ZitatOriginal geschrieben von full moon
Kurzum habe ich von meinem Widerufsrecht der Bestellung Gebrauch gemacht, und Otto aufgefordert, den gelieferten Artikel bei mir abzuholen.
Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage hast du das getan? Laut Fernabsatzgesetz musst du die Rücksendekosten übernehmen, nicht Otto. Also freu dich, dass sie in deinem Fall so kulant waren.