Gibt es Möglichkeiten, Suchmaschinentreffer zu verhindern.
Ein Bekannter möchte z.B. verhindern, das sich die persönlichen Daten z.B. aus dem Impressum er-googeln lassen.
Suchmaschinentreffer verhindern
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Seite in der robots.txt im Root-Verzeichnis ausschließen
User-agent: *
Disallow: /impressum.htmlund im Header in den Meta-Angaben noch mal
meta name="robots" content="noindex"
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Impressum nicht als Text sondern als Grafik einbinden. Hilft sogar wenn die Suchmaschine die robots.txt missachtet.
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Möglicherweise hilft es aber nicht vor Gericht, weil ja viele Leute ohne Bild-Anzeige surfen.
Es gab sogar schon Urteile, nach denen der Link zum Impressum auf jeder Seite ohne zu skrollen erreichbar sein müsste.
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Ness Vielen Dank für den Tipp!!!
ZitatOriginal geschrieben von webbiller
Impressum nicht als Text sondern als Grafik einbinden. Hilft sogar wenn die Suchmaschine die robots.txt missachtet.Grafiken sollten für ein Impressum nicht benutzt werden. Alle öffentliche Seiten müssen seit 01.01.2006 Barrierefrei sein.
Und durch eine Grafikdatei können z.B. User die nur mit einem Textbrowser surfen diese nicht erreichen. Aber auch Blinde könnten mittels eines Sprachausgabeprogramms nicht auf das Impressum zugreifen.
Gibt es einen sehr witzigen Bericht dazu: http://www.preun.net/barrieref…t_impressum_als_bild.htmlIch finde durch die unzähligen gesetzlichen Regelungen und vor allem die unterschiedlichen Auslegungen, welche dann wieder Abmahner auf den Plan rufen, wird die deutsche Wirtschaft mächtig gehemmt. Immerhin müssen sich gewerbliche Anbieter wohl mehr mit rechtlichen Dingen befassen, als mit dem eigentlichen Geschäft. Es macht nicht wirklich Spaß etwas gewerblich im Internet zu tun.
Ich finde es völlig in Ordnung, das es ein Impressum geben muss und auch sollte, aber wer bitte schützt denn diese Daten dann wieder vor Missbrauch? Und Spam ist dabei sicher noch das kleinste Übel. -
Lesenswerter Blogbeitrag:
»Impressumspflicht contra Spam -Vermeidung – Ein unauflöslicher Konflikt?«
Grüße, Öle
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Ich weiß nicht ob es tatsächlich was bringt (es könnte auch daran liegen, dass die Impresumsseite in den Suchmaschinen nicht gelistet ist), aber ich habe zusätzlich noch die Email-Addy folgendermaßen codiert:
a href=mailto:webmaste&#...
Bis jetzt keine Spamproblematik. Alle Spammails/Werbemails die ich jemals über die Adresse bekommen habe schienen individueller Natur zu sein, also ein Mensch der die Mail erstellt hat.
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Siehe dazu Fußnote 11 im oben verlinkten Beitrag.
Aber ist schon immerhin etwas.
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Zitat
Original geschrieben von photograph
Grafiken sollten für ein Impressum nicht benutzt werden. Alle öffentliche Seiten müssen seit 01.01.2006 Barrierefrei sein.
Um das nochmal klar zu stellen- die Regelung gilt für öffentliche Dienststellen z.B. der Regierung, der Länder, Evtl auch Städte&Gemeinden- nicht für Privatpersonen oder Firmen.ZitatUnd durch eine Grafikdatei können z.B. User die nur mit einem Textbrowser surfen diese nicht erreichen. Aber auch Blinde könnten mittels eines Sprachausgabeprogramms nicht auf das Impressum zugreifen.
Ich denke hier muss ein Gericht grenzen hinnehmen und sich auf eine Standard Nutzerprofil einlassen. Die Verwendung von reinen Textbrowsern macht einen Promillebereich aus - man kann niemanden dazu zwingen ALLE auf dem Markt befindlichen und noch so exotischen Browser und Betriebsysteme auszuprobieren ob das Impressum anzeigbar ist.
Auch das Urteil mit dem Scrollen kann man so nicht wirklich stehen lassen, Das Gericht müsste nämlich dann zwingend das Impressum auf der Hauptseite ganz Oben Links anordnen- denn selbst wenn das Impressum bei 800*600 leicht zu finden ist, müsste ich auf einem Internetfähigen Handy mir die Finger wundscrollen.Wer also den Blinden sein Impressum nicht vorenthalten will, kann es ja als gesprochenes mp3 einbinden Da ist den Blinden genüge getan, aber dann jammern natürlich die blinden Taubstummen....
Also ich denke, sofern es keine öffentliche Diensstelle ist, reicht es durchaus das Impressum in einem im Web Üblichen Grafikformat zu Verfügung zu stellen. IMHO ist man somit vor einem 08/15 Abmahner ersteinmal sicher.AFAIK gibt es noch kein Rechtsurteil, das das Impressum als Grafik für unzureichend erklärt.
Anderer Schutz z.B. durch CAPTCHA, Verschlüsselung und Javascripte halte ich für rechtlich unhaltbarer. -
Zitat
Original geschrieben von webbiller
Auch das Urteil mit dem Scrollen kann man so nicht wirklich stehen lassen, Das Gericht müsste nämlich dann zwingend das Impressum auf der Hauptseite ganz Oben Links anordnen- denn selbst wenn das Impressum bei 800*600 leicht zu finden ist, müsste ich auf einem Internetfähigen Handy mir die Finger wundscrollen.
Vor allen Dingen nicht, wenn man bedenkt, dass das Impressum der Internetseiten der Redaktion der Zeitungen entspricht, und die ist auch nur auf einer Seite irgendwo hinten zu finden und nicht auf jedem Blatt noch mal extra vermerkt.Aber nun gut, das Impressum muss halt der Rechtssprechung günige tun, sonst hilft es einem für den eigentlichen Zweck seiner Existenz nicht weiter. Dass viele Richter (LG Hamburg, Forenhaftung) so manche Dinge was das Internet betrifft etwas seltsam sehen, ist ja bekannt.
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