Umtausch von defektem E90 abgelehnt - ist das in Ordnung

  • Dem ist nichts hinzuzufügen... Mein Händler arbeitet offensichtlich auch nach dieser Maxime - und kann sich nach meiner Beobachtung vor Kunden kaum retten. Auch bemüht er sich um eine Lösung beim E90-Problem, was mangels Ersatzgerät gar nicht leicht ist.


    Was die Anzahl der telefonierten Minuten betrifft: Auch wenn es hierzu Urteile gibt, sollte man das ganze mal mit halbwegs gesundem Menschenverstand betrachten: wer sich einen E90 kauft, der nimmt ihn in 9 von 10 Fällen sofort in Betrieb, und das bedeutet harter Arbeitseinsatz. Das alte Handy wird in den meisten Fällen sofort abgestoßen.
    Wer auf sein Handy auch mal verzichten kann, der kauft wohl kaum einen Commi. D.h. auch wenn der E90 jetzt einen Defekt aufweist, was soll der Kunde tun? Nicht mehr telefonieren bis er ein Ersatzgerät hat? Ziemlich unrealistisch und zudem eine weitere Einschränkung des Käufers. Der ist eh schon genug geplagt mit dem Aufwand für die Reklamation und dem Defekt selbst.


    Ist wie mit einem Auto: Hat ein Neuwagen einen Defekt, kann der Händler wohl kaum verlangen die Kiste bis zum nächstmöglichen Werkstatttermin nicht zu fahren. Ist ja dann ein totaler Nutzungsausfall...

  • Zitat

    Original geschrieben von weberflo


    Ist wie mit einem Auto: Hat ein Neuwagen einen Defekt, kann der Händler wohl kaum verlangen die Kiste bis zum nächstmöglichen Werkstatttermin nicht zu fahren. Ist ja dann ein totaler Nutzungsausfall...


    STIMMT !


    Bekommst Du, wenn Du mit dem Neuwagen eine bestimmte Strecke X gefahren bist, ein neues Auto nur weil etwas kaputt geht? -> Nein!
    (Wenn Du es aber nicht mal vom Hof des Händlers schaffst, bekommst Du vermutlich einen Neuwagen.)
    Und genauso ist die Sachlage hier auch. Der Händler will doch eine Reparatur durchführen, aber das will der Threadersteller nicht. Er will ein neues Auto.
    Wenn ich bei der Übergabe aber schon erkenne, dass das Auto wackelt, die Tür nicht so richtig schließt oder es Druckstellen auf dem Lack gibt, kann ich das gleich reklamieren und bekomme einen anderen Neuwagen. Erst in den Urlaub nach Italien fahren und danach einen Neuwagen einfordern? Nein, so geht das leider nicht. Ob der Kunde nun König ist oder nicht muss man unterscheiden zwischen Kulanz und Gewährleistung.


    mfg


    Staro

  • Der Vergleich mit dem Neuwagen ist gut. Schauen wir uns doch einmal die Situation im Telekommunikations-Markt an: hier wird brutal um jeden neuen Teilnehmer gekaempft. Noch interessanter wird es fuer die Betreiber, wenn es sich -wie hier offensichtlich- um einen anspruchsvollen Kunden handelt, der teure Hardware kauft und sich moeglicherweise auch noch durch einen langen Vertrag binden muss.


    In keiner Geschaeftssparte dieser Welt kann sich eine Dienstleistung erlauben, einem Kunden vor den Kopf zu stossen. Es ist doch schlussendlich die langfristige Kundenbindung, an der Kohle gemacht wird.


    Wann immer ich in den vergangenen Jahren (im Geschaft) daran gegangen bin, zuerst Kohle beim Kunden zu machen und ihn dann zu binden, ist es in 10 von 10 Faellen in die Hose gegangen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Staro
    Bekommst Du, wenn Du mit dem Neuwagen eine bestimmte Strecke X gefahren bist, ein neues Auto nur weil etwas kaputt geht? -> Nein!


    Da hast Du mich allerdings falsch verstanden. Ich gehe davon aus, dass der E90 irreparabel ist, das hat sich hier inzwischen mehrfach bestätigt. Wenn ich also ein Auto kaufe und dieses einen irreparablen Defekt hat, bekomm ich einen Neuwagen. Im Falle des E90 kommt erschwerend hinzu, dass sich der Defekt (Rauschen) erst bei Verwendung äußert.


    Und der Händler kann wohl kaum von mir verlangen, das Auto bis zum neuen Wagen (oder bis zum Eintreffen der Ersatzteile, sofern die Reparatur möglich wäre) nicht zu fahren - ich hab für die Kiste bezahlt und will bzw. muss damit fahren können. Sonst erleide ich zusätzlich zum Aufwand aufgrund des Defekts noch einen zusätzlichen Schaden aufgrund Nutzungsausfalls. Es ist nun mal der Verwendungszweck eines Autos zu fahren, genauso wie es der Zweck eines Handys ist zu telefonieren. Dafür bezahle ich, nicht dafür, das Ding dann sinnlos mit mir rumzutragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von weberflo
    Da hast Du mich allerdings falsch verstanden. Ich gehe davon aus, dass der E90 irreparabel ist, das hat sich hier inzwischen mehrfach bestätigt. Wenn ich also ein Auto kaufe und dieses einen irreparablen Defekt hat, bekomm ich einen Neuwagen. Im Falle des E90 kommt erschwerend hinzu, dass sich der Defekt (Rauschen) erst bei Verwendung äußert.


    Und der Händler kann wohl kaum von mir verlangen, das Auto bis zum neuen Wagen (oder bis zum Eintreffen der Ersatzteile, sofern die Reparatur möglich wäre) nicht zu fahren - ich hab für die Kiste bezahlt und will bzw. muss damit fahren können. Sonst erleide ich zusätzlich zum Aufwand aufgrund des Defekts noch einen zusätzlichen Schaden aufgrund Nutzungsausfalls. Es ist nun mal der Verwendungszweck eines Autos zu fahren, genauso wie es der Zweck eines Handys ist zu telefonieren. Dafür bezahle ich, nicht dafür, das Ding dann sinnlos mit mir rumzutragen.



    voellig richtig.

  • Zitat

    Original geschrieben von IsleSeat
    voellig richtig.


    ... wir drehen uns im Kreis...


    Es geht doch hier nicht darum, was sich "gehört" oder was moralisch anständiges Verhalten ist. Der Threadersteller hat ein Problem geschildert. Mitleidsbekundungen oder das vereinte Schimpfen auf die Servicewüste bringen ihn grundsätzlich nicht weiter. Das Handeln des Verkäufers ist bei einem solchen Problemgerät absolut nachvollziehbar, insbesondere da er sich auch im Recht wähnen darf.


    Von "irreparabel" schreibt doch niemand etwas. Im Gegenteil, der Händler soll das Gerät ja zur Reparatur eingeschickt haben (vgl. Seite 1), was bei einem Totalschaden keinen Sinn macht.


    cu


    Staro

  • Ich habe jetzt auch dieses Problem. Das Gerät wurde Ende Oktober von Phonse House von einem guten Freund Bar gekauft für 849€.


    Er benutzt das Gerät nicht mehr, deswegen habe ich es von ihm bekommen. Das Gerät ist die Version 1 mit den bekannten Problemen.


    Ich habe Phone House eine E-Mail geschickt wo darin geschildert wird das es die 1. Version ist und ich gerne die ausgereifte Version bekommen möchte. Laut dem Verkäufer der mich zurückgerufen hat würde es nicht gehen, weil es nur bei Phone House nur innerhalb von 2 Tagen gehen würde.


    Anschließend habe ich mich auf der Nokia Seite schlau gemacht wo der nächste Service Point von Nokia Support ist, siehe da um die Ecke. Also habe ich mich an die mit meinem Anliegen gewandet und per E-Mail das gleiche geschildert. Kurz darauf ein Rückruf, "Wir haben hier keine E90 und wir können Ihnen das auch nicht besorgen. Sie müssen sich an Nokia wenden, die werden Ihnen im Austausch ein neues zuschicken und der Postboote nimmt das "alte" mit."


    Zu guter letzt habe ich mich direkt an Nokia gewandt per E-Mail und das Problem geschildert. Daraufhin bekam ich soeben ein Anruf von einer netten Dame die mir sagte: "Das Gerät können wir nicht austauschen. Sie haben das Gerät von einem Vertragspartner von uns gekauft und die müssen Ihnen die neue Version aushändigen. Ich frage aber zur Sicherheit noch unsere Techniker im Hause und melde mich bei Ihnen nochmal".


    Wollen die mich alle verarschen? Das Gerät wurde für viel Geld Bar gekauft und keiner will dann wenn es um solch eine Sache geht beschäftigen. Man wird einfach weiter verwiesen damit sich jeder aus der Sache raushält.


    - Was kann ich in dem Fall machen?
    - Was ratet ihr mir?


    Eine Rechtschutzversicherung besteht. Weil langsam geht mit das ganze auf den Senkel, man kauft sich ein teueres Gerät und muss "betteln" damit man seine Rechte in Anspruch nehmen kann.


    Gruß Bekiro

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  • Zitat

    Original geschrieben von Bekiro



    Ich habe Phone House eine E-Mail geschickt wo darin geschildert wird das es die 1. Version ist und ich gerne die ausgereifte Version bekommen möchte.


    Es ist doch logisch, dass eine solche Mangelbeschreibung nicht zum Umtausch führt. Du bzw. Dein Freund hat nunmal die Version 1 "in bar" bezahlt. Würde er heute ein E90 kaufen, bekommt er Version 2 oder 3 oder 4000 ... Das ist aber für den damaligen Kaufvertrag Deines Freundes unrelevant oder steht darin, dass jederzeit in eine neue "Version" kostenfrei umgetauscht wird?


    Schilder den wirklich bestehenden Fehler/Mangel gegenüber dem Verkäufer und bitte diesen, das Gerät reparieren zu lassen (Kostenübernahme).


    mfg


    Staro

  • Zitat

    Original geschrieben von Bekiro
    Ich habe jetzt auch dieses Problem. Das Gerät wurde Ende Oktober von Phonse House von einem guten Freund Bar gekauft für 849€.


    Er benutzt das Gerät nicht mehr, deswegen habe ich es von ihm bekommen. Das Gerät ist die Version 1 mit den bekannten Problemen.


    Du hast kein Recht auf eine bestimmte Version. Hat das Teil einen Mangel, dann bring es zum Reparieren. Ob Du Dein Altes bekommst, oder ein anderes ist die Entscheidung des Händlers / Herstellers.


    Bei VF zB bekommt man ueberarbeitete Handys als Tausch und keine brandneuen. Da ist es ein Gluecksspiel ob V1 oder V2 kommt, mit oder ihne Branding etc.

  • Selbstverständlich habe ich die Mängel genannt die halt in v1 sind. Das war hier nur grob geschildert :)

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