Hi
Fahr vorbei und hol Dir dein Handy... schmarm... (schmarm also das vorbeifahren und nicht das andere Posting *gg* hier ;))
Widerrufe den Vertrag bei dem Händler schriftlich mit Einschreiben per Rückschein.
Diese muß er anerkennen.. weil das Widerufsrecht beginnt erst mit Lieferung der Ware.
Viel Glück
Assamerer
ZitatOriginal geschrieben von Fanta-Maichi
Bin immer noch keinen Schritt weiter und hab das Problem, dass ich mir ein Anwalt nicht leisten kann...Jemand noch Tipps? Mittlerweile erreicht man weder die Internetadresse noch den Anbieter über Fon selber :mad: