ZitatOriginal geschrieben von beeker
Sieht der fragliche Passus denn heute überall so aus wie der von mir oben zitierte von der SEB?
In meinem Altvertrag von der Hypovereinsbank steht nochNa gut, da steht nicht, dass sie es NUR dann darf - aber die Formulierung finde ich doch schon einmal deutlich nachvollziehbarer.
Mir persönlich ging und geht es zunächst einmal vor allem um Rechtssicherheit für den Fall, dass ich mein Zins und Tilgung Monat für Monat brav und pünktlich zahle.
Diese ganze Kreditabtretungsgeschichte ist zu komplex, als dass man sie in einem 5 Minuten Beitrag bei der ARD oder kurz in einem Telefon Forum klären könnte.
Daher hier nur kurz 2 Sätze, für das grobe Grundverständnis.
Die Problematik besteht im Zusammenspiel von Darlehensforderung, Grundschuld und einer Sicherungsabrede zwischen Kunde und Bank.
Die Sicherungsabrede sagt grob, dass die Bank nicht aus der Grundschuld vollstreckt, solange man seine Raten zurückzahlt.
In einer globalisierten Welt, werden nicht nur Waren hin und her verkauft, sondern auch Kredite und ihre Absicherungen weiterveräußert.
Dann "kauft" sich ein Dritter diesen Kredit mit der Grundschuld, ohne dass er von der Sicherungsabrede erfährt.
Der sagt dann
1. toll eine Darlehensforderung, da bekomme ich meine Raten
2. toll eine Grundschuld, da kann ich mal zwangsvollstrecken und Geld bekommen
und damit kommt es dann zu diesen unliebsamen Zwangsvollstreckungen, obwohl man seine Raten bezahlt.