Wenn der Weg Hersteller an Händler ist frage ich mich warum das Zubehör komplett verschmutzt war. Ich habe soetwas noch nie erlebt. Und das sollte dem Händler schon unangenehm genug sein!
Umtausch von defektem E90 abgelehnt - ist das in Ordnung
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Das ist allerdings eine gute Frage.
Einzig vielleicht, dass der Händler das Handy selbst schonmal neben einer Baustelle ausgepackt hat?
Vielleicht hat ers auch schon selbst benutzt?
Bei welchem Online Händler hast du denn gekauft? -
Ich habe ein ähnliches Problem. Nur betrifft das nicht meinen persönlich bekannten und sehr guten Händler, weil sich der selbst von Nokia im Stich gelassen fühlt (null Infos, keine Geräte). Nokia hat mir in unzähligen Mails empfohlen, mich mit meinem E90 an die Nokia Care Points zu wenden.
Gesagt getan: 5 NSCs im Umkreis von 100km angeschrieben. Gerade mal einer antwortet überhaupt. Und zwar, dass die nur tätig werden, wenn ich das Gerät bei ihnen gekauft hab. Dann senden die das Gerät einfach mal zu Nokia ein, um zu überprüfen, ob überhaupt Fehler vorhanden sind. Hallo!? :mad:
Nachtrag: Nachdem ich dem NSC gemeldet hab, dass ich das Gerät von einem anderen Händler bezogen hab, hat auch dieses sich nicht mehr gemeldet...Ich besteh seit August auf einem neuen Austauschgerät, nur schaffe ich es trotz intensiver Bemühungen nicht, das Gerät zu reklamieren. Schon traurig... Natürlich verwende ich solange das Gerät weiter, achte sogar im Sinne Nokias sehr auf das Gerät. Nokia ist seit Monaten informiert und könnte mir jederzeit ein Tauschgerät schicken. Insofern sehe ich mich vollends im Recht.
Ich denke, die E90-Besitzer sollten sich langsam zusammentun, sonst wird das nix mehr... Hat einer eine Idee, wie wir das am geschicktesten anstellen?
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Ich werde morgen erst mal versuchen mit dem Support des Händlers zu sprechen bevor ich jetzt den Namen nenne. Aber das Zubehör lag im unteren Teil des Kartons so dass ich das erst gar nicht bemerkt habe da ich mich auf das Handy "gestürzt" habe vor Freude und USB KAbel und Ladegerät schon von anderen Geräten hatte. Nur fragt man sich ja woher das HAndy kommt, und ob das nicht mehr Wertminderung als 28min telefonieren ist. Da war eine komplette schwarze Staubschicht drauf und darauf wurde im Schreiben nicht mal eingegangen.
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Grundsätzlich gebe ich Leroy77 Recht.
Das Argument, daß der Händler es nicht tauschen kann, weil sonst ein anderer Kunde ein SWAP-Gerät bekommt, kann nicht gelten, denn wie kommt Leroy77 dazu, ein SWAP-Gerät zu bekommen? Immerhin hat er für ein ordentliches NAGELNEUES Gerät bezahlt und nicht für ein repariertes. Da sind rein moralisch die 28 Minuten völlig unerheblich (rechtlich nicht, ich weiß). Ich verstehe den Ärger von Leroy77 und was NOkia mit dem E90 aufführt ist - gelinge gesagt - eine Frechheit! Absolut null Service und kein Entgegenkomen dem Kunden! :flop:
Korrekt wäre, wenn jeder Kunde mit einem defekten E90 ein komplett neues Sales Package bekommen würde. Das würde imho den Kunden zustehen, denn sie haben ja für ein komplett neues Sales Package bezahlt und nicht viel Geld hingelegt, um am Ende ein repariertes Austauschgerät zu bekommen.
Jedenfalls sollte sich das imho der Händler mit Nokia ausmachen und der Kunde sollte ein neues Gerät bekommen! Das wäre die richtige Vorgehensweise (völlig unerheblich, ob lächerliche 28 Minuten damit telefoniert wurde).
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Hallo!
Eigentlich erkenne ich den Sinn der Diskussion nicht.
Das Gerät hat Mängel, also hat der Kunde grundsätzlich einen Nacherfüllungsanspruch. In den ersten 6 Monaten trägt der Händler die Beweislast.
Der Kunde hat das Recht zu wählen, ob er einen Austausch gegen ein anderes Gerät oder eine Reparatur des Gerätes will. Diese Wahl liegt ausschließlich beim Kunden.
Zitat
§ 439
Nacherfüllung(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Dazu kommt, dass für ein neues Gerät bezahlt wurde und nicht für ein gebrauchtes, benutztes, d.h. der Vertrag wurde im Grundsatz schon nicht eingehalten.
Grüße,
bahaa -
Der Händler lehnt Umtausch mit Begründung der überschrittenen 15 min ab. Hat mich gar nicht argumentieren lassen und ist auf das Staub Problem überhaupt nicht eingegangen. Hat mir das 4 mal mit 15 min gesagt, wobei ich das schon im Schreiben verstanden hatte.
Aber meine immer noch das man differenziern muss ob man ohne Nennung von Gründen etwas nach langen Telefonaten innerhalb 14 Tage einfach so abgibt, oder wegen kompletter anfänglicher Fehlerhaftigkeit. -
Das hat gar nichts mit der Benutzung der Sache zu tun.
Wenn das Gerät Mängel hat, die nicht durch Beschädigung oder falsche Benutzung entstanden sind, hat er das Gerät nach deiner Wahl umzutauschen oder zu reparieren.
Er hat aber das recht, deinen Nacherfüllungsanspruch zu befriedigen, bevor der Vertrag aufgehoben wird, d.h. du den Kaufpreis erstattet bekommst.
Aber du willst ja sicher eher ein neues, fehlerfreies Gerät und das steht dir zu.
Grüße,
bahaa -
Nach Wahl des Geschädigten? Hm, ich dachte dem Händler stehen 3 Versuche der Nachbesserung zu, nach dessen Wahl entweder Reparatur oder Umtausch? Kann mich aber auch irren.
Das Dumme ist ja, dass die Händler mit dem E90 eine Menge Schaden in Form von unnötiger (Umtausch-)Arbeit haben, ohne etwas für die Qualitätsprobleme zu können. Nokia ist fein raus...
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Zitat
Original geschrieben von weberflo
Nach Wahl des Geschädigten? Hm, ich dachte dem Händler stehen 3 Versuche der Nachbesserung zu, nach dessen Wahl entweder Reparatur oder Umtausch? Kann mich aber auch irren.Das Dumme ist ja, dass die Händler mit dem E90 eine Menge Schaden in Form von unnötiger (Umtausch-)Arbeit haben, ohne etwas für die Qualitätsprobleme zu können. Nokia ist fein raus...
Früher, vor der Schuldrechtsreform stand dem Händler dieses Recht zu. Nun ist das aber AGB-fest geregelt, dass der Kunde im Nacherfüllungsanspruch die Wahl hat.
Grüße,
bahaa
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