Sind die Portierungsfristen vorgeschrieben oder freiwillig ?

  • Da ich derzeit ein größeres Portierungsproblem mit Talkline habe würd mich mal interessieren ob die Fristen für eine MNP (bis zu vier Wochen nach Kündigung) eine freiwillige Sache der NB und Provider sind oder ob das seitens einer Behörde vorgeschrieben ist.


    Ich habe nämlich den Verdacht das Talkline jetzt mit dem Argument kommt das eine MNP nicht mehr möglich sei da die Nummer gekündigt wäre (jedenfalls hat ein Hotliner mal sowas angedeutet)... :rolleyes:


    Bei Teltarif find ich nur:

    Zitat

    Die Portierung ist an bestimmte Fristen gebunden: Je nach Anbieter kann sie frühstens vier Monate vor Ablauf des Alt-Vertrages beantragt werden, theoretisch ist sie bis zu einem Monat nach Vertrags-Ende möglich.


    http://www.teltarif.de/i/portierung.html?page=3


    aber nichts dazu ob das irgendwo geregelt ist.

  • Die Rufnummernübertragbarkeit ist in Deutschland in § 46 Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben.


    Der Antrag auf Rufnummernportierung darf frühestens 123 Tage vor Vertragsende gestellt werden. Auch nach Vertragsende hat der vorherige Inhaber noch 30 Tage lang das Recht auf die Mitnahme seiner Rufnummer, wobei der Antrag auf Grund der im Verfahren festgelegten Zeiten für die Antragsbearbeitung spätestens 15 Tage nach Vertragsende beim neuen Provider eingegangen sein sollte.


    Siehe weitere Infos hier:
    Rufnummernmitnahme

    ∧ iPhone 4 (CH) neverlocked [o2o online] | Blackberry 8900 Curve [Multicard] | Sony Experia S [[URL=http://www.t-mobile.de/business/tarifepreise/0,9916,20321-_2687,00.html]T-Mobile Business Complete L][/URL]
    ∧ Vertrauensliste [#1] [#2]
    ∧ PSN-ID [realice298] | Apple Game Center [realice]


    »Mit schlechtem Fußball habe ich mich lange genug rumgeschlagen – und zwar mit meinem eigenen.« [Jürgen Klopp | BVB Cheftrainer]

  • Re: Sind die Portierungsfristen vorgeschrieben oder freiwillig ?


    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Ich habe nämlich den Verdacht das Talkline jetzt mit dem Argument kommt das eine MNP nicht mehr möglich sei da die Nummer gekündigt wäre (jedenfalls hat ein Hotliner mal sowas angedeutet)... :rolleyes:


    Zur Rechtslage hat der User realice zutreffend vorgetragen.


    Solange der Portierungsauftrag innerhalb der genannten Frist bei Talkline eingeht und übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen sie diesen nicht ablehnen. Wenn allerdings beispielsweise Kundendaten nicht stimmen o.ä. und dadurch die Frist überschritten wird, hast Du leider Pech gehabt. Es ist immer dringend zu empfehlen, Portierungsaufträge so frühzeitig einzuleiten, daß noch genug Zeit für mögliche Fehlerbehebungen verbleibt.

  • Re: Re: Sind die Portierungsfristen vorgeschrieben oder freiwillig ?


    Zitat

    Original geschrieben von RA Fries
    Es ist immer dringend zu empfehlen, Portierungsaufträge so frühzeitig einzuleiten, daß noch genug Zeit für mögliche Fehlerbehebungen verbleibt.


    Genau aus dem Grund wurde ja in der Kündigung um eine Bestätigung inkl. Datum gebeten ab wann die Nummer frei wäre. Eben um bei o2 die Portierung rechtzeitig einzuleiten (zumal der Übergang eh fließend sein sollte, die Nummer wird täglich gebraucht). Das Talkline einfach abschaltet ohne Hinweis war ja nicht vorauszusehen... :rolleyes: die Nummer ist jetzt seit 6 Tagen vom Netz.

  • Re: Re: Re: Sind die Portierungsfristen vorgeschrieben oder freiwillig ?


    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    (zumal der Übergang eh fließend sein sollte, die Nummer wird täglich gebraucht). Das Talkline einfach abschaltet ohne Hinweis war ja nicht vorauszusehen... :rolleyes: die Nummer ist jetzt seit 6 Tagen vom Netz.


    Habe jetzt mal das verlinkte Posting gelesen. Es geht also um Prepaid.


    Dabei ist ein fließender Übergang oft sehr schwierig, weil man eben nie genau weiß, wann genau die Karte deaktiviert wird und wie lange dann die Portierung dauert - in den E-Netzen kann das immer mal drei oder vier Tage Verzögerung bedeuten. In den D-Netzen ist es einfacher, weil hier der neue Vertrag ohnehin immer erst mit der erfolgten Portierung aktiviert wird. Das klappt in der Regel nahtlos.


    Wenn Deine Talkline-Karte aber erst seit sechs Tagen deaktiviert ist, sollte es eigentlich überhaupt keine Probleme geben, sofern Du die Portierung morgen früh sofort (!) bei O2 anstößt.

  • Re: Re: Re: Re: Sind die Portierungsfristen vorgeschrieben oder freiwillig ?


    Zitat

    Original geschrieben von RA Fries
    Wenn Deine Talkline-Karte aber erst seit sechs Tagen deaktiviert ist, sollte es eigentlich überhaupt keine Probleme geben, sofern Du die Portierung morgen früh sofort (!) bei O2 anstößt.


    Die Portierung wurde ja bereits angestoßen, von Talkline aber abgelehnt. Nur warum kann mir da keiner sagen... :confused: :rolleyes: die Daten von Karten- und Vertragsinhaber sind 100% identisch.

  • Re: Re: Sind die Portierungsfristen vorgeschrieben oder freiwillig ?


    Zitat

    Original geschrieben von RA Fries
    Zur Rechtslage hat der User realice zutreffend vorgetragen.


    Müssen Rechtsanwälte so reden? :eek:

  • Zitat

    Original geschrieben von realice
    Die Rufnummernübertragbarkeit ist in Deutschland in § 46 Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben.


    Der Antrag auf Rufnummernportierung darf frühestens 123 Tage vor Vertragsende gestellt werden. Auch nach Vertragsende hat der vorherige Inhaber noch 30 Tage lang das Recht auf die Mitnahme seiner Rufnummer, wobei der Antrag auf Grund der im Verfahren festgelegten Zeiten für die Antragsbearbeitung ...

    Leider beantwortet dies aber nicht die Frage, ob die Fristen verbindlich sind, denn in § 46 TKG ist zwar generell geregelt, dass die Portierung möglich sein muss, nicht aber das von dir genannte Verfahren.

  • klar beantwortet das die Frage!


    30 Tage nach ablaufen des Vertrages sind verbindlich - was danach passiert darf der jeweilige Anbieter selbst entscheiden.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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