Nokia E51 - Erfahrungen, Fragen...

  • Zitat

    Original geschrieben von carndt
    Ja, stimmt! Definitiv! Das ist rechtlich sogar so vorgeschrieben, wenn ich mich nicht täusche. Also geh hin und gib es zurück und kauf Dir ein neues :cool:


    Rechtlich vorgeschrieben ist das nicht, das verwechselst Du vielleicht mit Fernabsatz über Internet/Telefon. Das Angebot von Media Markt ist deren freiwilliger Service, insofern kann es sein, dass Saturn das auch hat (gleiche Holding), muss aber nicht. Fragen würde ich auf jeden Fall (bald).


    Gruß,


    F.

    PT-9 -> GA 628 -> 9110i -> C35i -> 6210i -> C35i -> S55 -> CX70 -> E51 -> E52

  • Zitat

    Original geschrieben von fredlcore
    Rechtlich vorgeschrieben ist das nicht, das verwechselst Du vielleicht mit Fernabsatz über Internet/Telefon.


    Oh je ... Sorry für's deutlich werden, aber studierst du gerade Jura oder bist du fertiger Jurist? Wenn nein, dann gilt Dieter Nuhrs Grundsatz: Wer keine Ahnung hat, einfach mal: Fresse halten ;)


    Also: Natürlich gibt es das Widerrufsrecht nur bei Fernabsatzgeschäften. Das sind die berühmten 14 Tage (bei eBay i.d.R. ein Monat), während der man den gesamten Vertrag widerrufen kann. Dann kriegt man von dort, wo man gekauft hat, auch nix neues – bezahlt aber auch nix. Ich hab das jetzt bewusst so formuliert, dass es für Laien verständlich ist.


    Kauft man in einem Ladengeschäft (Saturn, Media Markt, Laden um die Ecke), dann gibt es das nicht. Heißt auf gutdeutsch: Man kann sein Gerät nicht einfach bei Nichtgefallen zurückgeben. Aber: Man hat natürlich trotzdem die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Ist also etwas von Anfang an mangelhaft (die Frage, ob von Anfang an oder nicht, muss in den ersten sechs Monaten der Händler auf seine Kosten klären, siehe §§ 474 ff. BGB), so kann man als Käufer zwei Dinge verlangen und sich die Alternativen aussuchen:


    a) eine Reparatur oder
    b) eine Neulieferung.


    Das heißt wiederum: Ist etwas kaputt (oder in den ersten sechs Monaten auch nur nicht "zufriedenstellend"), so sollte man reklamieren. Nun kann der Händler eine sog. Neulieferung, falls man die wünscht, unter Verweis auf unverhältnismäßige Kosten zurückweisen. Aber meistens – und gerade bei Handys – bringt das nix, da ohnehin ein sog. Austauschpool seitens der Großhändler/Hersteller bereitgehalten wird.


    Was wer jetzt in welcher Situation tun sollte, muss sich jeder selber überlegen. Aber dies sind die rechtlichen Grundlagen. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne morgen wieder zur Verfügung ;)


    Gruß ///Freak

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

  • Zitat

    Original geschrieben von EricssonFreak
    Oh je ... Sorry für's deutlich werden, aber studierst du gerade Jura oder bist du fertiger Jurist? Wenn nein, dann gilt Dieter Nuhrs Grundsatz: Wer keine Ahnung hat, einfach mal: Fresse halten ;)


    Ich finde, den Ton kannst Du Dir - vielleicht gerade an Weihnachten - einfach abschminken, Smiley hin oder her. Und in dem Fall vielleicht einfach mal genauer lesen, auf was ich mich bezogen habe.


    Zitat

    Kauft man in einem Ladengeschäft (Saturn, Media Markt, Laden um die Ecke), dann gibt es das nicht. Heißt auf gutdeutsch: Man kann sein Gerät nicht einfach bei Nichtgefallen zurückgeben.


    Genau das hat User carndt aber weiter oben geschrieben, und nur darauf habe ich mich bezogen:

    Zitat

    Zitat:Hat Saturn nicht eh (wie MediaMarkt) die Regelung, dass Du innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen das Gekaufte zurückgeben kannst?


    Ja, stimmt! Definitiv! Das ist rechtlich sogar so vorgeschrieben, wenn ich mich nicht täusche. Also geh hin und gib es zurück und kauf Dir ein neues


    Und das ist definitiv falsch. Du kannst eben im Ladengeschäft nicht (außer eben bei Mediamarkt und anderen Läden, die dies ausdrücklich als freiwilligen Service angeben) einfach das Geld zurückverlangen, und ein neues (oder anderes kaufen). Schon gar nicht ohne Angaben von Gründen. Sondern nur bei Angabe von Mängeln eine (natürlich kostenlose) Reparatur etc. einfordern. Erst wenn es mehrfach Probleme gibt, kannst Du dann vom Vertrag zurücktreten.


    Zitat


    Aber: Man hat natürlich trotzdem die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Ist also etwas von Anfang an mangelhaft (die Frage, ob von Anfang an oder nicht, muss in den ersten sechs Monaten der Händler auf seine Kosten klären, siehe §§ 474 ff. BGB), so kann man als Käufer zwei Dinge verlangen und sich die Alternativen aussuchen:


    a) eine Reparatur oder
    b) eine Neulieferung.


    Genau. Ist aber was anderes, als es oben beschrieben wurde, hat auch niemand bestritten, zieht sich auf jeden Fall zeitlich ziemlich in die Länge und ist nicht mit einem "geh hin und gib es zurück und kauf Dir ein neues" getan.


    Gruß,


    F.

    PT-9 -> GA 628 -> 9110i -> C35i -> 6210i -> C35i -> S55 -> CX70 -> E51 -> E52



  • Find ich jetzt ziemlich daneben. Ich habe schon viele Handys gehabt, alle mehr oder weniger gut verarbeitet. Bei diesem e51 verhält es sich nun so, dass es deutlichst knarzt, sobald man es hochhebt und dabei einen finger auf dem display hat, was ja nun schon vorkommt. Bei naehrem betrachten stellte sich nun heraus, dass sich die abdeckung ohne kraftaufwand eindruecken laesst als waere sie nicht korrekt fixiert, dadurch entsteht u.a. auch das knarzen. Das hat nichts mit irgendwelchen nicht lebensweltlichen oder realistischen situationen zu tun, wie du es so kreativ andeutest. Meine Frage zielte nun nicht darauf ab, gerade an diesem schoenen festtag, deinen geistreichen kommentar wahrnehmen zu duerfen, sondern darauf, einen vergleich zu anderen geraeten zu erhalten, um den sinn einer ruecksendung einschaetzen zu koennen. In diesem Sinne ebenfalls schoene Weihnachten, wie gewuenscht war mein Beitrag frei von Ironie.
    Ich wuerde mich freuen, wenn noch jemand etwas zur Sache sagen koennte. :)

  • Also ich kann auch das Gehäuse durch drücken auf den Display etwas näher zueinander führen :D Denke das ist aber normal, so soll es wohl von NOKIA gewollt sein...knarzen tut bei mir (noch) nichts !

    mfg
    Daniel

  • Zitat

    Original geschrieben von Winter Sorbeck
    Bei diesem e51 verhält es sich nun so, dass es deutlichst knarzt, sobald man es hochhebt und dabei einen finger auf dem display hat, was ja nun schon vorkommt. Bei naehrem betrachten stellte sich nun heraus, dass sich die abdeckung ohne kraftaufwand eindruecken laesst


    Der Grund für meinen Geistreichen Kommentar entspringt aus deinem Posting, wo Du anfragst, das man auf das Display drücken soll ;)


    Nun beschreibst Du das knarzen ja ganz anders (Finger auf dem Display hat).


    Wenn Du darum bittest, das andere E51 Nutzer mal bitte auf ihrem Display rumdrücken sollen, kann einem schonmal aus unverständnis so ein Geistreicher Kommentar auf die Tastatur fallen ;)
    Kann also mal vorkommen, wenn man sich undeutlich ausdrückt ;)


    Also -nichts für ungut... :D

    Google Pixel 2 128 GB
    Huawei Mediapad M5 10.8 LTE
    TT Member Card #143

  • Zitat

    Original geschrieben von fredlcore
    Ich finde, den Ton kannst Du Dir - vielleicht gerade an Weihnachten - einfach abschminken, Smiley hin oder her.


    Nö. Erstens suche ich mir meinen Ton grundsätzlich in angemessener Kongruenz zu dem Mist aus, der hier gelegentlich verzapft wird. Und zweitens – aber das kannst du nicht wissen – ist Weihnachten für mich als vernunftbegabten und daher alles andere als gläubigen Menschen der geringste denkbare Grund für die Schonung von sogenannten Mitmenschen. Aber BTT ...

    Zitat

    Original geschrieben von fredlcore
    Erst wenn es mehrfach Probleme gibt, kannst Du dann vom Vertrag zurücktreten.


    Und schon wieder falsch. Bei der Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten ist grundsätzlich eine Fristsetzung statthaft, nach deren fruchtlosem Ablauf ein Rücktritt unproblematisch möglich ist, vlg. §§ 323 II, 437, 439 I BGB.


    Das mit dem "wenn es mehrfach Probleme gibt" war zuletzt dank der sogenannten Wandlung vor der letzten Gesetzesänderung so – also bis zum 31.01.2001. Das ist nun aber auch schon eine ganze Ecke her ...


    Gruß ///Freak

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

  • Hallo,


    ich habe seit ein paar Tagen auch das E51 und bin wirklich zufrieden.


    Habe ein Frage an euch, da mich das gerade ziemlich "nervt":


    Könnt Ihr das Displayglas auf der rechten Seite am Rand (von rechts unten bis etwa rechts Mitte) auch runterdrücken? Ich habe da etwa 1 mm Spiel.


    Auf der linken Seite sitze es bombenfest.


    Ich frage das, weil durch dieses Spiel das Glas auf der rechten Seite etwas höher sitzt und der Übergang zu der Taste fast eben ist, während auf der linken Seite die Taste deutlich erfühlbar ist.


    Wenn das normal ist, dann okay. Ich kann damit leben, aber es nervt irgendwie ;-)


    Dort wo sich das Displayglas runterdrücken lässt ist auf der rechten Seite (dort wo die Tasten sind) auch der Spalt etwas breiter, als auf der linken Seite. Ich denke, daß die Oberschalte das Displayglas nicht richtig fixiert, weil die Schale selbst nicht richtig sitzt. Die Schale an sich sitzt aber sehr fest. Da kann ich nix runterdrücken...


    Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrück :-D


    Kann mir das jemand bei seinem Gerät bestätigen?


    Gruß,
    Klaus

  • Zitat

    Original geschrieben von EricssonFreak
    Nö. Erstens suche ich mir meinen Ton grundsätzlich in angemessener Kongruenz zu dem Mist aus, der hier gelegentlich verzapft wird.


    Soso... Wenn Du also nicht richtig gelesen hast, auf was ich mich bezogen habe, dann ist das also "Mist", zu dem Du meinst, Dich im Ton vergreifen zu können. Menschen, die "vernunftbegabt" sind (wie Du Dich ja selbst bezeichnest), sehen ein, wenn sie daneben lagen und können sich auch mal entschuldigen.


    Zitat

    Und schon wieder falsch. Bei der Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten ist grundsätzlich eine Fristsetzung statthaft, nach deren fruchtlosem Ablauf ein Rücktritt unproblematisch möglich ist, vlg. §§ 323 II, 437, 439 I BGB.


    Wieder? Du scheinst es immer noch nicht richtig verstanden zu haben, worum es in dem Ursprungsposting ging. Egal, nochmal: Mir ist die Regelung bekannt, mir ging es aber mehr darum zu zeigen, dass es mit dem Händler erst mehrfach Probleme geben muss, und wenn <Erbsenzählen on>1. ein Mangel auftritt, und der 2. dann nicht in der Frist behoben wird, dann sind das ja schon zwei Probleme<Erbsenzählen off> ;).
    Schön, wenn man sich dann in der Theorie das Geld zurückholen kann, aber ob die Fristsetzung dann angemessen ist etc. muss dann vielleicht noch per Anwalt geklärt werden. Und das kann dauern...
    Um es daher für das konkrete Problem nochmal zu sagen: Es ist (bis auf wenige Ausnahmen) eben nicht so einfach möglich, in den Laden zu gehen und sein Geld zurückzuholen.
    Wie "unproblematisch" es sonst noch zugehen kann (Stichwort Abnutzung während der ersten Tage), ist auch noch hier nachzulesen. Daher lieber bei einem Händler kaufen, mit dem man diese Modalitäten abklären kann, und/oder die diesen Service (wie z.B. MediaMarkt) explizit anbieten. Vielleicht kann der Urspungsposter ja mal melden, wie sich Saturn in dieser Sache verhält.


    In diesem Sinne,


    F.

    PT-9 -> GA 628 -> 9110i -> C35i -> 6210i -> C35i -> S55 -> CX70 -> E51 -> E52

  • Also das Problem mit dem lockeren Akkudeckel lässt sich tatsächlich ganz einfach mit einem Stück Papier direkt auf dem Akku lösen. Jetzt wackelt und knarzt bei mir nichts mehr.


    Weiß einer mit welcher Taste man ein 2. Browserfenster öffnet?

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