Garantiefall Ja/Nein S500i

  • Guten Abend :)


    Folgender Sachverhalt: Ich habe mir vor zwei Wochen (15Tage) das S500i gekauft mit einem Vertrag. Heute bin ich zurück zu dem Laden wo ich mir das Handy geholt habe um zwei Sachen zu reklamieren...


    1. Das Display ist nicht richtig verklebt, heisst das Glas rutscht hin und her, bzw. nach oben und unten.
    2. Die Rückseite wo die Kamera befestigt ist verkratzt bereits schon (nicht das eigentlich Äußere sondern eben das was nur Sichtbar ist bei aufgeschobenem Handy).



    Das bei 1. Die Garantie greift ist ja selbstverständlich. Bei 2. sagte der Verkäufer das dass ganz normale Gebrauchsspuren wären. Der Meinung bin ich nicht, denn das wird ja durch ein schlecht justiertes Gehäuse verursacht.


    Ich hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir sagen ob 2. auch ein Garantiefall ist, also eurer Meinung nach?! Das Handy ist ja vom Design her Top, aber Verarbeitung.... heiliger Strohsack ist das ein Reinfall....



    Lg
    C00kie

  • Hallo und Willkommen bei TT! :top:


    zu 1) So selbstverständlich ist die Garantie vielleicht bei einigen / bei dem einen Händler nicht....könnte ja auch als "Sturzschaden" gewertet werden... (man achte bitte auf das "könnte")
    Gleiches gilt bei 2), denn damit reden sich viele Händler raus, respektive wird wohl leider auch S/// so sehen...denn Kratzer im allgemeinen kommen ja nur durch "unsachgemäße Behandlung" und nicht, wenn das Gerät nur auf einem Wattebausch liegt (;)). Wenn es sich dabei nur um die Akku-Abdeckung handelt, dann ist es durchaus streßfreier, sich eine neue zu leisten - die kosten nicht die Welt...


    Ich würde mir einen "unabhängigen" S///-Servicepoint suchen (siehe Liste in diesem Forum) und die mal fragen.


    Grüße, Quindan

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...


  • Hallo ;)


    Danke für deine Antwort. Da muss ich dir wohl recht geben das dass Schwer wird das durchzusetzen. Jetzt kommt aber noch dazu, das ich eine Handyversicherung die mich "angeblich" gegen alle (!) Arten von Schäden versichert. Wenn ich also sage das stört mich.... kriege ich dann theoretisch ein neues? es kann doch nicht angehen das dass nach zwei Wochen solche Kratzer aufweist.


    Was ich noch anmerken möchte, es ist eindeutig das die Kratzer vom aufschieben stammen und nicht durch irgendwelche Fremdeinwirkung wie z.B. Kleingeld in der Tasche wo das Handy liegt.


    mfg

  • Nun ja...das ist so eine Sache.


    Soweit ich weiß, beinhaltet diese Versicherung (Phone House nehme ich an...?), das du entweder a) die Schäden kostenlos beseitigt bekommst oder, falls das nicht geht, b) ein neuwertiges Handy bekommst - kein Fabrikneues.


    So oder so - bist du natürlich insofern aus dem Schneider.
    Ob nun ein Handy nach 2 Wochen solche Kratzer aufweisen "darf" oder nicht, ist nicht pauschal zu sagen - es kommt immer auf den Umgang mit dem Gerät an ;)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • du bist gut ;)


    ja phone house ist richtig... was die einem alles andrehen, unglaublich ;)



    also beweisen kann ich es natürlich nicht aber ich behandle meine handy wie meine augäpfel ^^ also die weisen eigentlich im normal nie kratzer auf :)


    na ja... ich werds auf jedenfall mit angeben lassen.



    Noch ne Frage. :P


    Und zwar habe ich das Handy bekommen, da war das Spiel (Kippeln) von Unter- und Oberschale minimal, mitterweile artet das aus. Wenn das Handy zum Beispiel aufgeklappt ist und ich mit dem Mittelknopf das Navigationssticks ins Menu will geht das handy erstmal nen paar Milimeter nach unten bevor der Knopf überhaupt runter geht. Kann doch auch nicht angehen oder? :)


    mfg

  • Den Slider bekommst Du in einem guten SP problemlos justiert.


    Grundsätzlich würde ich Dir immer raten bei so neuen Geräten Deine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler direkt durchzusetzen. Da der in Deinem Fall aber wohl nicht den vertrauenswürdigsten und in jedem fall einen sehr unbequemen Eindruck macht ist der Weg über die garantie von S/// sicher bequemer.


    Wenn Du dann also zwecks Garantieansprüchen in einem SP bist könnte der das Gerät evtl. eh einschicken wegen dem fehlerhaften Gehäuse. Ansonsten kannst Du auch gleich fragen ob die auch der Meinung sind dass die Kratzer vom fehlerhaften Slider kommen. Das Sliderproblem selbst ist in jedem Fall bekannt und kommt wohl noch häufiger vor als die gebrochenen Tastaturmatten.

  • Zitat

    Original geschrieben von 2400Hz
    Den Slider bekommst Du in einem guten SP problemlos justiert.


    Grundsätzlich würde ich Dir immer raten bei so neuen Geräten Deine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler direkt durchzusetzen. Da der in Deinem Fall aber wohl nicht den vertrauenswürdigsten und in jedem fall einen sehr unbequemen Eindruck macht ist der Weg über die garantie von S/// sicher bequemer.


    Wenn Du dann also zwecks Garantieansprüchen in einem SP bist könnte der das Gerät evtl. eh einschicken wegen dem fehlerhaften Gehäuse. Ansonsten kannst Du auch gleich fragen ob die auch der Meinung sind dass die Kratzer vom fehlerhaften Slider kommen. Das Sliderproblem selbst ist in jedem Fall bekannt und kommt wohl noch häufiger vor als die gebrochenen Tastaturmatten.


    Hi 2400HZ


    Danke für deine Antwort. Das klingt sehr interessant was du sagst. Also in erster Linie ist der Laden wo ich war schon kompentent, man muss nur den richtigen Verkäufer erwischen was heute leider nicht der Fall war. Ich hatte das W850i als Vorgänger und bin daher mit der Sliderkippelproblematik durchaus vertraut. (meine Freundin hat das W910i da wackelt gar nichts). Du sagst also das ich mich durchsetzen soll und auf das "normalen" Slidespiel was sich nicht verhindern lässt bestehen soll und das immerwieder einschicken soll oder was genau ist dein Vorschlag?

  • Im Laden wirds wohl eingeschickt oder ausgetauscht, im SP direkt justiert. Musst Du letztendlich entscheiden was Dir lieber ist.

  • schäden, die innerhalb der ersten 6 monate auftreten musst du auch nocht beweisen! da liegt die beweislast beim hersteller, dir zu beweisen, dass du verantwortlich bist.


    allerdings ist das bei der abnutzung auf der rückseite des s500i so ne sache....da es eigentlich bei so gut wie jedem auftaucht kann man das eigentlich unter "normale" abnutzung zählen...


    aber da du mit sicherheit wegen dem handy nicht klagen wirst, ist das ja eh wurscht bei wem die beweislast liegt.


    fakt ist: den händler braucht das nicht zu interessieren ob unter garantie fällt, sondern sony ericsson! wenn der händler muckt, schicks einfach direkt zu SE. die gehen da meistens kulanter um

  • Zitat

    Original geschrieben von Tobi7185
    schäden, die innerhalb der ersten 6 monate auftreten musst du auch nocht beweisen! da liegt die beweislast beim hersteller, dir zu beweisen, dass du verantwortlich bist.


    Was Du meinst betrifft die Beweislastumkehr bei der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung. Das betrifft nicht den Hersteller sondern den Händler. Von dem könntest Du unter Umständen sogar meist den Austausch gegen ein neues Gerät verlangen anstatt ihn das defekte Handy einschicken zu lassen. Da ein Händler das praktisch aber nicht mitmacht muss meist eh vor Gericht gezogen werden was die wenigstens wegen so kleinen Lapalien tun.


    Zitat

    Original geschrieben von Tobi7185
    allerdings ist das bei der abnutzung auf der rückseite des s500i so ne sache....da es eigentlich bei so gut wie jedem auftaucht kann man das eigentlich unter "normale" abnutzung zählen...


    Nein, dann wäre es nach so kurzer Zeit ein sehr klarer Hinweis auf einen Konstruktionsfehler und würde sowohl unter Herstellergarantgie als auch gesetzliche gewährleistung gegenüber dem Händler fallen.



    Zitat

    Original geschrieben von Tobi7185
    aber da du mit sicherheit wegen dem handy nicht klagen wirst, ist das ja eh wurscht bei wem die beweislast liegt.


    Da wären wir uns einig.

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