ZitatOriginal geschrieben von rmol
Hierbei meinst du diese Ausnahme?
Tagesgeld hat ja keine Laufzeit, insofern stimmt "bis zu zwölf Monaten"...
ja das meinte ich.
Ich habe auch die Probe gemacht. Privatpersonen können telefonisch melden. Ich habe so getan also wüsste ich das nicht und wollte eine Überweisung auf ein TG melden. Es wurde sofort gesagt dass das nicht zählen würde. Auf meinen Hinweis mit dem Sammelkonto (z.B. auch bei zinspilot der Fall) kam auch sofort die Aussage dass dies keine Rolle spiele, der wirtschaftlich berechtigte Empfänger der Zahlung sei schließlich ich.
Wie Du auf http://www.zahlungsverkehrsfra…szahlung/awv-meldepflicht lesen kannst seien die Aussagen der Bundesbankhotline verbindlich = richtig.