Du kannst es dir theoretisch grundsätzlich zurückholen, aber eventuell wird von dem verbleibenden Betrag noch eine Steuerschuld abgezogen, falls eine solche besteht.
Ich habe den Eindruck, dass die Abgeltungssteuer auch eingeführt hat, damit man Steuerschlupflöcher sieht. Beträge aus der Freistellung sind scheinbar überhaupt nicht überwacht. Auch Börsengewinne werden unversteuert ausgeschüttet.
Ich habe öfters mal Freistellungsaufträge gesehen, wenn eine Bank mal wieder meinen Änderungsauftrag verschleudert hat. Ich dachte eigentlich, dass wird der BaFin gemeldet, aber bisher ist da nichts passiert...