  • Re: ehemalige "Zins gegen Depot" Aktion der Targobank


    Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Muß dringend dieses Jahr noch den allg. Verlustverrechnungstopf von der Targobank übertragen


    Aus Neugier: Weil du keine Steuererklärung machen wirst und deshalb selbst mit den Einnahmen verrechnen möchtest? Oder gibt es andere Gründe, warum das sinnvoll ist?

  • Ne, die Steuerklärung werde ich trotzdem machen, da mein Grenzsteuersatz unter 25% liegt. Mit dem VVT-Übertrag will ich die Kapitaleinkünfte etwas drücken, um weniger Steuern und Krankenversicherungsbeiträge zahlen zu müssen.


    Nur zur Vollständigkeit: ich weiß, daß ich mir den Verlusttopf bei der Targobank auch bescheinigen lassen kann und dann mit der Steuererklärung denselben Effekt erzielen würde. Nur dann wäre der Verlust vollständig verbraucht (und damit zum größten Teil nutzlos). Durch den Übertrag würde er nur teilweise angegriffen und ziemlich genau in einer für mich passenden Höhe.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Ne, die Steuerklärung werde ich trotzdem machen, da mein Grenzsteuersatz unter 25% liegt. Mit dem VVT-Übertrag will ich die Kapitaleinkünfte etwas drücken, um weniger Steuern und Krankenversicherungsbeiträge zahlen zu müssen.


    Nur zur Vollständigkeit: ich weiß, daß ich mir den Verlusttopf bei der Targobank auch bescheinigen lassen kann und dann mit der Steuererklärung denselben Effekt erzielen würde.


    Soweit habe ich es verstanden.


    Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Nur dann wäre der Verlust vollständig verbraucht (und damit zum größten Teil nutzlos). Durch den Übertrag würde er nur teilweise angegriffen und ziemlich genau in einer für mich passenden Höhe.


    D.h. summa summarum, also nach Erhalt des Steuerbescheids, hat das für dich einen Vorteil? Wie ist das steuerrechtlich möglich (nach meiner Auffassung dürfte es keinen Unterschied geben)?

  • Wenn ich den Verlusttopf übertrage, wird bei der Zielbank nur in Höhe der dortigen Kapitaleinkünfte (in 2011) in Anspruch genommen. Gebe ich dann die Steuerklärung ab, komme ich so auf ein zu versteuerndes Einkommen wo ich (fast) keine Steuern zahlen muß. Lasse ich mir den Verlust bescheinigen und reiche ihn bei der Erklärung mit ein, ist mein Einkommen noch niedriger (aber immer noch positiv) und muß auch keine Steuern zahlen. Nur der Verlust ist jetzt vollständig verbraucht und ich habe dadurch nichts weiter gewonnen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Wenn ich den Verlusttopf übertrage, wird bei der Zielbank nur in Höhe der dortigen Kapitaleinkünfte (in 2011) in Anspruch genommen. Gebe ich dann die Steuerklärung ab, komme ich so auf ein zu versteuerndes Einkommen wo ich (fast) keine Steuern zahlen muß. Lasse ich mir den Verlust bescheinigen und reiche ihn bei der Erklärung mit ein, ist mein Einkommen noch niedriger (aber immer noch positiv) und muß auch keine Steuern zahlen. Nur der Verlust ist jetzt vollständig verbraucht und ich habe dadurch nichts weiter gewonnen.


    Danke. Ich bin mir jedoch noch nicht ganz sicher, ob ich es verstehe. Sehe ich das richtig, dass du den Verlust auf das nächste oder die nächsten Jahr(e) vortragen willst, da der Einkommensteuereffekt in diesem Jahr sehr gering wäre?

  • Ja, den nicht verbrauchten Verlust möchte ich dann natürlich in der Zukunft sinnvoll einsetzen. Hat aber nichts mit dem klassischen Verlustvortrag zu tun.


    Wenn ich bei der Variante mit der Verlustbescheinigung dem Finanzamt sagen könnte, verwende bitte in diesem Jahr nur den Betrag X und schreibe mir den Rest für die Zukunft gut, dann wäre mir auch geholfen, aber soweit ich weiß ist das nicht möglich. Daher will ich den Topf auf eine Bank übertragen, wo in diesem Jahr ungefähr Kapitaleinkünfte in der benötigten Höhe anfallen.


    Aber ich glaube, wir entfernen uns zu weit von unserem Threadthema...


    Primär ging's mir darum zu erfahren, ob mich die Targobank sanktioniert, wenn ich die gerade erst für die Aktion zu ihr übertragenen Wertpapiere gleich wieder abziehe. Sekundäre Frage war, ob man die Verlusttöpfe auch ohne Schließung des Altdepots übertragen kann.

  • Ärger mit der Targobank ist durchaus möglich, die stellen sich schon manchmal etwas an. Wenn Du alles (Depot und Konten) bei Ihnen kündigst, das Geld vor der Schließung abziehst, dürfte es keine Regressansprüche geben, wenn die Aktionsbedingungen in diesem Punkt Dir nichts 'androhen' (und ohne Konto kann die Targobank auch nicht erst einmal "zu viel" gezahlte Zinsen abbuchen und den Dir den "schwarzen Peter" zuschieben, dass Du dem Geld bzw. der Rückbuchung hinterher laufen musst).


    Verlusttöpfe können im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung nicht zwischen Banken hin- und hergeschoben werden. Dies geht nur bei Übertrag mit Schließung.

  • Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    ...
    Verlusttöpfe können im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung nicht zwischen Banken hin- und hergeschoben werden. Dies geht nur bei Übertrag mit Schließung.

    Ich habe jetzt drei Antworten von verschiedenen Banken. Danach ist für einen Verlusttopfübertrag immer ein Gesamtübertrag aller Wertpapierpositionen notwendig (gesetzlich vorgeschrieben). Allerdings muß das Altdepot nicht geschlossen werden. Bei letzterem habe ich bisher den Eindruck, daß dieses abhängig von der jeweiligen Bank ist - zumindest deutet deren Betonung darauf hin. Der Gesetzgeber scheint hier keine Schließung vorzuschreiben.


    Das Festgeld kann ich vor der Schließung leider nicht abziehen. Ist ja noch drei Monate gebunden. Meinst Du wirklich, die könnten auf die Idee kommen, den Zinssatz nachträglich zu reduzieren?

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