Rechnungssumme falsch, nun Streß...

  • Hallo,


    ich wollte einmal kurz die Meinung der Community hören.


    Ich habe vor 5 Wochen Klamotten über das Internet gekauft, bei einer 3:2 Aktion und darüber hinaus gab es noch irgendwie eine Art Rabatt ab ner Summe, welche ich nicht mehr weiß. Ich habe die Rechnung zu dem Zeitpunkt nicht genau ausgerechnet, sondern war mit der Summe soweit zufrieden und hatte im Einkaufswagen was ich wollte. Die kostenlosen Artikel waren auch so in der Rechnung ausgewiesen, der Sonderrabatt nicht.


    Nun war ein Artikel fehlerhaft, so habe ich die Hotline angerufen und wollte diesen tauschen lassen. Damals hat man mir gesagt, dass der Artikel aktuell in meiner Größe nicht garantiert werden könnte. Daraufhin habe ich die Rechnung erst einmal nicht beglichen, da man sich bei mir melden wollte. Außerdem wäre die Rechnungssumme ggf. nicht korrekt gewesen, da ich in dem Fall von einem weiteren Artikel Abstand genommen hätte, den ich nur aufgrund der 3:2 Aktion mitbestellt hatte. Hinzu kommt, dass die Artikel der Bestellung über drei Wochen in drei verschiedenen Lieferungen eingetroffen sind. Einer der Gründe warum die Zahlung von meiner Seite noch nicht durchgeführt wurde!


    Nun habe ich heute erneut wegen dem Artikel angerufen da sich da nichts getan hatte. Heute ist der Dame an der Hotline aufgefallen, oder scheinbar aufgefallen, das die Rechnungssumme nicht korrekt ist. Sprich der Anbieter hatte sich zu seinem ungunsten in der Rechnung um 290 Euro verrechnet. Da der Sonderrabatt und so nicht auf der Rechnung ausgepreist war (nur die kostenlosen 3:2 Artikel), war ich von der Korrektheit der Rechnung ausgegangen. Sprich der Anbieter hatte jedenfalls mehrfach die Gelegenheit seinen Fehler festzustellen. Spätestens allerdings bei meinem ersten Anruf oder der Mahnung der Summe (letzte Woche) per Mail an mich, die ein Sachbearbeiter händisch ausgeführt hat.


    Nun sagte mir die Dame an der Hotline heute, dass man die Rechnung auf den korrekten Betrag anpassen müsste und ich diesen zu zahlen hätte. Ehrlich gesagt sehe ich das so nun auch nicht ein, da denen das nun überhaupt erst durch meinen Anruf aufgefallen ist, als ich denen heute bei der nun möglichen Ersatzlieferung gesagt habe, das meinetwegen auch per Kreditkarte abgerechnet werden könnte und ich dann meine Kreditkartennummer durchgegeben habe. Also, ich bin der Meinung, das durch die Lieferung des Anbieters (welcher kein kleiner ist) ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, oder nicht? Weder ich noch der Anbieter ist innerhalb der zwei Wochen vom Kaufvertrag zurückgetreten und es auch ist bisher die Höhe Summe nie angezweifelt worden.


    Im Rahmen der Ersatzlieferung, die mir heute erst zugesichert wurde, dann erst mal wieder eingefroren wurde, habe ich gesagt, das die den Betrag von meiner Kreditkarte abbuchen sollen (vorab war Rechnungszahlung vereinbart), denn sonst wollte man den Ersatzartikel wegen meinem „Zahlungsverzug“ nicht mehr raus schicken. Alternativ hätte ich vorab die Rechnung begleichen können, aber mein Vorschlag mit der Kreditkarte wurde auch akzeptiert. Jedenfalls ist dies alles nach der Dame vom Kundenservice nun erst einmal hinfällig. Ich warte da diesbezüglich nun gerade auch noch auf einen Rückruf von deren Seite, da ich eine höhere Rechnungssumme erst einmal abgelehnt habe. Denke das hätte jeder getan.


    Wie seht ihr den Fall?


    Fakt ist, das ich im Zahlungsverzug war, aber das wegen dem defekten, ggf. nicht lieferbaren Artikel, bzw. wegen den nach und nach eintreffenden Artikeln. In dem Fall der Reklamation haben die sich nicht zurückgemeldet, erst als ich heute aufgrund der Mahnung angerufen habe. Der Rechnungsbetrag umfasste ab der ersten Lieferung den vollen Betrag, obwohl noch nicht alle Artikel geliefert waren. Der Punkt ist aber auch, dass die Rechnungshöhe bis heute nie angezweifelt wurde und genügend Gelegenheiten bestanden, diese zu beanstanden. Die 14 Tage Frist ist dummerweise inzwischen lange verstrichen.


    Ich bin der Meinung, dass ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde, zu der Summe in der Rechnung und nun nicht nachträglich mehr verlangt werden kann, oder?


    Schlußendlich würde ich notfalls auch die gesamte Lieferung zurücksenden, aber dann stehe ich noch immer ohne Klamotten hier, allerdings bin ich mir nicht sicher ob das aktuell weniger Streß bedeuten würde...


    Wie würdet ihr euch verhalten, wenn der Rückruf der Firma nicht positiv ausfällt?

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Was wollen sie denn nun von dir: Die Summe mit der du "zufrieden" warst oder diese Summe zzgl. 290€?


    BTW: Eine Differenz von 300€ wäre wohl auch ohne deinen "Weckanruf" den schlafenden Hunden aufgefallen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Was wollen sie denn nun von dir: Die Summe mit der du "zufrieden" warst oder diese Summe zzgl. 290€?


    BTW: Eine Differenz von 300€ wäre wohl auch ohne deinen "Weckanruf" den schlafenden Hunden aufgefallen.


    Nun die Summe zuzüglich der 290 Euro, die andere, erste Summe (790 Euro) stand nie zur Diskussion, die hätte ich heute auch beglichen. Der Fehler ist denen erst durch meinen Anruf aufgefallen. Eine Mahnung bezüglich der ersten Summe (sprich ohne 290Euro) habe ich gestern bekommen und hätte den Betrag heute beglichen, im Rahmen der Ersatzlieferung des defekten Artikels aufgrund des Zeitvorteiles auch gerne per Kreditkarte, wie oben geschrieben. Sprich die erste Summe stand nie zur Diskussion.


    Das war alles auch so weit schon eingegeben, als die Dame auf einmal meinte das die Rechnungssumme nicht stimmern würde, da fingen dann die Diskussionen an. Ich weiß leider nicht mehr wie hoch der Sonderrabatt zu dem Zeitpunkt war, das werde ich gleich auch nochmal nachfragen und dann nochmal selber per Bleistift nachrechnen. Ich selber war mir dieses Fehlers nicht bewußt und die Firma hatte 6x die Chance den Fehler festzustellen, wenn man Bestellvorgang, einzelne Warenlieferungen, Anruf und Mahnung mitrechnet. Scheinbar war die Firma bis gerade mit der Rechnung völlig konform.


    Auch die Dame mit der ich gestern bezüglich der Mailmahnug geschrieben habe, bezüglich der Ersatzlieferung, hat diesbezüglich nichts zu beanstanden gehabt.


    Hab den Texte oben gerde einmal etwas logischer umformuliert...

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Wenn die Bestellung zum Preis x-290 bestätigt und verschickt wurde, dann ist ein Kaufvertrag mit Kaufpreis x-290 zustande gekommen und der Verkäufer kann von dir auch nur x-290 verlangen. Alternativ kann er seine Annahmeerklärung ggf. anfechten, was aber nicht zu einem Anspruch seinerseits auf Zahlung von x gegen dich führt.


    Die Rücksendung eines Artikels berührt diesen Vertrag grds. nicht. Inwieweit die Änderung des des Kaufvertrags auf die man sich wegen Nichtverfügbarkeit des fehlerhaften Artikels geeinigt hat (ein teilweiser Fernabsatzwiderruf scheint ja nicht vorzuliegen) die Rabattierungssumme ("3 für 2") beeinflusst kann ich nicht nachvollziehen. Dadurch wird aber keine abweichung um 290€ zustande kommen, oder?


    Hieß es dagegen nur bei Abgabe deiner Bestellung x-290, und wurde vor/bei Versand von x gesprochen, dann liegt mit der Bestellbestätigung/ dem Versand der Artikel ein neues Angebot seitens Verkäufer auf Abschluss eines Kaufvertrags mit dem Kaufpreis x vor. Ob du zur Zahlungs von x verpflichtet bist, hängt dann ganz davon ab, ob du dieses neue Angebot angenommen hast oder nicht, entweder explizit (was wohl nicht der Fall ist) oder konkludent (etwa Waschen der Klamotten). Hier könnte dir dann ggf. ein Anfechtungsrecht zustehen, so dass der Kaufvertrag zu Preis von x wieder zu Fall gebracht werden könnte.


    Bzgl. des Zahlungsverzugs: Dir stand hinsl. des fehlerhaften Teils ein Nacherfüllungsanspruch zu (ob die Nacherfüllung wegen Nichtverfügbarkeit tatsächlich unmöglich war kann ich nicht beurteilen), diesen hat der Verkäufer bis zur Änderung des Kaufvertrags nicht erfüllt, so dass dir gegen den Zahlungsanspruch des Verkäufers die per se verzugshindernde Einrede des nicht erfüllten Vertrags zustand, du also gar nicht in Zahlungsverzug geraten bist.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wenn die Bestellung zum Preis x-290 bestätigt und verschickt wurde, dann ist ein Kaufvertrag mit Kaufpreis x-290 zustande gekommen und der Verkäufer kann von dir auch nur x-290 verlangen. Alternativ kann er seine Annahmeerklärung ggf. anfechten, was aber nicht zu einem Anspruch seinerseits auf Zahlung von x gegen dich führt.


    Genauso ist es. Der Warenkorb hat schon die Rechnungssummer x-290 Euro ausgegeben. Die Bestellmail ebenfalls und auch die Versandmail. Auf diesen Wert ist auch die Rechung ausgeführt, wie auch die Mahnung. Jeder dritte Artikel ist in der Rechnung mit 0 Euro bepreist. Von der Endsumme ist dann der Sonderrabatt abgegangen, allerdings nicht gesondert aufgeführt in der Höhe. Von daher ging ich von einer korrekten Rechnungshöhe aus.


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Die Rücksendung eines Artikels berührt diesen Vertrag grds. nicht. Inwieweit die Änderung des des Kaufvertrags auf die man sich wegen Nichtverfügbarkeit des fehlerhaften Artikels geeinigt hat (ein teilweiser Fernabsatzwiderruf scheint ja nicht vorzuliegen) die Rabattierungssumme ("3 für 2") beeinflusst kann ich nicht nachvollziehen. Dadurch wird aber keine abweichung um 290€ zustande kommen, oder?


    Siehe Teilweise oben, ansonsten wurde mir gesagt, man würde sich melden, wenn man wüßte ob eine Nachlieferung möglich wäre. Ist nicht geschehen. Aufklärung das dies nun grundsätzlich möglich wäre, habe ich erst heute durch meinen erneuten Anruf erhalten. Die Abweichung war mir aufgrund des Sonderrabattes nicht klar, scheinbar lag bei denen allerdings wohl ein Fehler im Bestellsystem vor. Das dies niemanden überhaupt irgendwann aufgefallen sein soll, halte ich allerdings für seltsam.


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Hieß es dagegen nur bei Abgabe deiner Bestellung x-290, und wurde vor/bei Versand von x gesprochen, dann liegt mit der Bestellbestätigung/ dem Versand der Artikel ein neues Angebot seitens Verkäufer auf Abschluss eines Kaufvertrags mit dem Kaufpreis x vor. Ob du zur Zahlungs von x verpflichtet bist, hängt dann ganz davon ab, ob du dieses neue Angebot angenommen hast oder nicht, entweder explizit (was wohl nicht der Fall ist) oder konkludent (etwa Waschen der Klamotten). Hier könnte dir dann ggf. ein Anfechtungsrecht zustehen, so dass der Kaufvertrag zu Preis von x wieder zu Fall gebracht werden könnte.


    Die Summe x (also ohne -290) stand bis zu dem Telefonat heute nie zur Diskussion oder im Raume. Schriftlich gibt es zu x überhaupt nichts. Das habe ich bisher nur mündlich heute durch "hups, hier schein ein rechnugsfehler vorzuliegen" erhalten. Die Klamotten sind noch völlig ungenutzt und ungewaschen, da ich immer noch auf die Ersatzliefetung gewartet habe. Der Rest ist ebenfalls ungetragen und ungewaschen da es sich um Winterklamotten handelt, welche ich bisher nicht benötigt habe. Vielleicht war es auch einfach Glück?


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Bzgl. des Zahlungsverzugs: Dir stand hinsl. des fehlerhaften Teils ein Nacherfüllungsanspruch zu (ob die Nacherfüllung wegen Nichtverfügbarkeit tatsächlich unmöglich war kann ich nicht beurteilen), diesen hat der Verkäufer bis zur Änderung des Kaufvertrags nicht erfüllt, so dass dir gegen den Zahlungsanspruch des Verkäufers die per se verzugshindernde Einrede des nicht erfüllten Vertrags zustand, du also gar nicht in Zahlungsverzug geraten bist.


    OK, genau das wollte ich hören. Seit der letzten Teillieferung sind 2,5 Wochen vergangen, wobei wie gesagt bis heute keine Rückmeldung bezüglich des fehlerhaften Teiles erfolgt war.


    Ich verstehe also korrekt das die Lieferung vom Anbieter zu dem Betrag x-290 ein bindener Kaufvertrag war/ist und ich Anspruch auf Austausch des defekten Artikels habe. Mein Rechungsbetrag bleibt nach wie vor bei x-290 Euro.


    Bisher hat mich auch noch niemand zurückgerufen, obwohl die schon 5 Stunden zum intern diskutieren hatten.


    Danke für deine Ausführungen!

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • OK, einmal Rückmeldung.


    Angeblich hat dort wohl ein Fehler in der IT Abteilung vorgelegen, bei dem mir ein Sonderdiscount eingeräumt wurde, zusätzlich zu der 3:2 Aktion und dem Sonderrabatt, den niemand bemerkt hat. Man hat nun erst einmal die Zahlung der Summe x-290 Euro über meiner Kreditkarte akzeptiert und eingebucht, allerdings würde man sich bezüglich der Richtigkeit nochmals bei mir melden.


    Was auch immer das heißen mag. Die Ersatzlieferung des defekten Artikels liegt erst einmal wieder auf Eis, da man mir diesen aktuell nur zum Originalpreis, außerhalb der 3:2 und Sonderrabattaktion zugestehen möchte, womit ich nicht einverstanden bin. Dewegen warte ich nun die interne Klärung mit dem Abteilungsleiter und der deren IT ab, die angeblich ein paar Tests fahren muß. Meinen Rechnungsbetrag habe ich jedenfalls erst einmal ausgeglichen, sicher ist sicher. Allerdings nur die x-290 Euro beglichen.


    Ansonsten werde ich Montag, wenn der Betrag gebucht ist nochmals anrufen und einen defekten Artikel reklamieren, schließlich ist auf dem Artikel Garantie.


    Nochmals Danke an Booner für die schnelle Hilfe und Aufklärung!

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Zitat

    Original geschrieben von visioneer
    OK, einmal Rückmeldung.


    Angeblich hat dort wohl ein Fehler in der IT Abteilung vorgelegen, bei dem mir ein Sonderdiscount eingeräumt wurde, zusätzlich zu der 3:2 Aktion und dem Sonderrabatt, den niemand bemerkt hat. Man hat nun erst einmal die Zahlung der Summe x-290 Euro über meiner Kreditkarte akzeptiert und eingebucht, allerdings würde man sich bezüglich der Richtigkeit nochmals bei mir melden.


    Meines Erachtens hast du mit diesem Laden einen KV zu x-290. D.h. du darfst (ggf. nur bis zu einer evtl. Anfechtung, dazu weiter unten) die Sachen behalten und hast, sollte das eine Teil tatsächlich mangelhaft sein, einen Sekundäranspruch auf Nacherfüllung in der Form (Nachbesserung oder Nachlieferung) deiner Wahl. Im Gegenzug kann der Verkäufer die Zahlung des Kaufpreises x-290 verlangen, und das erst, wenn dein Nacherfüllungsanspruch erfüllt worden ist, es sei denn, es wurde Vorleistung deinerseits vereinbart. Mehr kann er nicht verlangen, also nicht den Betrag x.


    Zur Anfechtung von Seiten des Verkäufers: Da würde ich (wenn du Interesse am Behalten der Artikel zum Preis x-290) erst mal still halten.


    Zum einen braucht es dazu erstmal einen Anfechtungsgrund. Dafür müsste man wissen, was konkret schieflief. Einerseits kann es sich um einen Übermittlungs- bzw. Erklärungsirrtum handeln, andererseits auch um einen (verdeckten) Kalkulationsirrtum. Letzterer berechtigt den Erklärenden nur in den seltensten Fällen, wenn er nämlich nicht mehr versteckt ist, zu einer "Aufhebung" der abgegebenen Erklärung.


    Zum anderen ist eine wirksame Anfechtung an gewisse Formalia geknüpft, die eingehalten werden müssen. Stichwort Frist und Zugang der Erklärung.



    Nochwas:


    Liegen denn jetzt alle bestellten Artikel bei dir vor, oder fehlt immer noch was, da du von "letzter Teillieferung" schreibst. Ggf. hat dies Auswirkungen auf den Lauf der Widerrufsfrist, so dass du evtl. auch nach Ablauf von 5 Wochen noch widerrufen könntest.


    Zitat


    Was auch immer das heißen mag. Die Ersatzlieferung des defekten Artikels liegt erst einmal wieder auf Eis, da man mir diesen aktuell nur zum Originalpreis, außerhalb der 3:2 und Sonderrabattaktion zugestehen möchte, womit ich nicht einverstanden bin. Dewegen warte ich nun die interne Klärung mit dem Abteilungsleiter und der deren IT ab, die angeblich ein paar Tests fahren muß. Meinen Rechnungsbetrag habe ich jedenfalls erst einmal ausgeglichen, sicher ist sicher. Allerdings nur die x-290 Euro beglichen.


    Ansonsten werde ich Montag, wenn der Betrag gebucht ist nochmals anrufen und einen defekten Artikel reklamieren, schließlich ist auf dem Artikel Garantie.


    Problematisch ist eben, wie sich der entfallende Artikel auf den Rabattbetrag auswirkt (auch wenn die 290€ Differenz grds. woanders herrühren).


    M.E. kann sich die Tatsache, dass die Nacherfüllung hinsl. dieses Artikels scheitert nicht auf den dir zustehenden Rabatt auswirken.



    Da müsste man dann ggf. mit einer Minderung des Kaufpreises in Höhe des Preises des betreffenden Artikels arbeiten.


    Dass eine Nacherfüllung nur bei Nachzahlung des Differenzbetrags für den defekten Artikel zum regulären Preis ausgeführt wird ist Nonsens. Wahrscheinlich kann man dies sogar schon als eine Fristsetzung entbehrlich machenden ernsthafte und edgültige Erfüllungsverweigerung werten.


    Ich würde dem Verein trotzdem eine Frist zur Nacherfüllung setzen, bei deren erfolglosem Ablauf dieser sind dann weitere Rechte eröffnet und gleichzeitig die Sachen erstmal "jungfräulich" belassen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.


  • Hab schon so oft Antworten zu rechtlichen Fragen gehört, bist du eig. (der TT-Haus-) Jurist? :-)

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Hausdepp ;)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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