Raclette kostenlos bei Otto Office

  • Zitat

    Original geschrieben von full moon
    Kurzum habe ich von meinem Widerufsrecht der Bestellung Gebrauch gemacht, und Otto aufgefordert, den gelieferten Artikel bei mir abzuholen.


    Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage hast du das getan? Laut Fernabsatzgesetz musst du die Rücksendekosten übernehmen, nicht Otto. Also freu dich, dass sie in deinem Fall so kulant waren.

  • Eine rechtliche Grundlage durch das Fernabsatzgesetz gibt es seit Anfang 2002 nicht mehr, weil es das seit diesem Zeitpunkt so nicht mehr gibt.
    Du willst bestimmt auf den Betrag <40 EUR hinaus, bei der der Käufer die Rücksendungsgebühr zu tragen hat.


    Ich zitiere Ottos AGB:
    ---
    Rückgaberecht:
    Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 16 Tagen, gerechnet ab Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist, durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist von insgesamt 30 Tagen beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.


    In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.


    Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: OTTO Office GmbH & Co KG, Großoberfeld 9, 76135 Karlsruhe oder rufen Sie uns an, Telefon: 01805-20 20 20 oder schicken uns ein Fax: 01805-20 20 22 (14 Cent/Min. Festnetz der T-Com).
    ---


    Insofern auch war es ein lohender Deal für Mr. Otto :D

  • Zitat

    Original geschrieben von full moon
    Eine rechtliche Grundlage durch das Fernabsatzgesetz gibt es seit Anfang 2002 nicht mehr, weil es das seit diesem Zeitpunkt so nicht mehr gibt.
    Du willst bestimmt auf den Betrag <40 EUR hinaus, bei der der Käufer die Rücksendungsgebühr zu tragen hat.


    Du hast nicht verstanden, was Partybombe dir sagen wollte.


    Warum erwartest du von Otto, dass die Ware abgeholt wird?! Es ist deine Aufgabe die Sachen zurückzuschicken.

  • Zitat

    Original geschrieben von kaputer
    Du hast nicht verstanden, was Partybombe dir sagen wollte.


    Warum erwartest du von Otto, dass die Ware abgeholt wird?! Es ist deine Aufgabe die Sachen zurückzuschicken.


    Mag sein. ;)
    Jedoch war ich so fair, Ottos Office per Mail zu kontaktieren, bevor ich die Sendung unfrei zu ihnen zurück geschickt hätte.

  • tja klappt dann wohl doch nicht mehr, hab grad folgende mail von otto bekommen.


    Zitat

    ...Mit Ihrer Bestellung haben Sie sich auch das kostenfreie Raclette abgefordert. Bitte erlauben Sie uns den Hinweis, dass die von Ihnen angeforderte Prämie generell unseren gewerbetreibenden Neukunden vorbehalten ist. Da wir bedauerlicherweise keinen Gewerbeschein Ihrerseits vorliegen haben, wurde Ihr Auftrag entsprechend storniert. Natürlich können Sie auch als Privatkunde Ihre Bestellung bei uns in Auftrag geben. Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung, ob wir den gewünschten Artikel nochmals für Sie in Ihrem Kundenkonto aufnehmen dürfen....


    schade

    Dumm ist der, der Dummes tut

    ...es heißt Nukular...

  • Zitat

    Original geschrieben von full moon
    Mag sein. ;)
    Jedoch war ich so fair, Ottos Office per Mail zu kontaktieren, bevor ich die Sendung unfrei zu ihnen zurück geschickt hätte.


    Wie kommst du auf unfrei? Die Versandkosten hättest du zahlen MÜSSEN wenn der Warenwert unter 40EUR liegt. Sich dafür jetzt auch selbst noch zu feiern ist schon ein wenig merkwürdig.

  • Zitat

    Original geschrieben von real_proximus
    "In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr." in OTTOs AGB hört sich da ganz anders an.


    Das ist aber freiwillig von denen, da gibt es kein Recht drauf :) Sich dann hinzustellen und zu sagen"guck mal wie toll ich bin, immerhin hab ich bescheid gesagt" ist schon ein wenig merkwürdig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Partybombe
    Das ist aber freiwillig von denen, da gibt es kein Recht drauf :)


    Wenn die das in ihre AGB schreiben hab ich da durchaus ein Recht drauf... ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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