Premiere "illegal im Laden kaufen" (angeboten bekommen)

  • Außer Fußball schaue ich da mittlerweile nichts mehr. Das Abo ist auch gekündigt, mal schauen was dann. Auf regelmäßige Updates bei den gehackten Receivern habe ich aber keine Lust. Ich hoffe da auf ein ordentliches Angebot zur BL-Rückrunde.


    Was mich aber interessiert an dem Thema: Der rein "illegale Empfang" dürfte doch unter § 263a StGB (Computerbetrug) fallen. Ich habe aber nicht ein Urteil (im Internet, bei Juris konnte noch nicht schauen) dazu gefunden, nur in Bezug auf Abmahnungen von Premiere gegenüber Händler, aber selbst da nichts strafrechtliches. Hat jemand was dazu? Gerade Premiere sollte doch ein gesteigertes Interesse an der Veröffentlichung haben und die entsprechenden Händler wickeln ihre Geschäfte ja auch wohl (siehe Eingangsposting) nicht im Dunkeln ab. :cool:


  • so war es doch früher vor dem Wechsel auf das neue Verschlüsselungssystem. Damals konnte jeder halbwegs intelligente Mensch, der einen Computer bedienen konnte und eine dbox 1 besaß Premiere für lau schauen. Irgendwann wurde das Verschlüsselungssystem für einen Haufen Geld geändert, dann war sehr lange (5 Jahre?) Ruhe. Das wird diesmal genauso laufen. Dann gehen die Abozahlen wieder etwas hoch, da sich die Leute daran gewöhnt haben, PW zu haben. Hieß es nicht damals, der Hersteller des neuen Systems haftet, sollte es wieder geknackt werden?
    btw: PW darf sich echt nicht wundern, wenn immer mehr Abonnenten davon rennen. Abgesehen von unseriösen Geschäftsgebahren (gibts ja hier mehrere threads dazu) und einer seltsamen Preispolitik war das Programm früher tatsächlich viel besser (als es noch Konkurrenz -> DF1 gab). Nicht umsonst gab es auch schon mehrere Verfahren gegen Premiere, man denke z. B. an die auf dem Postweg verschwundenen Smartcards.
    Mir kommt, egal auf welchem Weg kein Premiere mehr ins Haus, nachdem ich mit PW vor Gericht stand (und gewonnen hab :D :top: ) Mit dem Laden will ich nichts mehr zu tun haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    PW darf sich echt nicht wundern, wenn immer mehr Abonnenten davon rennen. Abgesehen von unseriösen Geschäftsgebahren (gibts ja hier mehrere threads dazu) und einer seltsamen Preispolitik war das Programm früher tatsächlich viel besser (als es noch Konkurrenz -> DF1 gab).


    Ähm... es gab in diesem Bereich - abgesehen von arena - nie Konkurrenz. DF1 ist der frühere Name von Premiere. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von arne
    Was mich aber interessiert an dem Thema: Der rein "illegale Empfang" dürfte doch unter § 263a StGB (Computerbetrug) fallen. Ich habe aber nicht ein Urteil (im Internet, bei Juris konnte noch nicht schauen) dazu gefunden, nur in Bezug auf Abmahnungen von Premiere gegenüber Händler, aber selbst da nichts strafrechtliches. Hat jemand was dazu? Gerade Premiere sollte doch ein gesteigertes Interesse an der Veröffentlichung haben und die entsprechenden Händler wickeln ihre Geschäfte ja auch wohl (siehe Eingangsposting) nicht im Dunkeln ab. :cool:


    Das Problem dürfte schlicht und ergreifend ein Verfahrenstechnisches sein. Die fraglichen Receiver sind ja noch nicht "ab Werk" oder "ab Händler" zum illegalen PayTV-Empfang in der Lage; hierzu sind zusätzlich noch Eingriffe seitens des Anwenders nötig, der sich Zeugs aus dem Netz runterladen muss. Selbiges gilt für entsprechende Module.


    Und selbst der Besitz der entsprechenden Dateien ist für sich genommen ja noch nicht strafbar. Erst die tatsächliche Verwendung zum Entschlüsseln ist es.


    Und es findet sich natürlich - aus gutem Grund im Übrigen - wahrscheinlich kein Richter, der einen Durchsuchungsbeschluss nur allein aufgrund der Tatsache erstellt, dass jemand einen Receiver oder ein CA-Modul gekauft hat, mit welchem man durch Manipulation PayTV knacken kann. Und die Downloads im Netz liegen vermutlich relativ gut geschützt vor hiesigen Strafverfolgungsbehörden auf ausländischen Servern - und wie gesagt; der reine Download ist ja auch noch nicht verboten.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von arne
    Was mich aber interessiert an dem Thema: Der rein "illegale Empfang" dürfte doch unter § 263a StGB (Computerbetrug) fallen. Ich habe aber nicht ein Urteil (im Internet, bei Juris konnte noch nicht schauen) dazu gefunden, nur in Bezug auf Abmahnungen von Premiere gegenüber Händler, aber selbst da nichts strafrechtliches. Hat jemand was dazu? Gerade Premiere sollte doch ein gesteigertes Interesse an der Veröffentlichung haben und die entsprechenden Händler wickeln ihre Geschäfte ja auch wohl (siehe Eingangsposting) nicht im Dunkeln ab. :cool:


    Schau mal im Kommentar nach. Da steht sowohl bei § 263a StGB, als auch bei § 265a StGB etwas zu.


    Urteile sind bei Juris nicht so viele zu finden. Da kann beck-online u.U. bessere Aufsätze liefern.

    iPhone X 256GB

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Schau mal im Kommentar nach. Da steht sowohl bei § 263a StGB, als auch bei § 265a StGB etwas zu.


    Du hast recht, sogar fettgedruckt! :gpaul:
    (Bin gerade im Examen, da geht es wohl irgendwann nicht mehr ohne fremde Hilfe ;) )

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Zu Recht, denn dieser Vergleich ist natürlich völliger Blödsinn. Dass es nicht in Ordnung ist, für lau Pay-TV zu gucken, steht völlig außer Frage. Allerdings ist es ja Unsinn davon auszugehen, dass alle die, die es für lau gucken, auch dafür zahlen würden. Das würden sie natürlich nicht. Das ist genau dieselbe unsinnige Rechnung, wie sie die Musikindustrie regelmäßig betreibt, wenn sie nachweisen will, was ihr durch (angeblich) illegale Musikdownloads an Geld entgeht. Da wird auch immer unterstellt, dass alle diese Leute das Zeug normal kaufen würden. Was ja nicht der Fall ist.


    Sorry, aber das sehe ich anders. Bei dem Download von Musik benötigt man GAR NICHTS außer PC und Internet... und die stehen nunmal zu Hause rum. Man läd sich ein Tool runter und legt los. Aufgrund des quasi nicht vorhandenen Aufwands (es ist dagegen sogar einiges aufwändiger, sich zum nächsten Musikladen zu begeben), passt die Rechnung der Musikindustrie vorne und hinten nicht. Soweit, so gut.
    Aber bei Premiere? Man muss sich (geflashte) Geräte beschaffen, die im 0815-Handel nicht erhältlich sind. Das bringt Kosten und Aufwand in nicht mit dem Musikdownload vergleichbarer Höhe mit sich. Und niemand holt sich einen geflashten Decoder, um Kommisar Rex ohne Werbeunterbrechnung sehen zu können. Und selbst die "Blockbuster", die Premiere ausstrahlt, sind nie vor Erscheinung der (Leih-)DVD zu sehen. In der (Online-)Videothek gibt es Filme für nen Appel und 'n Ei. In erster Linie geht es also um Sportübertragungen und im dt. FreeTV noch nicht ausgestrahlte Serien. Und da ist die Schnittmenge derer, die sich Premiere ermogeln und derer, die Premiere bei "Mogeln nicht möglich" ein Abo hätten, meiner Meinung nach einiges größer als in der Musikindustrie.


    Zudem verstehe ich nicht ganz, warum hier AdministratorDr als einziger den Moralisten gibt und dafür belächelt wird. Auch meiner Meinung ist das Schwarzsehen von PayTV-Sendern unter'm Strich asozial, was sonst?!
    Das Schwarzsehen mit den zu hohen Preisen oder gar dem qualitativ schlechten Angebot zu rechtfertigen, ist übrigens höchst interessant...


    Ich will nun wahrlich nicht heilig gesprochen werden... aber wenn ich Schxxxxe mache, dann stehe ich wenigstens dazu ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Deine Box wird spätestens dann versagen, wenn P den Key wechselt (was sie wohl einmal die Woche tun).


    Nein, sie wechseln die Keys in wesentlich grösseren Abständen .. aber wenn dann wäre es wohl kein Problem per Autoupdate die aktuellen Keys einzubinden. Die älteren Images mit der DBox2 sollen das problemlos schaffen.
    Misslingt das, kann man immer noch manuell die Keys updaten.


    So zumindest wurde mir das von entfernten Bekannten (deren Namen ich gerade vergessen habe) erzählt.


    Beim letzten grösseren Umstellen (grösserer Aufwand als blosser Key-Wechsel) zum Beginn der BL hat es angeblich in etwa 1 1/2 Tag gedauert bis ein Hack verfügbar war.


    Gruss, Jörg

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyfreak83
    Amikaro
    Nun Marktkauf ist für mich kein 0815 Handel,dort gibts Receiver mit dehnen man ALLES incl Direkt empfangen kann ;)


    Ok, aber wenn du den Receiver bei Marktkauf erwirbst, dann musst du selbst noch ran. Dies erfordert Aneignung von KnowKnow, was weit über das "Musik downloaden" hinaus geht. Ich fasse das auch als Aufwand auf. Darum ging es mir aber nicht, wie du auch genau weißt ;)

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