Umtausch von defektem E90 abgelehnt - ist das in Ordnung

  • So habe das Handy gestern bei Phone Hpuse abgegeben. Das Handy wurde Neu am 04. Okt. d.J. gekauft.


    Ich habe die bekannten Mängel schriftlich als Anlage zum Auftrag mit eingereicht.


    Der Mitarbeiter im Shop meinte zu mir das ich 5-6 Wochen warten müsste bis das Gerät wiederkommt.


    Kann ich mich denn nicht darauf berufen das ich als Käufer innerhalb der ersten 6 Monate eine angemessene Frist (2Wochen) setzen kann für eine Reperatur, wenn ich bis dahin nicht das Handy habe, das ich dann das Recht habe auf Neulieferung?


    Irgend etwas hab ich noch in Erinnerung in dieser Richtung.


    Ich habe echt garkeine Lust auf so ein Spiel das ich soooo lange warten muss auf dieses Gerät.


    Was meint ihr dazu?


    Gruß Bekiro

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  • Naja, mein Rechtsempfinden würde auch in diese Richtung gehen. Mich würde mal interessieren, wie es sich mit dem Vertrag von PhoneHouse verhält, wenn das Handy, was ich zusammen mit einem Mobilfunkvertrag erworben habe, mir sechs Wochen nicht zur Verfügung steht. Dann würde ich z.B. auch nicht einsehen eine Grundgebühr o.ä. zu zahlen, in Verbindung mit einem Nutzungsausfall kommt das schon was zusammen. Haben die Dir kein gleichwertiges Ersatzhandy angeboten?

  • Nein, die haben mir als alternative garnichts angeboten. Erst nach einer Frage ob ich ein Leihegerät bekommen würde bekam ich die Antwort das ich ein Nokia 6210 bekommen würde gegen eine Leihgebühr von 50€.


    Ich will mein Gerät repariert so schnell wie möglich haben. Wenn mir das die Spezialisten hier bestätigen können wie ich was für ein Recht habe, werde ich mich an die Zentrale von Phone House melden.


    900€ für ein Gerät Bar bezahlt und dann sowas, unglaublich.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Dogan
    Mich würde mal interessieren, wie es sich mit dem Vertrag von PhoneHouse verhält, wenn das Handy, was ich zusammen mit einem Mobilfunkvertrag erworben habe, mir sechs Wochen nicht zur Verfügung steht. Dann würde ich z.B. auch nicht einsehen eine Grundgebühr o.ä. zu zahlen, in Verbindung mit einem Nutzungsausfall kommt das schon was zusammen.


    Würd ich auch so sehen. Ist das Gerät mit Neuvertrag oder VVL? Bei VVL wärs wieder anders, da man ja ein älteres Handy zur Verfügung haben müsste...


    50 Euro LEIHgebühr für ein 6210 ist allerding auch heftig. Leg nochmal 50 Euro drauf und Du kannst eins kaufen...

  • Das Gerät wurde Bar für 899€ gekauft ohne Vertrag.


    Was sagen die anderen Spezialisten zu diesem Thema?

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  • Schau doch mal in Deine Vertragsunterlagen und in die -AGB von PhoneHouse.
    Ich denke jedoch, ihr irrt euch leider in eurem Rechtsempfinden. Du wirst Deine Grundgebühr nicht erstattet bekommen. Zumindest fällt mir spontan keine Anspruchsgrundlage ein. Oder kannst Du den Vertrag nur mit diesem Gerät nutzen? Nein.


    PhoneHouse ist sicherlich nicht so kulant.
    Es sind zwei absolut unabhängige Verträge. Selbst wenn Du das Tele zum Vertrag hinzukaufst (subventioniert) gibt es keine Anspruchsgrundlage, wegen der Reparatur die GG zu kürzen. Eventuell könntest Du versuchen, die Kosten dem Hersteller des Telefons in Rechnung zu stellen. Erfolgsaussicht aber auch gegen 0.


    mfg


    Staro

  • Geh doch mal zu ner Verbraucherzentrale (kostet nicht sehr viel) oder nutze mal ein Rechtsforum, bei dem Du die Frage loswerden kannst. Ich denke die können schon einige Juristen im ersten Semester beantworten. Es muss doch irgendwo vergleichbare Fälle geben, wieviel Wartezeit bei der Reparatur einem zugemutete werden kann. Alles über 2 Wochen halte ich nicht für angemessen.

  • Ich würde dir raten zum Anwalt zugehen,denn ohne hast du keine chance.Die versuchen einen zu vearschen.Nachdem ich den Anwalt eingeschaltet habe, habe ich meine 330€ wiederbekommen und konnte sogar vom eplus Vertrag zurücktreten,weil die es nicht hinbekommen haben mein Handy zu reparieren.Statt das Handy zu reparieren, haben die es noch mehr kaputt gemacht.

  • In den AGB´s können die sowas nicht ausschließen. Das Gesetz ist im BGB fest. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer oder Phone House mir beweisen das dieses Gerät einwandfrei ist, aber dies können sie nicht, aus diesem Grunde habe ich das Recht auf Neulieferung oder Nachbesserung der Ware zu einer angemessenen Frist.


    Ich habe Phone House per Email mitgeteilt gestern das ich denen 14 Tage Zeit gebe mit ein mangelfreies Gerät zu liefern, ansonsten werde ich diesen ganz Fall an meinen RA weiterleiten der alles andere in die Wege leiten wird, wofür hat man auch eine Rechtschutzversichrung :D


    Phone House hat dann ingesamt 3 Wochen Zeit mir mangelfreie Ware zu liefern. Bin mal gespannt was ich als Stellungnahme bekomme.


    Gruß Bekiro

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  • Bitte halte uns auf dem laufenden, da dies glaube ich für viele interessant ist. Ich wünsche Dir viel Erfolg!


    Gruß,
    Dogan

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