ZitatOriginal geschrieben von Sunny67
stell Dir mal vor, ein Autohersteller würde Dir verbieten, Dein gekauftes Auto weiterzuverkaufen. Das würde zivilrechtlich sicherlich vor Gericht keinen Bestand haben - auch wenn es von Anfang an klar (und nicht nur in den AGB) erklärt wurde.
Du hast mit großer Wahrscheinlichkeit noch kein Fahrzeug als Werksangehöriger erworben. Da ist in den ersten 9 Monaten der Weiterverkauf vertraglich untersagt.