Widerrufsrecht bei Partnerbörse

  • Hallo Leute!
    Weiss mir momentan nicht anders zu helfen, folgende Problematik:
    Habe mich bei in-ist-drin.de angemeldet (online-Partnerbörse), brav meine 99€ Jahresgebühr bezahlt (kürzere Frist nicht möglich) und jetzt fristgerecht von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht.
    Jetzt schreiben die mir, dass mein Widerruf nicht möglich sei, da ich schon mehrere Nachrichten an andere Mitglieder versendet habe. Denen sind doch jetzt keine Kosten entstanden, ist diese Aussage rechtskräftig?
    Dass sie mir wie in den AGB's beschrieben im Falle eines Widerrufs 14€ abziehen zwecks Unkosten und so verstehe ich ja noch, aber dass sie mich jetzt nicht mehr rauslassen aus dem Vertrag weil ich ein paar Nachrichten verschickt habe will ich nicht so hinnehmen.
    Was meint ihr?


    MfG koewe

    Was du morgen kannst besorgen das brauchst du nicht schon heute tun!

  • Vermutlich ist das versenden von Nachrichten bestandteil des Vertrags oder? Das ist wie wenn du dir einen Handyvertrag machst, dann telefonierst und SMS verschickst und ihn dann widerrufen willst, geht ja auch nicht.


    Gruß Deifie

    Wenn Null besonders groß ist, ist es fast so groß wie ein bisschen Eins.

  • Zitat

    Original geschrieben von Deifie
    Vermutlich ist das versenden von Nachrichten bestandteil des Vertrags oder? Das ist wie wenn du dir einen Handyvertrag machst, dann telefonierst und SMS verschickst und ihn dann widerrufen willst, geht ja auch nicht.


    Gruß Deifie


    Natürlich geht das, man muss in dem Fall halt, genau wie bei benutzter Ware, eine angemessene Gebrauchsgebühr bezahlen.


    Du kommst also sehr wohl aus dem Vertrag. Evtl bleiben 5EUR bei denen hängen, mehr wäre das aber wohl kaum wert.

    Gruss HK


    Manche mögens Heinz...

  • Zitat

    Original geschrieben von Deifie
    Vermutlich ist das versenden von Nachrichten bestandteil des Vertrags oder? Das ist wie wenn du dir einen Handyvertrag machst, dann telefonierst und SMS verschickst und ihn dann widerrufen willst, geht ja auch nicht.
    Gruß Deifie



    Doch das geht, aber in so einem Fall muss der Händler einverstanden sein (Provisionsverzicht) und die entstandenen Kosten sind vom Käufer zu bezahlen.


    MfG koewe

    Was du morgen kannst besorgen das brauchst du nicht schon heute tun!

  • Das gesetzliche Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzgeschäft, dessen Inhalt eine Dienstleistung ist erlischt schon dann, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung veranlasst (hier: Nutzung der Mitteilungsfunktion).

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!