Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Re: Postbank Happy Hour Depotübertragung


    Ich habe soeben das Online-Eröffungsverfahren bei der neuen Postbank-Aktion durchlaufen.


    Während des Verfahrens erscheinen folgende Auswahlfelder:



    Einwilligung zum Depotübertrag
    O Übertragen Sie das gesamte Depot.



    Auftrag zur Kontoauflösung
    O Ich erteile den Auftrag mein Verrechnungskonto zum Depot abzuschließen und aufzulösen.


    Auftrag zur Depotauflösung
    O Ich erteile den Auftrag mein Depot abzuschließen und aufzulösen.



    Es kann jeweils ein Haken in das Auswahlfeld gesetzt werden (oder auch nicht).



    Ich habe überall einen Haken gesetzt, dann erschien am Ende des Depoteröffnungsverahrens noch folgende Mitteilung:


    "Wenn Sie alle Dokumente ausgedruckt haben, unterschreiben Sie bitte jeweils ein Exemplar und verschließen Sie diese Unterlagen in einem Briefumschlag.


    Bitte schicken Sie diese Unterlagen per Post an:


    Deutsche Postbank AG
    Depotdatenverwaltung
    Edmund-Rumpler-Str. 3
    51149 Köln


    Und so geht’s weiter:


    Sie haben bereits ein Postbank Depot und beauftragen einen Depotübertrag:
    Nach Erhalt Ihrer Unterlagen übertragen wir Ihr gesamtes Depot zur Postbank. Das Verrechnungskonto und auch das bisherige Depot werden aufgelöst. Sofort danach können Sie über Ihren Depotbestand in Ihrem Postbank Depot verfügen.


    Sie eröffnen ein neues Postbank Depot und beauftragen einen Depotübertrag:
    Nach Erhalt Ihrer Unterlagen eröffnen wir Ihr Depot. Kurz darauf senden wir Ihnen per Post das Begrüßungspaket für Ihr neues Postbank Depot und Ihre Online-Brokerage-Zugangsdaten zu. Gleichzeitig wird Ihr bisheriges Depot zur Postbank übertragen. Das Verrechnungskonto und auch das bisherige Depot werden aufgelöst. Sofort danach können Sie über Ihren Depotbestand in Ihrem Postbank Depot verfügen"
    -------------------


    Die genauen Daten des Depots, welches übertragen werden soll, werden bereits im Online-Antrag abgefragt.

  • Re: Re: Postbank Happy Hour Depotübertragung


    Zitat

    Original geschrieben von der.kleine.nick
    Wird beim Depotübertrag eigentlich das Datum übertragen, an dem die Wertpapiere ursprünglich angeschafft worden sind? Ich hätte nämlich noch einen (sehr überschaubaren) Fondsbestand bei der Diba, den ich am 30.12.07 gegen 12.00 Uhr mittags, also unmittelbar vor Implementierung der Abgeltungsteuer, angeschafft hatte. Orderausführung war am 30.12., im Depot eingebucht wurden sie seinerzeit aber wohl erst Anfang Januar 2008. Den Bestand würde ich gerne zur Postbank transferieren und dabei die Prämie mitnehmen, um die Kontoverbindung bei der Diba dann komplett zu schließen. Klappt das wohl, oder habe ich beim Verkauf dann später Diskussionen mit dem Finanzamt zu befürchten?



    Bin ja nun kein Fachmann in Steuerfragen, aber:


    Die Abgeltungsteuer gilt seit 1.1.2009.


    Die im Jahre 2007 (oder 2008) angeschafften Wertpapiere gelten dann doch wohl als Altbestände, also vor 1.1.2009 angeschafft.


    Dieses müsste dann bei Übertragung eigentlich auch deutlich werden.

  • Re: Re: Postbank Happy Hour Depotübertragung




    Ich habe das jetzt online beim Eröffnungsverfahren nochmal durchgespielt.


    Man kommt im Online-Formular nur auf die nächste Seite, wenn man zumindest ein Häkchen vor das erste und dritte Auswahlfeld setzt. Das heißt, es muss das gesamte Depot übertragen werden und es muss das Depot geschlossen werden.


    Das Verrechnungskonto zum Depot muss aber nicht zwingend geschlossen werden.

  • Re: Re: Re: Postbank Happy Hour Depotübertragung


    Zitat

    Original geschrieben von prämienjäger
    Bin ja nun kein Fachmann in Steuerfragen, aber:


    Die Abgeltungsteuer gilt seit 1.1.2009.


    Sorry, dann habe ich mich im Jahr geirrt und die Anschaffung war am 30.12.08. Kann irgendjemand sicher bestätigen, dass das Anschaffungsdatum übertragen wird?

  • Also ganz sicher in dem Sinne, daß ich dafür eine Garantie geben würde, bin ich nicht, aber ich habe kürzlich mit einem kompetenten Menschen aus einer Zentralstelle der Targobank gesprochen und der sagte mir, daß die Banken seit dem 1.1.09 verpflichtet sind, die Anschaffungsdaten bei Depotüberträgen zu übermitteln. Hat die übertragene Bank selber keine Anschaffungsdaten (weil die Papiere vor dem Stichtag schon mal übertragen wurden), so gelten Aktien(!) als Altbestand und sind somit bei einem Verkauf ohne Steuerabzüge, da die einjährige Spekulationsfrist mittlerweile auf jeden Fall abgelaufen ist. Dies gilt nicht für Zertifikate. Sind dort keine Anschaffungsdaten vorhanden, so muß die Bank bei einem Verkauf oder einer Rückzahlung 30% des Verkaufswertes einbehalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Hat die übertragene Bank selber keine Anschaffungsdaten (weil die Papiere vor dem Stichtag schon mal übertragen wurden), so gelten Aktien(!) als Altbestand und sind somit bei einem Verkauf ohne Steuerabzüge, da die einjährige Spekulationsfrist mittlerweile auf jeden Fall abgelaufen ist.


    Das kann ich mir nicht vorstellen. Du kannst ja auch den Fall haben, dass Du Wertpapiere von einem Broker aus dem europäischen Ausland nach Deutschland überträgst. Da hast Du dann auch keine Anschaffungsdaten und das auch bei einem Kauf nach 2008.

  • Wie es bei internationalen Depotübertragungen aussieht kann ich Dir in der Tat nicht sagen. Meine Aussagen haben stillschweigend den (wohl) Standardfall von Übertragungen unter deutschen Banken vorausgesetzt.

  • Re: Re: Re: Re: Postbank Happy Hour Depotübertragung


    Zitat

    Original geschrieben von der.kleine.nick
    Sorry, dann habe ich mich im Jahr geirrt und die Anschaffung war am 30.12.08. Kann irgendjemand sicher bestätigen, dass das Anschaffungsdatum übertragen wird?


    Die gesetzliche Verpflichtung zur Übertragung der "Einstandsdaten" bei Wertpapierüberträgen bezieht sich nur auf nach dem 01.01.2009 angeschaffte Wertpapiere. Für "Altfälle" ist dies nicht geregelt. DEnnoch übertragen die Banken bei Fällen i.d.R. Einstandsdaten, wenn sie ihnen vorliegen, bzw. einen dichotomisierten Indikator in den WP-Stammdaten, dass die zu übertragenden Wertpapiere nicht unter die Abgeltungssteuerpflicht fallen. Der KUnde hat auf die Übertragung solcher Daten bei Altfällen keinen "Anspruch" und kann dies im Falle, dass es nicht gemacht wird, nicht einfordern. Eine "sichere" Bestätigung, wie Deine Bank dies für vor dem 01.01.2009 angeschaffte WPs bei DEpotübertragungen handhabt, kann Dir somit niemand von uns geben, da wirst Du schon Deine Bank direkt fragen müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Wie es bei internationalen Depotübertragungen aussieht kann ich Dir in der Tat nicht sagen. Meine Aussagen haben stillschweigend den (wohl) Standardfall von Übertragungen unter deutschen Banken vorausgesetzt.


    Mein Kommentar bezog sich auch auf den Standardfall! Stelle Dir mal vor, ich übertrage Wertpapiere von einer ausländischen Bank (z.B. Directa) zur Commerzbank und dann weiter zu Consors. Consors kann dann doch nicht mehr unterscheiden, ob die Wertpapiere aus dem Ausland oder von einer anderen deutschen Bank kamen. Ergo: Ich denke nicht, dass bei Nichtvorhandensein der Anschaffungsdaten die Bank annehmen wird, dass es sich um steuerfreie Altbestände handelt. Es werden sicher immer ersteinmal 30% des Wertes abgeführt und man muss sich dann über die Steuer ggf. die zu viel gezahlte Steuer zurückerstatten lassen.

  • Ich kann mich nur auf die Aussage des Targobank Mitarbeiters beziehen. Demnach werden alle Überträge von Aktien ohne Anschaffungsdaten als Altbestand klassifiziert. Ich habe keine Ahnung, ob der angesprochene Sonderfall durch irgendwelche Zusatzfelder (z. B. "Auslandsübertrag" oder noch durch ein explizites "Altbestand") gelöst wird.


    Durch Probleme mit Zertifikate aufgeschreckt habe ich jedenfalls meine Aktienbestände darauf überprüft, ob dort überall "Altbestand" vermerkt ist. Das Merkmal ist überall gegeben. Und ich habe in den vergangenen Jahren die Aktien fleißig hin- und hergeschoben...

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