mobilcom "schenkt" SMS-Paket. Sonderkündigungsrecht?

  • Hallo!


    Habe von mobilcom Post bekommen. Sie schenken mir ihr SMS-Paket Discount, das 2,50 € im Monat kostet (ab dem zweiten Monat), wenn ich nicht innerhalb von 2 Wochen widerrufe.


    Erstmal habe ich mich über ein solches Verhalten ziemlich geärgert, denn das ist aus meiner Sicht eine ganz miese Form der Kundenabzocke. Nun frage ich mich, ob das rechtlich einwandfrei ist. Schließlich darf mir auch niemand Schuhe nach Hause schicken und dann verlangen, dass ich bezahle wenn ich sie nicht zurücksende.
    Wenn ich nun mit meiner Annahme auf rechtswidriges Verhalten recht habe, könnte ich dann eine Sonderkündigung aus wichtigem Grund anstreben?


    Hat vielleicht schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten!

  • Eher nicht, denn es wurde angekündigt und du als Kunde hast die Möglichkeit auf diese Option zu verzichten, auch wenn es etwas lästig ist etwas schritliches zu verfassen. ;)
    Sonderkündigungsrecht stünde dir nur dann zu, wenn der Vertrag zu deinen Ungunsten verändert wird und du keine Möglichkeit hast, deinen ursprünglichen Vertrag beizubehalten.

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    Samsung Galaxy Note 10.1 2014-Edition Tablet und Microsoft Surface 3 Pro
    Kabelinternet: Vodafone/Unitymedia 2 Play 100/50 MBit.

  • Sonderkündigungsrecht sicherlich nicht. Aber solange er nicht darauf reagiert darf mobilcom nicht davon ausgehen, dass er das Angebot auch angenommen hat. Insofern haben die keine Berechtigung, ihm die Gebühren für die Option in Zukunft zu belasten.

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  • Es gibt keine Sonderkündigung, gab es nie und wird es auch nicht geben.


    Es gibt höchstens eine Außerordentliche (ggf. fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund. Diese ist gesetzlich fixiert und es steht auch drin wann diese greift, z.B. wenn einer Vertragspartei das festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Das ist hier nicht der Fall.


    Wie HeGo richtigerweise schrieb: Solange Du nicht ja sagst, können die Dir kein zusätzliches Paket durch bloße Nichtantwort aufdrücken. Je nachdem wie dreist der Anbieter ist werden die das aber im Zweifel doch erstmal berechnen.


    Du kannst dann zwar locker wieder aus der Kiste rauskommen indem Du darauf bestehst nie um das zusätzliche Paket gebeten zu haben, aber in Kontakt musst Du trotzdem mit Mobilcom treten. Von daher evtl. einfach schreiben, dass Du das Paket nicht willst und auch in Zukunft vor solchen "Geschenken" verschont bleiben möchtest.

  • Zitat

    Original geschrieben von HeGo
    Sonderkündigungsrecht sicherlich nicht. Aber solange er nicht darauf reagiert darf mobilcom nicht davon ausgehen, dass er das Angebot auch angenommen hat. Insofern haben die keine Berechtigung, ihm die Gebühren für die Option in Zukunft zu belasten.


    Ausserdem bezweifle ich, dass mobilcom sowas per Einschreiben verschickt. Sie müssen ja auch noch nachweisen, dass der Kunde dieses schreiben bekommen hat.


    Wenn man also gar nicht reagiert, weil man kein Schreiben bekommen hat und dann plötzlich mehr Geld als ursprünglich vereinbart vom Konto abgebucht wird, dann einfach mit Nachweis schriftlich widersprechen, Frist zur Rückzahlung setzen und abwarten, oder? Sollte mobilcom nächsten Monat wieder zuviel abbuchen dann wieder widersprechen, Frist zur Rückzahlung setzen und wenn im dritten Monat mobilcom wieder abbucht, dann wäre der Weg für eine ausserordentliche Kündigung doch frei, oder?


    Ciao

  • Es ist wie so oft im Leben: Die Argumente sind verdammt gut, aber ob es am Ende vor Gericht halten wird, wenn MC sich querstellt, steht in den Sternen.


    Ich persönlich würde es in deinem Fall aber drauf ankommen lassen und das durchziehen.

    Fahr schneller, damit du ankommst, bevor der Tank leer ist!!!

  • Zitat

    Original geschrieben von Hanswurscht
    Ich persönlich würde es in deinem Fall aber drauf ankommen lassen und das durchziehen.


    Blöd ist nur bei einer regulär genutzten Karte, daß u.U. seine Nummer vom Provider gesperrt wird etc.
    Wenn es hingegen bloß eine Schubladenkarte ist, warum sollte man klein beigeben? ;)

  • Am einfachsten wäre es, wennn er dem SMS-Packet einfach widerspricht und fertig ist die Angelegenheit.
    Warum soll man sich nachher mit seinem Provider zanken, wenn es vorher mit einem Dreizeiler auch sauber und unkompliziert geregelt werden kann. ;)

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  • Zitat

    Original geschrieben von newage_02
    Am einfachsten wäre es, wennn er dem SMS-Packet einfach widerspricht und fertig ist die Angelegenheit.
    Warum soll man sich nachher mit seinem Provider zanken, wenn es vorher mit einem Dreizeiler auch sauber und unkompliziert geregelt werden kann. ;)


    Sehe ich genauso. Das macht man dann bei jeder unerwünschten Umstellung...Bis man mal nicht informiert wurde, weil der Brief nicht angekommen ist....


    Mogelkom einfach zum Laufzeitende kündigen....


    Gruß Marco

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