Umtausch von defektem E90 abgelehnt - ist das in Ordnung

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Was kostet so ein E90 neu? Doch mindestens 500,-€?


    UPE 849 Euro brutto.

  • Da kann man ne ganze Menge reparieren für das Geld :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Sucht doch einfach irgendeinen Fehler, den man nicht reparieren kann.


    Wenn ihr mehrere Leute seid, die ALLE das Dingen umtauschen wollen so würde ich euch raten, euch aufzuteilen und jeder arbeitet ein Kapitel der Bedienungsanleitung ab. Alle Funktionen ausprobieren und penibel testen.


    Und ich meine echt penibel. Wenn man die Beleuchtungsdauer einstellen kann und es keinen Einfluss auf die Beleuchtungsdauer des Displays hat dann ist das ein Mangel und laut Bedienungsanleitung ist das eine zugesicherte Eigenschaft. Reklamiert das Gerät und macht direkt einen Vorbehalt, dass ihr bei zu langer Reparatur einen Nutzungsausfall haben möchtet.


    Wenn das Gerät zurück ist testet ihr den Mangel wieder. Wenn es immer noch nicht geht tauscht ihr es wieder. Beim driten mal tretet ihr dann vom Kauf zurück. Es ist ganz einfach.


    Bevor hier die Hobbyjuristen kommen. Ich hatte das Sharp v902. Das hatte ein Aussendisplay. Und das wurde genau wegen dieser Beleuchtungssache 2mal getauscht. Beim 3ten Mal gabs das Geld zurück. Und zwar ALLES, was das Ding zum Vertragsabschluss gekostet hat. Ich hab mir dann zu den aktuellen Preisen ein neues Gerät genommen...


    Ob das jetzt ein schwerwiegender Mangel ist oder nicht ist egal.


    Am besten ist natürlich, wenn ihr in der aktuellen Software einen Fehler findet. Dann müsst ihr nur Gas geben, bevor Nokia ne neue Software rausbringt (und den Fehler ggf behoben hat).


    Zum SWAP: ich würde bei einem neuen Gerät NIEMALS nen SWAP akzeptieren

  • Zitat

    Original geschrieben von jepp94
    Ob das jetzt ein schwerwiegender Mangel ist oder nicht ist egal.


    Rechtlich ja. Ist natürlich eine etwas arrogante Herangehensweise, aber bei einem derart reagierenden Händler absolut verständlich. Es sollte ja eigentlich im Sinne des Händlers sein, guten Service zu bieten (in diesem Fall: das Gerät gegen ein neues zu tauschen), da kommt der Kunde gern wieder.


    Mit gesundem Menschenverstand betrachtet ist es schon mehr als merkwürdig, wenn ein Kunde 800 Euro für ein Mobiltelefon auf den Tisch legt, damit noch nicht mal brauchbar telefonieren kann und dafür - wenn überhaupt - ein gebrauchtes Austauschgerät bekommen soll. Ich denke, bei einem billigen 1110 würde kein Händler einen derartigen Aufstand machen, im Falle des E90 hängt halt doch etwas mehr Geld dran. Gerade deshalb wär es aber angemessen, großzügigen Service zu bieten.

  • Zitat

    Original geschrieben von jepp94
    Ob das jetzt ein schwerwiegender Mangel ist oder nicht ist egal.


    Falsch! Ein Rücktritt kann nur dann wirksam erklärt werden, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Naja..so wie das läuft, soll er widerrufen und gut ist, da es sich ja wohl um
    ein Fernabsatzgeschäft gehandelt hat.


    Da das Gerät evtl. über eine normale Besichtigung benutzt wurde, soll der Händler dies und den daruch entstandenen Wertverlust beweisen und dem Kaufpreis in Abzug bringen.


    Mit so einem Händler würde ich keine weitere Basis mehr für einen Handel sehen und ein Gebrauchtgerät das verstaubt ist, will auch keiner für sein Geld, das nämlich meistens mangelfrei ist und staubresistent ;)


    Grüße,
    bahaa

  • Zitat

    Original geschrieben von booner


    Ich weiß nicht, ob ich mir das einbilde, meine aber neulich ein aktuelles Urteil überflogen zu haben, in dem gerade eine Wertersatzpflicht des widerrufenden Verbrauchers bei einem kurz gebrauchten Elektrogerät verneint wurde (ich erinnere mich an die Stichworte "Handy" und "30 Minuten telefoniert". Leider konnte ich trotz intensiver Suche nichts mehr dazu finden. War vor etwa 3-4 Wochen. Vielleicht kennt jemand das Urteil.


    Ich zitiere mich mal selbst:

    Zitat

    Original geschrieben von Staro


    Bei der Anzahl der "zulässigen" Minuten hat sich jedoch in diesem Jahr schon etwas verbraucherfreundliches getan. Schau Dir mal über Google die einschlägigen Rechtsentscheide 2007 an.


    und denke wir meinen das Gleiche ... oder ist es das Selbe ? :rolleyes:


    Aber BTT: ich finde die Diskussion über den "bösen Händler" geht in die falsche Richtung. Der Threadersteller hätte sofort reklamieren müssen um Anspruch auf ein Neugerät zu haben. (Schmutz, wackelnder Slider oder was es auch immer) Aber wenn man erst ca. 30 minuten telefoniert (ob eingehend oder ausgehend ist absolut unrelevant) und das Gerät also im normalen Gebrauch hat, muss man dem Händler im Rahmen der Gewährleistung die Möglichkeit zur Reparatur einräumen.
    Das andere Händler anders reagieren kann sein, ist aber eben nur Kulanz!. Sein Händler ist nicht kulant, vermutlich hat er wirklich "billigst" verkauft. Wenn der Händler hier kaum Handlungsspielraum hat, ist seine Reaktion bei den derzeit typischen Internet-Kalkulation auch nachvollziehbar. Da beim Händler im Städchen , kann sogar auch so ein blauer, roter oder gelber Mediagroßhandel sein, der Gewinn am Gerät wesentlich größer ist, kann man hier auch kulanter mehr Service anbieten .... muss man aber nicht.
    :cool:



    mfg


    Staro

  • Wird sich um dasselbe handeln, ich finde die Entscheidung aber leider nicht mehr. Hast du ein Aktenzeichen?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Falsch! Ein Rücktritt kann nur dann wirksam erklärt werden, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt.


    Ich hatte ja wie gesagt das Sharp v902. Man konnte bei der Beleuchtungsdauer des Aussendisplays einstellen was man wollte und es ging IMMER nach 5 Sekunden aus.


    Ich sehe das selber als lächerlich an. Trotzdem hat vodafone 2mal "repariert" in Form eines neuen Handys und mir nach dem 2ten Mal das ganze Geld wiedergegeben.


    Wenn das ganze im Handbuch steht ist es eine "zugesicherte Eigenschaft" und darauf hab ich mich bei Vodafone auch berufen.


    Ich glaub auch nicht, dass das mit Kulanz oder so zu tun hat. Ich hatte damals einen Vodafone Vertrag und mit der Karte habe ich nie telefoniert. Die lag nur in der Schublade.


    Ob das jetzt ein Rücktritt ist weiß ich nicht. Ich hab jedenfalls auf diese "zugesicherte Eigenschaft" gepocht und dass es 2mal vergeblich repariert wurde. Vodafone hat dann jedenfalls klein beigegeben.


    Sucht euch einen Fehler und tauscht die Geräte, wenn ihr unzufrieden seid!

  • benzdriver hat meines Erachtens die Sachlage am besten beantwortet. Hier handelt es sich offensichtlich um eine Reklamation und dem Kunden steht sofort ein Ersatzgeraet zu.
    Wieso denn keine Reparatur? Weil der Kunde der Koenig ist, eben darum. Hat er 28 Minuten telefoniert, dann hat er dafuer mit seinem Provider bezahlt.
    Ich bin sei 30 Jahren im Kundenkontakt, erst 4 Jahre in Deutschland, seit 26 Jahren in den USA. Der Unterschied liegt am Kundenservice. Ist etwas defekt oder der Kunde ist nicht zufrieden, dann wird ohne Fragen umgetauscht. Tue ich es nicht und poche auf meine Haendlerrechte, kommt der Kunde (und solche, denen er davon erzaehlt) nie mehr wieder. Mangelware beim Haendler wird beim Hersteller retourniert, der praktiziert naemlich die gleiche Philosophie.
    Die Anzahl der faelle, wo Kunden das Umtauschen/Reklamieren ausnutzen, ist derartig gering, dass sich der Schaden gegenueber 'Massiven Pissoff' tausender Kunden verschwindend gering darstellt.
    Was sich hier im Thread abspielt, ist ein Armutszeugnis des deutschen Handels, die weltbekannte 'Servicewueste' wir hier geschildert. Es ist eine Unverschaemtheit,,so eine Ware, wie unser OP darstellt, nicht unverzueglich umzutauschen.
    Wer meiner Philosophie hier widerspricht, dem moechte ich mein Bankkonto zeigen, welches durch Kulanz, Kundenservice und ohne Fragen umtauschen mehrfach siebenstellig geworden ist.

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