Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Re: Dr. Klein: Riesenzins (ab 01.09.2008)



    Doch wurde vor einiger Zeit schon mal genannt. Da es aber weder auf der Dr-Kein- noch auf der Netbank-Webseite nähere Infos gab, wurde nicht drüber diskutiert.


    Im Capital-Investor-Newsletter gab es diese Woche eine kurze Beurteilung dazu. Vielleicht ja für den ein oder anderen interessant:


  • Re: Re: Dr. Klein: Riesenzins (ab 01.09.2008)


    Also 6% für für Tagesgeld ist schon ein interessantes Angebot - selbst wenn es nur für fünf Monate gilt.


    Zitat

    Kunden müssen also damit rechnen, dass die Offerte nicht mehr gilt, sobald die Spareinlagen aller Kunden zusammen ein bestimmtes Volumen überschreiten. Bei welcher Summe das der Fall sein wird, wollte Dr. Klein auf Nachfrage nicht mitteilen.


    Stellt sich nur die Frage wie das gemeint ist. Ob man dann nicht angenommen wird oder ob dann eingezahltes Guthaben still und heimlich nur die 4% bringen.


    Interessant wäre natürlich auch, ob man noch KwK machen kann und ob ehemalige netbank Kunden profitieren können.

  • netbank


    Nachdem wir heute!! bei der Post waren, um bei der Netbank abzuschließen, werde ich am Montag dort mal nachfragen, ob es nicht doch möglich wäre, die Zinsen zu erhöhen.
    Bei meiner ersten Anfrage erhielt ich anstelle von 4% Zinsen beim Abschluss sofort ein neues Tagesgeldkonto mit 5,1 %


    Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.


    Allerdings ist beim neuen Angebot wohl kaum kwk möglich.
    Bei der Eröffnung auf der Netbank-Seite ist die Möglichkeit sofort über kunden-werben-kunden zu eröffnen. Da steht der Werber dann auf einer Seite des Antrages.


    Das wird sich beim Dr.Klein-Angebot wohl kaum regeln lassen.

  • DKB Premiere Gutschein


    Habe heute den Premiere Gutschein bekommen. Laut DKB hieß es doch, daß der Receiver nur eine Leihgabe ist. Auf dem (ungeöffneten) Gutschein steht jedoch "inkl. Digital-Receiver" und im Kleingedruckten wird nur von der Smartcard als zurückzugeben gesprochen.


    Weiß da jemand genaueres?

  • dkb


    Wo hast Du denn das gelesen?
    Ich habe die Seite der DKB gerade offen und das steht,


    Den Receiver können Sie selbstverständlich kostenfrei behalten.


    Im Gutschein drin steht es aber auch nochmal :)

  • Habe ich damals ausgedruckt (in eine Datei). Und da steht wortwörtlich: " Nach 12 Monaten endet Ihr Abo automatisch und muß nicht gekündigt werden. Sie schicken den Receiver anschließend unfrei an Premiere zurück."


    In der aktuellen Beschreibung steht in der Tat nichts mehr von Leihgabe und Rücksendung. Dafür ist jetzt der folgende nette Passus zu sehen: "Eine Veräußerung z.B. über Internetauktionshäuser und/oder mit Preisaufschlag ist laut Premiere strikt untersagt. Von dieser Information abweichende Nutzungen werden angezeigt."


    Das kann man doch wohl getrost als Ulk verbuchen, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von Sunny67


    Das kann man doch wohl getrost als Ulk verbuchen, oder?

    Wieso sollte eine von Anfang an offen erklärte derartige Vereinbarung als Ulk verbucht werden?

    Abenteuer o2 - der Netzbetreiber ohne Netz

  • Als ich abgeschlossen habe, wurde nichts derlei erklärt - also habe ich schonmal nichts vereinbart. Und selbst wenn: stell Dir mal vor, ein Autohersteller würde Dir verbieten, Dein gekauftes Auto weiterzuverkaufen. Das würde zivilrechtlich sicherlich vor Gericht keinen Bestand haben - auch wenn es von Anfang an klar (und nicht nur in den AGB) erklärt wurde. Und strafrechtlich (und das soll wohl das Wort "angezeigt" suggerieren) kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen gegen welchen Paragraphen des Strafgesetzbuches ich verstoßen sollte.

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