T-Mobile: Tarifwechsel erst nach 6 Monaten

  • Also meinem Rechtsverständnis nach sind die ersten Sätze...


    Zitat:
    Preise für Tarifänderungen
    Sie möchten Ihren Tarif bei uns wechseln? Der Wechsel in einen höherwertigen Tarif ist jederzeit möglich, ansonsten besteht nach Ablauf von sechs Monaten die Möglichkeit zum Tarifwechsel. Bei Datentarifen und Xtra Tarifen können Sie stets ohne Einschränkungen wechseln. Nach einem Tarifwechsel
    gilt die Restlaufzeit Ihres alten Vertrages, mit Ausnahme von Xtra – hier gilt dann die Mindestlaufzeit Ihres neuen Tarifs.



    ...nur einleitender Natur...Geltung hat dann die entsprechende Fußnote...woher soll der Kunde wissen, was tmobile als höherwertigen Tarif ansieht..


    Wenn man in die Zeile von MyFaves schaut, stehen dort eine Vielzahl von Tarifen...unter anderem Relax 50 oder Relax 100, sind diese höherwertig, gleichwertig oder unterwertig? als MyFaves???...ich kann es nicht sagen...daher gilt für mich einzig und allein die Fußnote...ich werde es mal probieren...und anschließend berichten

  • ich hab auch mit 2 Mitarbeiter gesprochen, die meinen erst nach 6 Monaten ins Basix... :flop: :mad: :flop:



    @ tobi



    naja.. du hast eigentlich recht 30euro weniger, wenn du von dem Angebot von fonmarkt ausgehst :D


    391,80 gewinn (2x15x6= 180 + 2x9,95 x 18= 538,20)


    statt


    422,10 (2x15x3= 90 + 2x9,95 x 21= 507,90)

  • Auch meine Erfahrung...muss ich die Wiedervorlage drei Monate weiter nach hinten schieben...naja...gibt Schlimmeres

  • das ist echt grottig - ich hab vorher extra noch mit t-mob telefoniert und man sagte mir, der wechsel sei nach 3 monaten möglich... ach... ärgerlich.

  • Für die Teilnehmer der fonmarkt-Aktion gilt die alte 3-Monats Regelung, da dem Antrag die Preisliste 10/2007 und die AGB 10/2007 beilagen und nicht die neue Preisliste 11/2007. T-Mobile hat also den Antrag mit der alten Preisliste angenommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Micha2500
    Für die Teilnehmer der fonmarkt-Aktion gilt die alte 3-Monats Regelung, da dem Antrag die Preisliste 10/2007 und die AGB 10/2007 beilagen und nicht die neue Preisliste 11/2007. T-Mobile hat also den Antrag mit der alten Preisliste angenommen.


    entscheidend dürfte sein, wann der Vertrag geschaltet wurde. Wann das bei dir ist, weiß ich nicht.

  • Die Frage, die zu klären wäre, ist, ob die AGB´s bei Antragstellung gelten oder die bei Aktivierung...das kann wohl nur ein Jurist o.ä. beantworten


    Die Frage, die wir uns stellen sollten...lohnt sich die Diskussion und der Ärger für 30 Euro???

  • Zitat

    Original geschrieben von ullid
    Die Frage, die zu klären wäre, ist, ob die AGB´s bei Antragstellung gelten oder die bei Aktivierung...das kann wohl nur ein Jurist o.ä. beantworten

    In einigen Fällen (bspw. 930EUR-Aktion) bei handytick/fonmarkt gab der Kunde seine Willenserklärung im Oktober ab und nickt damit die AGB und Preislisten von 10/2007 ab. T-Mobile könnte nun problemlos dieses Angebot ablehnen und seinerseits ein neues, nämlich mit 11/2007-Daten unterbreiten. Hat T-Mobile aber nicht. Sondern stillschweigend das Angebot angenommen.


    Problem ist nur: Ich gehe davon aus, dass das originale Antragsformular mit Unterschriftsdatum xx.10.2007 T-Mobile nie zu Gesicht bekommen wird bzw. nur ein Datencenter zur Archivierung. T-Mobile weiß also gar nicht, dass der Kunde den Antrag schon im Oktober abgegeben hat und geht selbstverständlich von der Wirksamkeit der 11/2007-Unterlagen aus. Dadurch, dass der Kunde nun das neuerliche Angebot von T-Mobile (Grundlage 11/2007) durch Nutzung annimmt, wäre dieses wirksam geworden. Und so weiter und so fort… Weiteres erspare ich mir, denn

    Zitat

    Die Frage, die wir uns stellen sollten...lohnt sich die Diskussion und der Ärger für 30 Euro???

    ist schlichtweg mit "Nein" zu beantworten. Mir gehts auch öfters mal "ums Prinzip" und um weniger Geld, ich bin also nicht nicht streitbar. ;) Aber die Chancen, dass man damit rechtlich durchkommen würde, stehen nicht allzu gut. Aus Kulanz mag aber etwas drin sein, wer weiß.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!