Gebrauchtwagen mit Mängeln gekauft

  • Hallo,
    ich hab mir vor ca. 3 Wochen einen Gebrauchtwagen bei einen freien Händler gekauft.
    Bei der Übergabe hatte der Wagen nicht die folgenden Fehler.
    Und zwar nach einer Woche ging die Airbaglampe an, darauf hin war ich bei einer Fachwerkstatt und habe den Fehler auslesen lassen....in dem Fall ist die Sitzbelegerkennungsmatte defekt.
    Wollte dann eigentlich den Händler kontaktieren, war aber bis dato nicht dazu gekommen.
    Der zweite Fehler ist, dass vor 5 Tagen der Fensterheber auf der Fahrerseite kaputt gegangen ist. Nun war ich heute nochmal bei der Fachwerkstatt und habe mir einen Kostenvoranschlag machen lassen.
    Rausgekommen sind 470€ für beide Fehler.



    Muss denn nun der Händler beide Fehler bezahlen oder werd ich es zahlen müssen?


    MfG BurningCat

  • Google beantwortet das innerhalb weniger Sekunden.


    Zudem: Kaufvertrag vorhanden? Garantieversicherung abgeschlossen (hierfür egal, aber generell)?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Ja der Kaufvertrag ist klar noch vorhanden, und eine Gewährleistung mit doch jeder Händler bieten für ein Jahr.
    Also eigentlich sollte er alles übernehmen oder?

  • Einen Garantievertrag an sich hab ich ja nicht, nur den Kaufvertrag, aber trotzdem hat doch jeder Händler eine Pflicht zur Gewährleistung!

  • Tja, so klar ist das nicht. Sonst könntest Du ja bei dem Wagen eine Totalreparatur durchführen lassen, bis der Neuzustand hergestellt ist. Weil letzendlich ist es ein Gebrauchtwagen, und der hat immer ein von dem Neuwagen abweichenden Zustand.



    Da Du ja als Privatmensch den Wagen von einem Händler ganz legal und mit Kaufvertrag erworben hast, solltest Du auch 1 Jahr eingeschränkte Garantie haben. So müsste das Gesetz sein, und dafür hast Du auch ca 250-300 Euro mehr bezahlt. Schau mal in Deine Unterlagen rein.


    Hier mal der Link zum ADAC

  • Re: Gebrauchtwagen mit Mängeln gekauft


    Zitat

    Original geschrieben von BurningCat
    Muss denn nun der Händler beide Fehler bezahlen oder werd ich es zahlen müssen?


    Der Händler muss zunächst mal nicht bezahlen, sondern die Fehler beheben. Falls Dich die Kostenvoranschläge der Fachwerkstatt was gekostet haben, bleibst Du zumindest auf diesen Kosten sitzen. Denn der Händler hat natürlich nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht, selbst nachzubessern.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Die spannende Frage wird sein was in den Rahmen der Gewährleistungspflicht fällt - und was nicht.


    Wenn Du jetzt zum Händler gehst und erklärst dass der Tank leer ist und die Reifen abgefahren sind wird er das wohl kaum im Rahmen seiner Gewährleitung für dich regeln.


    Hinsichtlich des Airbagsensors könntest du Erfolg haben, aber sicher auch nur wenn du mit Nachdruck auftrittst. Niemand haftet von sich aus nach dem Kauf gerne für irgend etwas.


    Beim Fensterheber dürfte es noch kritischer werden. Der Händler wird sagen dass sowas verschleissen kann und er kann schließlich nichts dafür. Das ist eben ein Gebraucht- und kein Neuwagen, da mußt du davon ausgehen dass Reparaturen fällig werden. Der Fensterheber funktionierte beim Kauf, es ist "Pech" wenn er irgendwann kaputt geht und wenn das ausgerechnet kurz nach dem Kauf passiert.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Du kannst auf Beseitigung der Mängel durch den Händler(Verkäufer) bestehen, nicht aber auf die Erstattung der Kosten des Kostenvoranschlages.


    Berichtigt mich bitte, wenn ich falsch liege.

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Die spannende Frage wird sein was in den Rahmen der Gewährleistungspflicht fällt - und was nicht.


    Es wäre mir neu, dass es da beim Gebrauchtwagenkauf abweichende Regelungen gibt.

    Zitat

    Wenn Du jetzt zum Händler gehst und erklärst dass der Tank leer ist und die Reifen abgefahren sind wird er das wohl kaum im Rahmen seiner Gewährleitung für dich regeln.


    Solcherlei Verschleißdinge sind auch bei Neuwagen nicht durch die Gewährleistung abgedeckt.

    Zitat

    Hinsichtlich des Airbagsensors könntest du Erfolg haben, aber sicher auch nur wenn du mit Nachdruck auftrittst.


    Wobei das allenfalls ein "weicher" Faktor ist. Grundsätzlich fällt ein solches Problem bei einem Gebrauchtwagen selbstverständlich in die Gewährleistungspflicht.

    Zitat

    Niemand haftet von sich aus nach dem Kauf gerne für irgend etwas.


    Das mag so sein, ist aber irrelevant.

    Zitat

    Beim Fensterheber dürfte es noch kritischer werden. Der Händler wird sagen dass sowas verschleissen kann und er kann schließlich nichts dafür.


    Er könnte auch bei einem Neuwagen nichts dafür, und hier wie da fällt ein defekter Fensterheber ganz sicher nicht in die Kategorie "Verschleißteile". Beides ist IMHO ein glockenklarer Fall für die Gewährleistung.

    Zitat

    Das ist eben ein Gebraucht- und kein Neuwagen, da mußt du davon ausgehen dass Reparaturen fällig werden.


    Wenn man heutzutage bei einem Händler einen Gebrauchtwagen kauft, dann zahlt man dabei i.d.R. ordentlich (und damit meine ich wirklich ORDENTLICH! - ich habe mich unlängst intensiv mit dem Thema beschäftigt) mehr als beim Kauf von privat. Die Händler preisen die voraussehbaren Kosten für Gewährleistungsreparaturen mit ein, weil sie aufgrund der Rechtslage kaum eine Chance haben, sich da drum herumzudrücken. Allzu alte Autos werden hierzulande von Händlern de facto gar nicht mehr verkauft, sondern ins Ausland (hauptsächlich Polen) verklappt.

    Zitat

    Der Fensterheber funktionierte beim Kauf, es ist "Pech" wenn er irgendwann kaputt geht und wenn das ausgerechnet kurz nach dem Kauf passiert.


    Ja, das ist Pech. Pech des Verkäufers allerdings.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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