ZitatOriginal geschrieben von beeker
Wie schon gefragt: Muss die SEB um jeden Preis vermieden werden? Sehen diese Klauseln bei anderen Banken anders aus?
Du solltest die alten Standard-Unterwerfungsverträge nicht unterzeichnen. Es genügt ja, in der notariellen Urkunde entsprechende Zusätze zu machen. Die Frage ist halt, wie die rechtssichere Ausgestaltung aussieht.
Die SEB (wie auch andere Banken) würdigen vor allem Neukunden. Hier hast du auf die Vertragsgestaltung entsprechend Einfluß.
Ob und wieweit die SEB oder eine andere Bank dir da entgegenkommt, kann ich dir nicht sagen.
Nur soviel: Sollte eine Bank bei dieser Rechtsentwicklung nicht bereits sein, von den alten, sehr nachteiligen Bedingungen abrücken, gehe zu der Bank, die dazu bereit ist. Im Zweifel lieber 1/10% mehr bezahlten, als auf einmal eine Zwangsvollstreckung am Hals zu haben!
Vielleicht sollte ein Moderator das Thema abspalten, scheint ja für einige interessant sein.