Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Auch die ING-DiBa bietet kostenloses VL-Sparen an:


    "Ihre Vorteile:
    2,00%1 Festzinsen p.a.
    Nach 7 Jahren frei verfügbar
    Kostenlose Kontoführung"


    Fußnote: "1 Stand: 24.10.2011"


    Quelle: https://www.ing-diba.de/sparen…egenswirksame-leistungen/


    Freundschaftswerbung ist bei Neukunden durch eine vorherige Eröffnung eines Tagesgeldkontos ("Extra-Konto") möglich: https://www.ing-diba.de/kunden…nen/freundschaftswerbung/


  • Diba Verträge sind aber nicht staatlich gefördert.
    wie ist es bei degussa verträgen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Lia10
    Diba Verträge sind aber nicht staatlich gefördert.
    wie ist es bei degussa verträgen?

    normale Sparverträge werden generell nicht gefördert, allerdings z.B. Bausparverträge - einfach mal googeln

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    normale Sparverträge werden generell nicht gefördert, allerdings z.B. Bausparverträge - einfach mal googeln


    oder Bing-en,;o)
    ich habe selbst fondgebunden, WKN 848181, 20% vom Staat plus was die Fonds erwirtschaften, aber bei den aktuellen Bewegungen an der Börse, weiß ich nicht ob ich eingezahltes Geld wieder raushole, Cost Average Effekt ist zwar schön und gut aber dann bei den längeren Laufzeiten..

  • Zitat

    Original geschrieben von JRDA
    20% vom Staat?


    ja, 20% bei Sparvertrag aus Wertpapieren / Beteiligungen


    Hier eine kurz-Info:
    Quelle: wikipedia "Arbeitnehmersparzulage"


    staatliche Förderungen:
    20%: bei Sparverträgen aus Wertpapieren / Beteiligungen).


    Einkommensgrenzen von ca. EUR 20000 Single / ca. 40000 bei Zusammenveranlagung Ehepaare.



    8%: bei Bausparvertrag


    Einkommensgrenze hier: ca. EUR 17900 Single / ca. 35800 bei Zusammenveranlagung Ehepaare.



    editiert: War evtl. missverständlich formuliert bzgl. der Einkommensgrenzen, nachzulesen im Netz. Genauere Formulierung siehe Beitrag drunter.

  • Zitat

    Original geschrieben von djchris
    Einkommensgrenze hier: bis EUR 20000 zu versteuerndes Einkommen aus nicht-selbständiger Arbeit / 40000 bei Zusammenveranlagung Ehepaare.


    Diese Formulierung kann man auch schnell falsch interpretieren. Richtig ist, anrecht auf die Arbeitnehmersparzulage hat jemand, der Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit bezieht und dessen zu versteuerndes Einkommen 20000 nicht überschreitet.


    Beispiel, was ich meine:
    Angenommen man ist angestellt und bekommt 1000 Euro im Monat und ist nebenberuflich selbstständig, und verdient damit ebenfalls 1000 Euro im Monat, dann bekommt man keine Arbeitnehmersparzulage! Nach deiner Formulierung doch. :)

  • Da hast Du Recht, vielen Dank. Aber wir wissen hoffentlich alle wie es gemeint ist. Ich habe meinen Betrag trotzdem editiert, und auf Deinen Beitrag verwiesen, der die Thematik genauer beschreibt.

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