ZitatOriginal geschrieben von sweetsonny
zu welchem datum wir dder wechsel durchgeführt?
sofort!
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ZitatOriginal geschrieben von sweetsonny
zu welchem datum wir dder wechsel durchgeführt?
sofort!
ZitatOriginal geschrieben von deckel218
Hat jemand eine Liste von den Wechselmöglichkeiten vor November archiviert
Siehe Gesamtpreisliste Oktober 2007.
ZitatOriginal geschrieben von ullid
sofort!
Kann ich mir nur schwer vorstellen.
An welche Adresse ging der Auftrag und mit welchem Wortlaut?
Den Wortlaut werde ich hier nicht öffentlich machen...und ich habe das normale Kontatkformular auf der Homepage verwendet
Tja, und ich kann nur meine Erfahrung mitteilen...und bei mir hat es geklappt. Ich habe mich einfach auf die aktuelle Preisliste (http://www.t-mobile.de/vertrag/0,11547,17113-_,00.html) bezogen und um einen Wechsel gebeten. Denn dort steht bei einem Wechsel von MyFaves in Basix keine Fußnote wie bei anderen Wechselmöglichkeiten...also eine ganz klare Rechtslage
PS: Und wenn du dir das nur schwer vorstellen kannst...mmh...vielleicht hilft einfach ein wenig Vertrauen in meine Aussagen.
ZitatOriginal geschrieben von ullid
Ich habe mich einfach auf die aktuelle Preisliste (http://www.t-mobile.de/vertrag/0,11547,17113-_,00.html) bezogen und um einen Wechsel gebeten. Denn dort steht bei einem Wechsel von MyFaves in Basix keine Fußnote wie bei anderen Wechselmöglichkeiten...also eine ganz klare Rechtslage
Das ist natürlich Unfug. Außer du meinst "ganz klare Rechtslage" dahingehend, dass eindeutig 6 Monate Pause vereinbart sind.
Mag sein, dass es bei dir dennoch geklappt hat, aber das ist dann Glück und keine ganz klare Rechtslage, nur weil irgendwo keine Fußnote ist. Wozu auch? Es ist oben eine Kopfnote und die gilt für alle. Wie auch die Preisliste, in der ebenfalls eindeutig und deutlich 6 Monate stehen.
ZitatPS: Und wenn du dir das nur schwer vorstellen kannst...mmh...vielleicht hilft einfach ein wenig Vertrauen in meine Aussagen.
Was heißt Vertrauen...
"Sehr geehrter x,
Sie möchten außerdem mit Ihrem T-Mobile Anschluss in den Tarif Basix mit Handy wechseln.
Es fällt nicht immer leicht, im Voraus abzuschätzen, wie viel man telefoniert. Vor diesem Hintergrund verstehen wir, dass Sie Ihre Tarifwahl jetzt anpassen möchten. Andererseits legt der Tarif unter anderem auch den Preis fest, für den Sie Ihr Handy erhalten. Daher ist der gewünschte Tarifwechsel frühestens nach sechs Monaten möglich - das heißt, ab dem x.x 2008 [6 Monate nach Vertragschluss]. Dies können Sie auch in unserer aktuellen Preisliste nachlesen."
Das ist eben die Aussage meiner Antwort von heute früh.
ZitatOriginal geschrieben von bambi05
Mag sein, dass es bei dir dennoch geklappt hat, aber das ist dann Glück und keine ganz klare Rechtslage
Was das "Glück haben" betrifft: Kann zumindest mittlerweile bestätigen, dass ziemlich viele problemlos ihren MyFaves ohne Wartezeit umstellen konnten. T-Mobile scheint da also recht kulant zu sein.
ZitatOriginal geschrieben von bambi05
Das ist natürlich Unfug. Außer du meinst "ganz klare Rechtslage" dahingehend, dass eindeutig 6 Monate Pause vereinbart sind.
Mag sein, dass es bei dir dennoch geklappt hat, aber das ist dann Glück und keine ganz klare Rechtslage, nur weil irgendwo keine Fußnote ist. Wozu auch? Es ist oben eine Kopfnote und die gilt für alle. Wie auch die Preisliste, in der ebenfalls eindeutig und deutlich 6 Monate stehen.
Was heißt Vertrauen...
Vertrauen bedeutet hier...dass man meiner Aussage Glauben schenken darf, dass mein Tarifwechsel mit sofortiger Wirkung durchgeführt wurde!
Und zum Thema Unfug...natürlich gibt es unterschiedliche Interpretationen von Recht...nicht umsonst gibt es so viele Auseinandersetzungen vor Gerichten...aber meine Rechtsauffassung als Unfug hinzustellen...finde ich nicht okay...ich bin hier kein 18jähriger Schulabgänger der keine Erfahrung mit solchen AGB etc. hat
Und warum schreibt dann TMobile bei einigen Tarifwechselmöglichkeiten die Fußnote dazu, bei anderen nicht? Falls sie den Wechsel von MyFaves in einen Basix mit gemeint haben (also mit Sperrfrist), dann hätten sie doch hier genauso verfahren müssen, also mit Fußnote, oder sie haben mal wieder bei den Fußnoten geschlampt
Und zum Thema AGB...wozu die Preisliste natürlich gehört...nur so viel...solche Ausführungen wie: "Der Wechsel in einen höher-
wertigen Tarif ist jederzeit möglich, ansonsten besteht nach Ablauf von sechs Monaten die Möglichkeit zum Tarifwechsel" ist eine allgemeine und nicht konkret einschränkende Formulierung in den AGB...also deshalb wird hier noch mit Fußnoten gearbeitet um dies eindeutig ein- bzw. abzugrenzen, denn diese Klauseln müssen auch theoretisch vor Gericht standhalten...und welcher Richter kann denn sagen welcher Tarif für ihn als höherwertig anzusehen ist
Mir ist es eigentlich auch mittlerweile egal, wie ich zu dem Wechsel gekommen bin...ich wollte lediglich meine Erfahrung mitteilen...wenn es bei dir nicht geklappt hat...tut es mir leid
morgen alle,
also ich hab mir die wechselseite auch mal angesehen und bin der meinung, dass ein Wechsel durchgeführt werden muß.
T-mobile schreibt, dass ein wechsel in einen höherwertigen tarif sofort möglich ist. Da der Kunde nicht wissen kann was T-mobile als höherwertigen tarif ansieht gibt es diese fußnote.
Z.Bsp. kann man ja problemlos von einem Basix
zu einem Relax Tarif, einem Relax XL Tarif, zu Max und Max S ohe die 6 Monate wechseln, weil ja keine fußnote drann steht und auch vom Max in den Max S ist das so möglich.
da nun auch keine Fußnote beim MyFaves drann steht, kann man also auch wechseln, dass das sicherlich so nicht gewollt war ist uns hier zwar klar, aber dem Normalverbraucher nicht. Somit bleibt T-Mobile eigentlich nur die Möglichkeit den tarif umzustellen.
dl
Meine Bitte um sofortige Umstellung wurde auch mit Hinweis auf die 6 Monate abgelehnt. Ist mir auch egal. Die Fonmarkt Aktion war top, sodass ich mir wegen den paar Euro keinen Kopf mache.
ZitatOriginal geschrieben von ullid
Vertrauen bedeutet hier...dass man meiner Aussage Glauben schenken darf, dass mein Tarifwechsel mit sofortiger Wirkung durchgeführt wurde!
Das heißt ja keineswegs, dass ich dir nicht vertraue oder Glauben schenke. Es geht eben darum, dass dein Tarifwechsel Glück ist und keine rechtlich durchsetzbare Forderung.
Zitatich bin hier kein 18jähriger Schulabgänger der keine Erfahrung mit solchen AGB etc. hat
Ich sicherlich auch nicht.
ZitatUnd warum schreibt dann TMobile bei einigen Tarifwechselmöglichkeiten die Fußnote dazu, bei anderen nicht? Falls sie den Wechsel von MyFaves in einen Basix mit gemeint haben (also mit Sperrfrist), dann hätten sie doch hier genauso verfahren müssen, also mit Fußnote, oder sie haben mal wieder bei den Fußnoten geschlampt
Dein letzter Halbsatz klärt die Sache.
ZitatUnd zum Thema AGB...wozu die Preisliste natürlich gehört...nur so viel...solche Ausführungen wie: "Der Wechsel in einen höher-
wertigen Tarif ist jederzeit möglich, ansonsten besteht nach Ablauf von sechs Monaten die Möglichkeit zum Tarifwechsel" ist eine allgemeine und nicht konkret einschränkende Formulierung in den AGB...also deshalb wird hier noch mit Fußnoten gearbeitet um dies eindeutig ein- bzw. abzugrenzen, denn diese Klauseln müssen auch theoretisch vor Gericht standhalten...und welcher Richter kann denn sagen welcher Tarif für ihn als höherwertig anzusehen ist
Na, als höherwertig ist zumindest einmal ein teurerer (und nicht billigerer) Tarif anzusehen. Das sollte unstreitig sein.
ZitatOriginal geschrieben von DL10
also ich hab mir die wechselseite auch mal angesehen und bin der meinung, dass ein Wechsel durchgeführt werden muß.
Muß? Aufgrund einer Seite, die nicht einmal Vertragsgrundlage ist? In der Preisliste 11/2007 ist die Sache eindeutig und diese gehört auch zum Vertragswerk.
ZitatT-mobile schreibt, dass ein wechsel in einen höherwertigen tarif sofort möglich ist. Da der Kunde nicht wissen kann was T-mobile als höherwertigen tarif ansieht gibt es diese fußnote.
Stimmt. T-Mobile könnte ja den Basix für 9,95 EUR als höherwertiger ansehen als irgendwelche anderen deutlich teureren Tarife. Na klar.
Zitatda nun auch keine Fußnote beim MyFaves drann steht, kann man also auch wechseln, dass das sicherlich so nicht gewollt war ist uns hier zwar klar, aber dem Normalverbraucher nicht. Somit bleibt T-Mobile eigentlich nur die Möglichkeit den tarif umzustellen.
Auch dem Normalverbraucher ist dies klar. Denn der kennt die Preisliste und nicht irgendeine Unter-Webseite, auf der ein Tippfehler ist.
Nicht falsch verstehen: Ich habe kein Problem damit, wenn oder dass T-Mobile Verträge umstellt. Aber ein Anspruch darauf besteht aufgrund diesem Versehen unter Garantie nicht. Wenn dies in der Preisliste auch stehen würde, dann ja, aber so nicht.
ZitatOriginal geschrieben von bambi05
Muß? Aufgrund einer Seite, die nicht einmal Vertragsgrundlage ist? In der Preisliste 11/2007 ist die Sache eindeutig und diese gehört auch zum Vertragswerk.
Aber in der Preisliste steht doch nix anderes als auf der besagten Seite!? Nur dass die Fußnoten hier mit b und nicht mit 3 bezeichnet werden! Um deiner Argumentation zu folgen...dass die Kopfnote allein schon entscheidend ist...warum gibt es dann überhaupt Fußnoten bei den anderen Varianten?
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