Sind die Portierungsfristen vorgeschrieben oder freiwillig ?

  • Meine Frage nach der Rechtsgrundlage zielte eher darauf ab, dass sich ein Anbieter im Streitfall (und darum geht es hier) wohl kaum mit einem Wikipedia-Zitat beeindrucken lässt.

  • Dann lass dir irgendwas von der Bundesnetzagentur zukommen:


    030 22480-500
    Mo.-Fr. von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr oder


    01805 101000 *
    Bundesweites Infotelefon


    oder
    http://www.bundesnetzagentur.d…elekommunikation_1ml.html

    ∧ iPhone 4 (CH) neverlocked [o2o online] | Blackberry 8900 Curve [Multicard] | Sony Experia S [[URL=http://www.t-mobile.de/business/tarifepreise/0,9916,20321-_2687,00.html]T-Mobile Business Complete L][/URL]
    ∧ Vertrauensliste [#1] [#2]
    ∧ PSN-ID [realice298] | Apple Game Center [realice]


    »Mit schlechtem Fußball habe ich mich lange genug rumgeschlagen – und zwar mit meinem eigenen.« [Jürgen Klopp | BVB Cheftrainer]

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Meine Frage nach der Rechtsgrundlage zielte eher darauf ab, dass sich ein Anbieter im Streitfall (und darum geht es hier) wohl kaum mit einem Wikipedia-Zitat beeindrucken lässt.


    sorry - damit hast du natürlich voll und ganz recht - ich hatte den genannten Gesetzteslink als relevant angesehen und den wikilink ignoriert.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Also noch einmal:
    Die genannten Fristen sind verbindlich, was danach passiert, ist Sache des jeweiligen Anbieters (in der Regel werden später eingehende Aufträge aber natürlich gnadenlos abgelehnt).


    Die rechtliche Durchsetzbarkeit stellt indes ohnehin ein Problem dar. Eine Klage auf Durchführung der Portierung wird regelmäßig keinen Erfolg haben bzw. wäre ein entsprechender Titel nutzlos, da der Anbieter bis zu diesem Zeitpunkt die Rufnummer neu vergeben o.ä. haben und sich auf Unmöglichkeit berufen wird.


    In Betracht kommen dann allenfalls noch Schadensersatzansprüche für die entstandenen Folgekosten. Diese müßten freilich hinreichend substantiiert vorgetragen und im Streitfalle auch bewiesen werden - was zumeist lediglich bei Geschäftskunden möglich sein wird, die durch die Änderung ihrer Rufnummer erhebliche Mitteilungskosten, evtl. sogar entgangene Aufträge etc., hinnehmen mußten.


    Im Ergebnis ist das sicherlich unbefriedigend. Ich weise aber nochmals darauf hin, daß mir bislang eigentlich - selbst bei "problematischen" Anbietern wie den Service-Providern - keine Fälle bekannt sind, wo berechtigte Portierungsaufträge böswillig abgelehnt wurden. Auch der Fall des Threaderstellers wird sich vermutlich noch aufklären.

  • Sollte der TE den Fall denn anwaltlich prüfen lassen? Ist das Standardrepertoire eines Anwaltes "um die Ecke" oder schon Spezialwissen?

    Gruß Corrado aus HH

  • Na, ich hoffe doch mal nicht das das nötig wird... ;)


    Ein wenig Hoffnung hab ich ja wieder, gestern hat doch tatsächlich jemand von Talkline mal zurückgerufen und gesagt das die Nummer ab dem 08.11. zur Portierung frei ist. Das ist zwar eigentlich auch noch viel zu lange hin dafür das die Nummer täglich benötigt wird, aber da wollt ich mich jetzt auch nicht auf große Diskussionen einlassen... :rolleyes:

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